Mich interessiert, was da mit den Versicherungen für ein Kampf ausgefochten werden muss. Beim Auto fährt man zur Versicherung oder lässt den Sachverständigen in die Werkstatt kommen und der macht innerhalb von ein oder zwei Tagen (je nach Arbeitsanfall) das Reparaturgutachten mit Kosten für die notwendigen Ersatzteile und den Arbeitsstunden, wobei er für Letztere auch Listen hat, in denen die Arbeitswerte für die einzelnen Schritte zu finden sind. Sollte sich bei der Reparatur herausstellen, dass versteckte Schäden übersehen worden sind, dann schickt man ein Foto mit Erklärung an den SV, der das Rep.-Gutachten erweitert.
Das sollte, wenn man nur mehr 2 Fahrzeugtypen hat, zumindest für "Karosserie-"schäden machbar sein. Wenn man sich da mit dem Versicherungsverband zusammen setzt, könnte man zu einem Abkommen kommen, das die Reparatur massiv beschleunigen würde. Außerdem könnte man die Kosten für das Ersatzfahrzeug - die anteiligen Kauf- und Wartungskosten für die Reparaturzeit auch einrechnen, wie beim KFZ mit entsprechender eigener Haftpflichtversicherung das Leihauto.
Das kommt auch deshalb, weil viele eine Kaskoversicherung haben und in diesem Fall einmal die eigene Versicherung in Vorkassa geht. Und da die WL sowieso einen gewissen Überstand an Fahrzeugen hat, kannst du ein Ersatzfahrzeug nicht wirklich kalkulieren.
Und bei den Flexity weiß ich jetzt nicht wie die Verträge sind. Aber vielleicht muss sich bei diesen Fahrzeug auch nicht die WL um Reparaturkosten herumschlagen, sondern die Firma Alstrom, weil das Fahrzeug nicht Einsatzbereit ist.
Und ansonsten würde ich die wegen den Kostenübernahmen einmal die diversen Youtube-Kanälen empfehlen, wo dann in den Unfallvideos von monatelangen Rechtsstreiten um die Unfallkosten berichtet wird
Es gibt mehr als genug ohne Voll(!)kaskoversicherung (Nur bei Vollkasko bekommst einen Leihwagen), insbesondere Besitzer von älteren Autos. Allerdings geht es um die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners, die dir (ohne Vollkasko) einen Leihwagen nur dann bezahlt, wenn du um 1/3 mehr Haftpflichtversicherung zahlts. Genau genommen, wenn du einen Leihwagenverzicht in der Polizze akzeptierst, bekommst 25% Prämiennachlass.
Es gab eine Leihautovermietung, die vor dieser Regelung das Unfallfahrzeug übernommen hat, die Reparatur von einem Vertragsunternehmen durchführen hat lassen und in der Zwischenzeit einen Leihwagen vergeben hat. Die Versicherungen habe dann gejammert, vor allem auch, weil die KFZ-Haftpflichtprämien staatlich geregeln waren.
Zum Ersatz für unfallbeschädigtes Fahrzeug:
Man rechnet sich aus, was ein ULF/D imSchnitt pro Tag kostet an Wartung, Reparaturen und dem Beschaffungsanteil auf die durchschnittliche Lebensdauer und stellt damit den "Leihwagen" der Versicherung in Rechnung für die Dauer bis zur Reparatur, wobei dann die Zeit, bis die Versicherung die Reparaturfreigabe gibt und die Reparaturdauer zu bezahlen ist. Steht er nach der Freigabe noch ein Monat aus Verschulden der WL herum, bekommens nicht für diese Zeit, dauert die Ersatzteilbeschaffung, dann gibts in der Zeit Geld. Verlangen muss man's halt und dann schlimmstenfalls ein Mal bis zum OGH prozessieren.
Detto auch mit auf den Gleisen parken und Taxikosten für die Weiterbeförderung.
Sagt der OGH ja, dann hat es sich ausgezahlt, sagt er nein, dann sind die Kosten für einen Durchgang auch nicht so hoch.