Dort hat man Angst, dass eine an der letzten Beiwagentür ausfahrende Schwenkstufe ein zu nahe am Gleis geparktes Auto trifft.
Dafür gibts ja dort die außergewöhnliche örtliche Bestimmung(weißes Taferl).

Aber ich weiß die DA dazu findet man nirgenswo mehr und dadurch habe ich es nach langem rumfragen, von einem Expeditor/Verkehrsführer a.D., erfahren, dass dort Züge mit Beiwagen, jetzt wird es auch für B(
1) gelten, mit dem Triebwagen bis vor zum Strabsignal zu fahren ist, dass der Beiwagen eben vollständig in der Haltestelle steht.
Lt seinen Erinnerungen, müßte das weiße Taferl in den 70-80Jahren aufgehangen worden sein.
Richtig, das gehört sofort geändert! Es ergeht ein Dienstauftrag, dass in Zukunft Ulfe nur mehr in den hinteren Hallen abgestellt werden dürfen, damit man sie von der Straße aus nicht sieht! 
Genügt ja schon, dass man einen DA bzw Direktionsverfühgung erlässt, dass auch untertags die Hallentore geschlossen zu halten sind.
