Autor Thema: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)  (Gelesen 5172 mal)

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95B

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #15 am: 29. November 2018, 08:16:51 »
Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen?  :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?

Gibt's dort bei der UStrab-Einfahrt ein Gelb-Gelb Signal?
Es gibt bei ALLEN Einfahrten ein Lichtsignal, die aufleuchten, wenn das Einfahren in die USTRAB nicht erlaubt ist. Nur kann ich dir jetzt nicht auswendig sagen, wo dieses Signal in der Wiedner Hauptstraße hängt.

In der Wiedner Hauptstraße gibt es kein Doppelgelb (wäre ja auch sinnlos). Es gibt nur ein Doppelrot unmittelbar vor der Rampe.
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #16 am: 29. November 2018, 08:22:39 »
Und was macht man dann? Sich in Luft auflösen? Warten und auf ein gutes Ende hoffen?  :)
Was macht man in der Wiedner Hauptstraße?

Gibt's dort bei der UStrab-Einfahrt ein Gelb-Gelb Signal?
Es gibt bei ALLEN Einfahrten ein Lichtsignal, die aufleuchten, wenn das Einfahren in die USTRAB nicht erlaubt ist. Nur kann ich dir jetzt nicht auswendig sagen, wo dieses Signal in der Wiedner Hauptstraße hängt.

In der Wiedner Hauptstraße gibt es kein Doppelgelb (wäre ja auch sinnlos). Es gibt nur ein Doppelrot unmittelbar vor der Rampe.

Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es ein Signal gibt. Aber überhaupt dort, wo auch Autofahrer unterwegs sind, wird kein Doppelrot verwendet, weil dies Autofahrer verwirren könnte.

So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut. Denn wenn sich ein Fahrer nicht an dieser Signal hält und Firmenintern beanstandet wird, dann wird er auch nicht wegen Nichtbeachten des Signales, sonder wegen Nichtbeachten des dazugehörigen Dienstauftrages beanstandet.

Daher verstehe ich eure ewige Raunzerei nicht, ob das ganze der Signalvorschrift entspricht oder nicht. Mich würde es nur dann aufregen, wenn ein Signal entgegen der Signalvorschrift verwendet wird.
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #17 am: 29. November 2018, 08:36:37 »
Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es ein Signal gibt. Aber überhaupt dort, wo auch Autofahrer unterwegs sind, wird kein Doppelrot verwendet, weil dies Autofahrer verwirren könnte.

So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut. Denn wenn sich ein Fahrer nicht an dieser Signal hält und Firmenintern beanstandet wird, dann wird er auch nicht wegen Nichtbeachten des Signales, sonder wegen Nichtbeachten des dazugehörigen Dienstauftrages beanstandet.

Daher verstehe ich eure ewige Raunzerei nicht, ob das ganze der Signalvorschrift entspricht oder nicht. Mich würde es nur dann aufregen, wenn ein Signal entgegen der Signalvorschrift verwendet wird.

Es gibt Gesetze und Vorschriften, die einzuhalten sind, und dazu gehören auch StrabVO und Signalvorschrift, auch wenns den Göttern in Erdberg nicht paßt.
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #18 am: 29. November 2018, 09:52:43 »
Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es ein Signal gibt. Aber überhaupt dort, wo auch Autofahrer unterwegs sind, wird kein Doppelrot verwendet, weil dies Autofahrer verwirren könnte.

So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut. Denn wenn sich ein Fahrer nicht an dieser Signal hält und Firmenintern beanstandet wird, dann wird er auch nicht wegen Nichtbeachten des Signales, sonder wegen Nichtbeachten des dazugehörigen Dienstauftrages beanstandet.

Daher verstehe ich eure ewige Raunzerei nicht, ob das ganze der Signalvorschrift entspricht oder nicht. Mich würde es nur dann aufregen, wenn ein Signal entgegen der Signalvorschrift verwendet wird.

Es gibt Gesetze und Vorschriften, die einzuhalten sind, und dazu gehören auch StrabVO und Signalvorschrift, auch wenns den Göttern in Erdberg nicht paßt.

Nur das solche Sachen weder Gesetze, noch Vorschriften, sondern Anordnungen sind. Und das wäre mir neu, dass diese in eine Verordnung oder Vorschrift gehören.

