Denn schließlich steht das Fahrzeug in einer Halle auf einem Privatgrund. Und wenn sich der Eigentümer mit der Polizei ausmacht, dass er mit einem Klebeband und einem handschriftlichen Vermerk auf Diesem macht. Und dies der Polizei ausreicht, dann sollte es euch auch recht sein.
Schließlich ist das mehr oder weniger nur ein vermerk für die Werkstättenmitarbeiter, dass an diesem Fahrzeug nicht verändert werden darf. Und wenn jemand das Fahrzeug illegal betreten will, dann ist demjenigen egal, ob das Siegel von der Polizei oder vom Werkmeister angebracht wurde.
Das Absurde daran ist, dass das Fahrzeug am Privatgrundstück des Eigentümers, der eventuell zu einem Beschuldigten werden könnte, ungesichert gegen Manipulation abgestellt ist. Das ist ungefähr so, wie wenn du dem Hund die Wurst zum aufpassen gibst.
Ich sehe übrigens keinen handschriftlichen Vermerk irgendwo auf diesen Klebebändern.
Wenn es hier zu einer Anklage kommt, die sich auf Beweise aus dem Fahrzeug stützt, die im Rahmen einer derartig „gesicherten“ Beschlagnahme gewonnen wurden, zerpflückt Dir das jeder frisch gefangte Anwalt, weil das Beweisstück nicht gegen Manipulation gesichert war und die Beweise sind wertlos.