Autor Thema: Fahrstreifen auf der Ringstraße  (Gelesen 14834 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

t12700

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 8821
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #15 am: 17. Juli 2017, 20:34:32 »
Sie dürfen, um den Fahrgästen ein leichteres ein- und aussteigen zu ermöglichen.

Und in welcher Verordnung steht, dass sie das dürfen, obwohl die StVO eindeutig anderes aussagt?
Des woa scho immer so! ;)

Wobei es da auch mWn einige Sonderregelungen beim Abbiegen der Nachtbusse gibt.

LG t12700

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15122
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #16 am: 17. Juli 2017, 20:43:59 »
Sie dürfen, um den Fahrgästen ein leichteres ein- und aussteigen zu ermöglichen.

Und in welcher Verordnung steht, dass sie das dürfen, obwohl die StVO eindeutig anderes aussagt?

Das steht im Bescheid der Linienkonzession. Dort ist auch ein Abbiegen bei Kreuzungen verankert, auch wenn Verkehrszeichen etwas anderes Anordnen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16431
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #17 am: 17. Juli 2017, 20:46:31 »

Aber offensichtlich entsprechen die Fahrbahnbreiten den gesetzlichen Bestimmungen.
Autos dürfen 2,50 m breit sein (Busse sogar 2,55), dazu kommen noch die Spiegel. Die Spuren am Ring sind zum Teil sogar unter 2,50 Meter breit!




Wobei es da auch mWn einige Sonderregelungen beim Abbiegen der Nachtbusse gibt.

LG t12700
Und wo finde ich die in der StVO?




Das steht im Bescheid der Linienkonzession. Dort ist auch ein Abbiegen bei Kreuzungen verankert, auch wenn Verkehrszeichen etwas anderes Anordnen.
Liebe Klingelfee, dann zeige uns doch ein Beispiel für so einen Bescheid!  ::)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15122
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #18 am: 17. Juli 2017, 21:18:55 »


Das steht im Bescheid der Linienkonzession. Dort ist auch ein Abbiegen bei Kreuzungen verankert, auch wenn Verkehrszeichen etwas anderes Anordnen.
Liebe Klingelfee, dann zeige uns doch ein Beispiel für so einen Bescheid!  ::)

Ich habe keinen Bescheid bei der Hand und kann auch so leicht keinen herbeizaubern.

Ich kann aber als beispiel die alte Linienführung der Linie 1A über den Graben anführen. Da gab es auf Höhe des Tuchlauben eine Tafel "Beginn der Fußgängerzone" mit einen relativ langen Zusatztext, wo alle möglichen ausnahmen standen. Der Linienomnibus stand aber nicht drauf. Und wie ich da einmal nachgefragt hatte, wurde mir erklärt, dass dies nicht erforderlich ist, da die Route genau im Bescheid der Konzession drinnen steht.

Nachtrag: Den Bescheid habe ich nie gesehen, nur weis ich von einer Umleitung am 57A sehr wohl, dass es reicht, dass es im Beschied drinnen steht. Es muss nicht durch Verkerhszeichen kundgetan werden. Es ist nur für die anderen Verkehrsteilnehmer besser, weil sie sich da auf die anweichende Fahrtstrecke des Busses einstellen können. Und schu dir mal den Aumannplatz an. Da hast du Stadteinwärts ein Einfahrt verboten - Ohne Zusatztafel. Und die Straßenbahn fährt dort weiter. Dürfte sie nach deiner Auslegung dann ja auch nicht. Aber auch das ist in der Streckenkonzession festgeschrieben.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16431
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #19 am: 17. Juli 2017, 21:27:49 »
Ausnahmen, welche nicht bereits im Gesetzestext selber angeführt sind, müssen sehr wohl auf Zusatztafeln angegeben werden, wie sollen sonst die anderen Verkehrsteilnehmer davon Kenntnis bekommen?




Da hast du Stadteinwärts ein Einfahrt verboten - Ohne Zusatztafel. Und die Straßenbahn fährt dort weiter. Dürfte sie nach deiner Auslegung dann ja auch nicht. Aber auch das ist in der Streckenkonzession festgeschrieben.
Das hat mit einer Konzession gar nicht zu tun!

Die Sonderregelungen für die Straßenbahn sind in der StVO genau definiert!    :lamp:
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

5er

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 368
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #20 am: 17. Juli 2017, 21:34:39 »
Autos dürfen 2,50 m breit sein (Busse sogar 2,55),

Quelle?
Lt. §4 KFG dürfen klimatisierte Fahrzeuge (und das sind solche mit Kühlaufbau) 2,6m, alle anderen 2,55m breit sein.

h 3004

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1758
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #21 am: 18. Juli 2017, 07:55:58 »
Bei den Streckeneinschulungen für Fahrer/Lenker sollten die Instruktoren auf "Besonderheiten" ( Verhalten gegen Verkehrszeichen,Bodenmarkierungen) aufmerksam machen. Dabei sollte auch deren Rechtsgrundlage (für den Konfliktfall) mitgeteilt werden. Ist es rechtlich möglich, so dürfte dies kein Geheimnis sein...