Aber ich gebe dir Recht, wenn diese Anordnungen mehrmals im Netz auftauchen, dann sollte man sie in der Vorschrift aufnehmen. Nur da die Behörde entscheidet, was in die Vorschrift kommt und was nicht, ist es nicht so einfach dass man diese erweitert. Das ist ein Prozess, der oft mehrere Jahre dauert.
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95B

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #19 am: 29. November 2018, 10:25:28 »
Deshalb habe ich auch geschrieben, dass es ein Signal gibt. Aber überhaupt dort, wo auch Autofahrer unterwegs sind, wird kein Doppelrot verwendet, weil dies Autofahrer verwirren könnte.

Auch dauernd leuchtendes gelbes Licht bedeutet für den Individualverkehr Halt. Warum verwirrt das keine Autofahrer? ;)

So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut.

Das ist ja die große Misere. Man hängt irgendwelche Lamperln oder Taferln auf und verkündet dann mittels Dienstauftrags, was man sich eigentlich darunter vorgestellt hat. Der durchschnittliche Wagenbeweger kann sich hier gar keinen Überblick verschaffen, da er die teils jahrzehntealten Dienstaufträge nirgends einsehen kann. Auf den Gipfel wird das Ganze dann nur noch getrieben, wenn ein neuer Dienstauftrag erscheint, in dem dann Formulierungen enthalten sind wie "Der Dienstauftrag 47/1979 wird hierdurch aufgehoben." Aber wer, bitteschön, kann den Inhalt eines Dienstauftrags aus dem Jahr 1979 brauchbar wiedergeben?

Nur da die Behörde entscheidet, was in die Vorschrift kommt und was nicht, ist es nicht so einfach dass man diese erweitert. Das ist ein Prozess, der oft mehrere Jahre dauert.

Ihr erweitert doch die Signalvorschrift mittels Dienstauftrag nach Belieben – zum Beispiel mit dem neuen Straßenbahnsymbol des dunkelblauen Stahlträgers am Rathausplatz. Das hat mehrere Jahre gedauert? ???
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nord22

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #20 am: 29. November 2018, 11:45:42 »
Die defekte Vereinigungsweiche in Strebersdorf wird lt. Infotafel durch die B 63 von 03.12. - 21.12.2018 getauscht. Vorarbeiten haben bereits heute begonnen. Nach dem Tausch der Weiche sind dann wieder beide Gleise der Ausweiche befahrbar.

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #21 am: 29. November 2018, 13:30:37 »
Auch dauernd leuchtendes gelbes Licht bedeutet für den Individualverkehr Halt. Warum verwirrt das keine Autofahrer? ;)
In Wien bedeutet „gelb“ bei Ampeln „steig aufs Gas, sonst musst bei Rot warten!“. :P
Zumindest durfte ich schon öfter die Erfahrung machen, angehupt oder angeblinkt zu werden, wenn ich „schon“ bei gelb stehenblieb. ::)

So hast du zum beispiel auch in der Gersthof für die Linie 9 in Richtung Gersthof, bzw Linie 41 FR Schottentor nur ein doppelgelb. Und da es einen Dienstauftrag gibt, wie man sich bei diesem Signal verhalten soll, ist es mMn völlig egal, wie das Signal ausschaut.

Das ist ja die große Misere. Man hängt irgendwelche Lamperln oder Taferln auf und verkündet dann mittels Dienstauftrags, was man sich eigentlich darunter vorgestellt hat. Der durchschnittliche Wagenbeweger kann sich hier gar keinen Überblick verschaffen, da er die teils jahrzehntealten Dienstaufträge nirgends einsehen kann.
Nur da die Behörde entscheidet, was in die Vorschrift kommt und was nicht, ist es nicht so einfach dass man diese erweitert. Das ist ein Prozess, der oft mehrere Jahre dauert.
Meiner Meinung nach müsste jeder Dienstauftrag, der Signale umdefiniert, automatisch ungültig sein. Schließlich gibt es im österreichischen Rechtssystem die Regel, dass „höheres“ Recht niedrigeres „schlägt“. Das heißt eine Vorschrift im Bundesrecht kann durch eine im Landesrecht nicht aufgehoben werden. Demnach ist jeder Fahrer, der sich bei einem Signal nach Signalvorschrift bzw. StrabVO verhält und einen dem Verhalten widersprechenden Dienstauftrag dadurch nicht beachtet, jedenfalls für die Folgen nicht haftbar zu machen (außer natürlich er hätte durch Fahrlässigkeit - z.B. nicht durchgeführte Notbremsung - dann einen vermeidbaren Unfall nicht verhindert).
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #22 am: 29. November 2018, 13:45:57 »
Meiner Meinung nach müsste jeder Dienstauftrag, der Signale umdefiniert, automatisch ungültig sein. Schließlich gibt es im österreichischen Rechtssystem die Regel, dass „höheres“ Recht niedrigeres „schlägt“. Das heißt eine Vorschrift im Bundesrecht kann durch eine im Landesrecht nicht aufgehoben werden. Demnach ist jeder Fahrer, der sich bei einem Signal nach Signalvorschrift bzw. StrabVO verhält und einen dem Verhalten widersprechenden Dienstauftrag dadurch nicht beachtet, jedenfalls für die Folgen nicht haftbar zu machen (außer natürlich er hätte durch Fahrlässigkeit - z.B. nicht durchgeführte Notbremsung - dann einen vermeidbaren Unfall nicht verhindert).

