Es sind jene Stellen, die als solche kenntlich gemacht werden, wo im Anlassfall ein Schienenersatzverkehr
* halten würde/wird. Da es kein Linienbusverkehr ist, könnte/dürfte er überall anhalten wo es nötig und auch von der StVO her erlaubt ist.
Ähnlich sind ja auch "Haltestellen" von Astax und Co. oder die "Haltestellen" des Bücherbusses, den es früher einmal gab.
*) Ein Schienenersatzverkehr muss ja auch nicht zwingend mit Linienbussen durchgeführt werden, da kann/könnte man auch Reisebusse, Heerestransporter, Kleinbusse, Taxis, Privatautos, Fiaker, Fahrradrikschas, so lustige "Züge", wie es sie z.B. in Schönbrunn gibt, Traktoranhänger mit Sitzen usw. verwenden.