Der Fall, der mir geschildert wurde (siehe Antwort #37) und den der Rechtsschutz der younion übernommen hatte, war ein VU mit einer verletzten Person. Es erfolgte - automatisch, wie oben beschrieben - eine Anklage, Einvernahme des "Verdächtigen", von Zeugen, des Opfers, etc., auch wurde vom Staatsanwalt ein Unfallgutachten beauftragt und durch einen technischen Sachverständigen erstellt. Das Gutachten attestierte dem Fahrer nicht nur kein Verschulden, sondern auch, dass er den Unfall nicht hatte verhindern können. Wenig später erfolgte seitens der Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahrens. Allerdings zog sich die Causa ab Datum des Unfalls über ein Dreivierteljahr hin - und als Beschuldigter so lange in Ungewissheit zu sein, wie die Sache ausgeht, ist auch kein Vergnügen...
Und jetzt sollt ma das off topic hier vielleicht beenden...