Beim Umdefinieren gebe ich dir Recht.

Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.

Und diese Signal hängen nicht aus Gaude und Übermut in der Gegend, sondern haben alle ihren Sinn. Und wenn du trotz leuchten des Signales weiterfährst und du verstellst dann auch nur eine Kreuzung, so kannst du dich nicht aussreden, das das Signal in keiner Vorschrift steht und du es deshalb nicht beachtet hast. Ich sehe das Signal nämlich als Hilfestellung, dass es eben zu keiner gefährlichen Situation kommt.

Was passiert, wenn dieses Signal nicht beachtet wird, sieht man ja unter anderem auch regelmässig am Westbahnhof.

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #23 am: 29. November 2018, 13:53:26 »
Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.

(...)

Aber ich kann mich da immer nur der Wr. Städtischen anschließen - Ihre Sorgen möchte ich haben
Doppelgelb bedeutet aber (laut hiesigem Wiki) „langsam“ (und wird in der Ustrab) bekanntlich auch so benützt. Würde es „Halt“ bedeuten, bräche der Verkehr dort täglich zusammen, weil die Züge nicht in die Haltestellen nachrücken könnten. ::)
Natürlich muss ich stehenbleiben, wenn ein Hindernis da ist, aber das Signal bedeutet eben nicht Halt. Dann muss man halt ein normales Straßenbahnsignal (das mit vier Leuchtpunkten) aufhängen oder ein vorhandenes entsprechend Schalten, wenn man will, dass Züge in bestimmten Situationen nicht weiterfahren, aber wegen der Autofahrer Angst hat, ein Doppelrot aufzuhängen (wieso war das in der Wallrißstraße kein Problem? ??? ).
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #24 am: 29. November 2018, 13:55:09 »
Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.

(...)

Aber ich kann mich da immer nur der Wr. Städtischen anschließen - Ihre Sorgen möchte ich haben
Doppelgelb bedeutet aber (laut hiesigem Wiki) „langsam“ (und wird in der Ustrab) bekanntlich auch so benützt. Würde es „Halt“ bedeuten, bräche der Verkehr dort täglich zusammen, weil die Züge nicht in die Haltestellen nachrücken könnten. ::)
Natürlich muss ich stehenbleiben, wenn ein Hindernis da ist, aber das Signal bedeutet eben nicht Halt. Dann muss man halt ein normales Straßenbahnsignal aufhängen oder entsprechend Schalten, wenn man will, dass Züge in bestimmten Situationen nicht weiterfahren, aber wegen der Autofahrer Angst hat, ein Doppelrot aufzuhängen (wieso war das in der Wallrißstraße kein Problem? ??? ).

Nur eben das WIKI zählt bei den WL nichts.
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #25 am: 29. November 2018, 14:00:23 »
Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf. Alle Doppelgelb die mir jetzt auf die Schnelle einfallen, zeigen mir an, dass das Gleis vor mir aus welchen Grund besetzt ist.

(...)

Aber ich kann mich da immer nur der Wr. Städtischen anschließen - Ihre Sorgen möchte ich haben
Doppelgelb bedeutet aber (laut hiesigem Wiki) „langsam“ (und wird in der Ustrab) bekanntlich auch so benützt. Würde es „Halt“ bedeuten, bräche der Verkehr dort täglich zusammen, weil die Züge nicht in die Haltestellen nachrücken könnten. ::)
Natürlich muss ich stehenbleiben, wenn ein Hindernis da ist, aber das Signal bedeutet eben nicht Halt. Dann muss man halt ein normales Straßenbahnsignal aufhängen oder entsprechend Schalten, wenn man will, dass Züge in bestimmten Situationen nicht weiterfahren, aber wegen der Autofahrer Angst hat, ein Doppelrot aufzuhängen (wieso war das in der Wallrißstraße kein Problem? ??? ).

