Also jetzt enttäuscht du mich.
Eine Fahrtbehinderungsmeldung unterschreibt mWn schon lange kein Fahrbediensteter. Und als Anzeigender tritt entweder die Polizei, der Revisor oder der Bahnhofsleiter auf, aber niemals der Fahrbediensteter. Der hat gar keine Berechtigung, die Anzeige zu unterschreiben.
Also meine letzte Anzeige, die ich wegen eines Falschparkers unterschrieben habe, war auf der Linie 9 und etwa mitte 2017. Die Feuerwehr Hernals war nach knapp 10min da, hat das Auto mit Manneskraft zur Seite geschupft und fuhr wieder und das OHNE Polizei und Revisor und ja da mußte ich in der Kanzlei die Anzeige aufnehmen lassen sowie unterschreiben.
Ob du mir das jetzt glaubst oder nicht, ist das eine von etlichen Anzeigen die ich unterschrieben habe, spezielle in Verbindung mit der Hernalser Feuerwehr, die haben sich nix geschissen und haben ihre Arbeit gemacht und nicht ewig auf Polizei oder Revisor(Funkstreife) gewartet. Wenn irgendeiner der genannten noch dazukamen, wurde es über sie abgewickelt, wenn nicht, war die Weiterfahrt schon gemeldet bevor Polizei/Funkstreife/Revisor anwesend war.
Weiteres habe ich etliche Anzeigen unterschreiben müssen, wo der Besitzer vor irgendwelchen Einsatzfahrzeugen auftauchte, aber bereits mindestens ein Folgezug gekürzt oder umgeleitet wurde.
Also auf einer Polizeinspektion muss man wegen einem Falschparker nicht antanzen. Ich habe alle Einsprüche von den Autobesitzer (Und das waren nicht wenige) immer nur schriftlich beantworten müssen. Und wenn ein Fahrer dies wirklich machen muss, dann wird das in der Verkehrskanzlei gemacht. Und Einvernahmen in der Kanzlei fallen in die Dienstzeit.
Da hattest du aber Glück, dass du bei Einsprüchen nirgens hin mußtest, ich war in meiner Karriere drei mal am Hof bei der Feuerwehr sowie einmal vor Gericht deswegen.
Klar wird die dortige Anwesenheit gezahlt, aber nur dann, wenn sie in deine Dienstzeit fällt(ich hatte bis auf einmal allerdings pech, dass es immer auf meinen ZF/Frei-Tag viel). Und da habe ich genau die Fahrtkosten erstattet bekommen, sprich 4,40€. Das ich allerdings, je nachdem wo ich in Wien hin mußte, bis zu 3h Freizeit verplämpern mußte und natürlich unbezahlt, intressierte natürlich keinen. Klar ich hätte den Beschudigten ggf. auf Schadensersatz verklagen können, den Aufwand betreibt aber nun wirklich keiner.
Und ja die Einvernahme in der Kanzlei fällt in die Dienstzeit, du mußt sie allerdings am Vorfallstag legen und wenn du nicht am Bahnhof sprich Kanzleinähe bist, mußt du dieses in der Pause oder nach Dienstschluß machen und könntest dich dann mit den Kanzleimitarbeitern oder der Diensteinteilung rumstreiten, weil du sagst, du möchstest die 5min bezahlt bekommen.
Klar kann man jetzt sagen, es sind nicht all zu viel mehr als diese 5min, allerdings bei 5-10 Falschparkern(oder allgemeiner Meldungen) pro Jahr, sind das gleich mal 30 und mehr Minuten im Jahr, die man an liebsten dem Unternehmen schenken sollte. Nur warum?
Und dann darf er vielleicht noch als Zeuge auf dem Kommissariat (oder wie das heute heißt) antanzen. Besonders angenehem, wenn er auswärts wohnt und damit gleich 2 oder 3 Stunden verliert. Freizeit, Fahrtkosten etc. bekommt er nicht ersetzt.
Und so wie Haidi es sagt, wenn man auswärtig wohnt, könnte es sogar gleich mal knapp werden, dass man nach Dienstschluss dann überhaupt noch öffentlich heim kommt, speziell in meinem Fall, da ich nur Spätdienste fuhr und trotzdem öffentlich unterwegs war.
Du siehst Klingelfee, es ist alles nicht nur schwarz und weiß, sondern dazwischen gibt es viele Gaustufen und somit viele Varianten wie irgendwas ablaufen kann.