Werner1981

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1085
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #22 am: 18. Juli 2017, 11:52:54 »
Man könnte ja auch entlang der Gleise am Ring (in beiden Fahrtrichtungen) "Stuttgarter" Schwellen bauen. Dann müssen sich halt die Kfz mehr zusammendrücken.

Irgendwo habe ich einmal gelesen/gehört, daß man solche Schwellen nicht mehr verwendet, da sie für querende Fußgänger eine Barriere darstellen.


Sie dürfen, um den Fahrgästen ein leichteres ein- und aussteigen zu ermöglichen.

Und in welcher Verordnung steht, dass sie das dürfen, obwohl die StVO eindeutig anderes aussagt?

Interessantes Thema: Diese Thematik gibt es zuhauf im Nachtbus-Netz: nämlich überall dort, wo selbstständige Gleiskörper der Straßenbahn befahren werden. Die sind ja meist mit Sperrlinie oder gar Sperrfläche markiert (z.B. 6/N6 Geiselbergstraße).

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16431
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #23 am: 18. Juli 2017, 16:34:25 »
Verkehrsvorschriften dürf(t)en natürlich nie übertreten werden, es gibt aber ein (stilles) Übereinkommen, dass Buslenker für solch betrieblich angeordnete Vorschriftswidrigkeiten nicht bestraft werden. Bei bzw. nach einem allfälligen Unfall schaut das natürlich anders aus! Wird in so einem Fall eventuell nach strafrechtlichen Grundsätzen entschieden (z.B. Grobe Fahrlässigkeit), müsste auch der Anordner als Anstifter mitbestraft werden.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

68er

  • Zugführer
  • *
  • Beiträge: 619
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #24 am: 18. Juli 2017, 16:38:14 »
Aber wie kann die Behörde als Bescheidersteller der Linienkonzession dort ein Befahren der Straßenbahngleise anordnen, wenn diese ohne Überfahren einer Sperrlinie nicht erreichbar sind?

coolharry

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 6559
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #25 am: 18. Juli 2017, 16:42:12 »
Aber wie kann die Behörde als Bescheidersteller der Linienkonzession dort ein Befahren der Straßenbahngleise anordnen, wenn diese ohne Überfahren einer Sperrlinie nicht erreichbar sind?

Kurz gesagt: Weils denjenigen scheiß egal ist. Es wird schon keiner meckern und zum anderen zeig mir den Polizisten der einen bummvollen Bus aufhält nur weil dieser grad über eine Sperrfläche gefahren ist und es der Bus 5 Minuten vor ihm auch schon getan hat? Es sind halt die typisch österreichischen Wurschtigkeiten die so ziemlich alles prägen was uns umgibt.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16431
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #26 am: 18. Juli 2017, 16:46:49 »
Einen Bescheid kannst du über alles mögliche kriegen, das ist aber kein Freibrief zur Gesetzesübertretung! Stellt sich ein Bescheid als falsch heraus oder es macht wer die bescheidende Stelle drauf aufmerksam, muss der Bescheid übrigens umgehend zurückgezogen bzw. geändert werden!

Es stehen in einer Linienkonzession übrigens nur die Strecke, die Lage der Haltestellen, einige Fahrplanmodalitäten und ihr Gültigkeitszeitraum, aber sicher nichts über die Erlaubnis zur Missachtung von Verkehrs- und sonstigen Vorschriften. Deren Einhaltung ist Sache des Lenkers und des Verkehrsunternehmens.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15122
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #27 am: 18. Juli 2017, 16:47:02 »
Aber wie kann die Behörde als Bescheidersteller der Linienkonzession dort ein Befahren der Straßenbahngleise anordnen, wenn diese ohne Überfahren einer Sperrlinie nicht erreichbar sind?

Kurz gesagt: Weils denjenigen scheiß egal ist. Es wird schon keiner meckern und zum anderen zeig mir den Polizisten der einen bummvollen Bus aufhält nur weil dieser grad über eine Sperrfläche gefahren ist und es der Bus 5 Minuten vor ihm auch schon getan hat? Es sind halt die typisch österreichischen Wurschtigkeiten die so ziemlich alles prägen was uns umgibt.

Könnt ihr bitte diese Diskussion in das Autobusforum weiter führen. Fakt ist, das Linienbusse auch Sperrflächen befahren dürfen, wenn dies in der Linienkonzession vermerkt ist.

Und hiermit beende ich von meiner Seite die Diskussion. Denn hier gibt es einige User, die es immer besser wissen als ich. Daher sind meine Argumente zu diesem Thema sinnlos.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36487
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #28 am: 18. Juli 2017, 16:52:15 »
Fakt ist, das Linienbusse auch Sperrflächen befahren dürfen, wenn dies in der Linienkonzession vermerkt ist.

Bitte um einen Beleg für diese Behauptung. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem rechtsgültigen Bescheid Gesetzesübertretungen taxativ angeordnet werden.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16431
Re: Fahrstreifen auf der Ringstraße
« Antwort #29 am: 18. Juli 2017, 17:16:59 »
James Bond hat ja auch den "Brief zum Töten", kenntlich an der mit 00 beginnenden Dienstnummer!   >:D
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!