Nur eben das WIKI zählt bei den WL nichts.
Das glaub ich dir aufs Wort* - wenn es nach den WL geht, zählt aber auch die Signalvorschrift oder die StrabVO in gewissen Situationen (Dienstauftrag schau obe!) nichts. ;)

*) Da ich keine Signalvorschrift zur Verfügung habe, aber annehme, dass das Wiki auf deren Basis erstellt wurde, ersuche ich berufenere Mitschreiber, hier aufzuklären, ob die Darstellung im Wiki der Signalvorschrift entspricht? Dass das Wiki keine Rechtsgrundlage ist, sondern eine Beschreibung durch hobbymäßig interessierte, ist mir völlig klar.
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hema

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #26 am: 29. November 2018, 14:13:38 »
An Dienstaufträge und Anordnungen Vorgesetzter hat man sich prinzipiell zu halten, ausgenommen, es bestehen maßgebliche Bedenken puncto eigener oder allgemeiner Sicherheit oder sie verstoßen im Wissen des Befolgers gegen andere Rechtsbestimmungen. Diese Bedenken sind dem Anordner gegenüber zu äußern und gegebenenfalls höherer Stelle (schriftlich) zu melden. Entsteht bei Befolgung solch eines bedenklichen Auftrags erwartungsgemäß keine wie immer geartete Gefahr, ist er jedenfalls durchzuführen, was allerdings im Nachhinein zu melden wäre!

Allfällige Straffolgen oder Schadensersatzanforderungen aus Befolgung eines rechtswidrigen Auftrags würden Anordner und Ausführenden gleichermaßen treffen, wobei arbeitsrechtliche Bestimmungen in manchen Fällen den zur Ausführung genötigten Arbeitnehmer etwas schützen können.



Das ist nur, was ich dazu sagen kann und möchte und keine verbindliche Rechtsauskunft, da ich dazu weder berufen noch berechtigt wäre!   ;)
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #27 am: 29. November 2018, 14:43:37 »

Nur eben das WIKI zählt bei den WL nichts.
Da ich keine Signalvorschrift zur Verfügung habe, aber annehme, dass das Wiki auf deren Basis erstellt wurde, ersuche ich berufenere Mitschreiber, hier aufzuklären, ob die Darstellung im Wiki der Signalvorschrift entspricht? Dass das Wiki keine Rechtsgrundlage ist, sondern eine Beschreibung durch hobbymäßig interessierte, ist mir völlig klar.

Die Daten im Wiki stammen natürlich aus der Signalvorschrift, wo dieses Gelb-Gelb eben ausnahmslos in der Bedeutung "Langsam" angeführt ist und nicht als "Bedarfssignal für außergewöhnliche örtliche Bestimmungen" oder "Gleisbesetztmeldesignal". Du kannst das jederzeit nachprüfen, schließlich hast du ja Zugang zu den originalen Vorschriften. ;)

Nur was ist bei Doppelgelb unklar. Ich kenne kein Doppelgelb, wo wenn es leuchtet weiterfahren darf.

Ich schon. Neben der bereits erwähnten Ustrab zum Beispiel die Einfahrsignale bei automatischen Hallentoren. Und auch bei den Gelb-Gelb-Signalen vor den Tunnelrampen darf ich weiterfahren, wenngleich mir durch Dienstaufträge nahegelegt wird, dies nur in die der Ustrab abgewandte Fahrtrichtung zu tun.

Eigentlich sollten die Signale in der von der WL gewünschten Bedeutung so (oder so ähnlich) ausschauen:

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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #28 am: 29. November 2018, 14:51:19 »
. . . .  wobei die Bedeutung von Rotlicht auf allgemeinen Verkehrsflächen durch die StVO definiert ist! Zusatztafel hin oder her.    :lamp:

Also ganz so einfach ist es nicht!   ;)
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Re: Signale (war: Gleisschäden Straßenbahn)
« Antwort #29 am: 29. November 2018, 14:59:01 »
. . . .  wobei die Bedeutung von Rotlicht auf allgemeinen Verkehrsflächen durch die StVO definiert ist! Zusatztafel hin oder her.    :lamp:

Also ganz so einfach ist es nicht!   ;)

Ja, dann halt ein leuchtendes weißes Kreuz zum Beispiel. Es gibt viele Möglichkeiten, ein betriebsinternes Lichtzeichen abseits der Signalvorschrift zu definieren!

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