Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7825150 mal)

0 Mitglieder und 21 Gäste betrachten dieses Thema.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15373
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13905 am: 10. März 2019, 07:29:49 »
Und dann darf er vielleicht noch als Zeuge auf dem  Kommissariat (oder wie das heute heißt) antanzen. Besonders angenehem, wenn er auswärts wohnt und damit gleich 2 oder 3 Stunden verliert. Freizeit, Fahrtkosten etc. bekommt er nicht ersetzt.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15760
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13906 am: 10. März 2019, 09:40:29 »
Und dann darf er vielleicht noch als Zeuge auf dem  Kommissariat (oder wie das heute heißt) antanzen. Besonders angenehem, wenn er auswärts wohnt und damit gleich 2 oder 3 Stunden verliert. Freizeit, Fahrtkosten etc. bekommt er nicht ersetzt.

Also auf einer Polizeinspektion muss man wegen einem Falschparker nicht antanzen. Ich habe alle Einsprüche von den Autobesitzer (Und das waren nicht wenige) immer nur schriftlich beantworten müssen. Und wenn ein Fahrer dies wirklich machen muss, dann wird das in der Verkehrskanzlei gemacht. Und Einvernahmen in der Kanzlei fallen in die Dienstzeit.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

HLS

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 9627
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13907 am: 10. März 2019, 11:34:42 »
Also jetzt enttäuscht du mich.

Eine Fahrtbehinderungsmeldung unterschreibt mWn schon lange kein Fahrbediensteter. Und als Anzeigender tritt entweder die Polizei, der Revisor oder der Bahnhofsleiter auf, aber niemals der Fahrbediensteter. Der hat gar keine Berechtigung, die Anzeige zu unterschreiben.
Also meine letzte Anzeige, die ich wegen eines Falschparkers unterschrieben habe, war auf der Linie 9 und etwa mitte 2017. Die Feuerwehr Hernals war nach knapp 10min da, hat das Auto mit Manneskraft zur Seite geschupft und fuhr wieder und das OHNE Polizei und Revisor und ja da mußte ich in der Kanzlei die Anzeige aufnehmen lassen sowie unterschreiben.

Ob du mir das jetzt glaubst oder nicht, ist das eine von etlichen Anzeigen die ich unterschrieben habe, spezielle in Verbindung mit der Hernalser Feuerwehr, die haben sich nix geschissen und haben ihre Arbeit gemacht und nicht ewig auf Polizei oder Revisor(Funkstreife) gewartet. Wenn irgendeiner der genannten noch dazukamen, wurde es über sie abgewickelt, wenn nicht, war die Weiterfahrt schon gemeldet bevor Polizei/Funkstreife/Revisor anwesend war.

Weiteres habe ich etliche Anzeigen unterschreiben müssen, wo der Besitzer vor irgendwelchen Einsatzfahrzeugen auftauchte, aber bereits mindestens ein Folgezug gekürzt oder umgeleitet wurde.


Also auf einer Polizeinspektion muss man wegen einem Falschparker nicht antanzen. Ich habe alle Einsprüche von den Autobesitzer (Und das waren nicht wenige) immer nur schriftlich beantworten müssen. Und wenn ein Fahrer dies wirklich machen muss, dann wird das in der Verkehrskanzlei gemacht. Und Einvernahmen in der Kanzlei fallen in die Dienstzeit.
Da hattest du aber Glück, dass du bei Einsprüchen nirgens hin mußtest, ich war in meiner Karriere drei mal am Hof bei der Feuerwehr sowie einmal vor Gericht deswegen.
Klar wird die dortige Anwesenheit gezahlt, aber nur dann, wenn sie in deine Dienstzeit fällt(ich hatte bis auf einmal allerdings pech, dass es immer auf meinen ZF/Frei-Tag viel). Und da habe ich genau die Fahrtkosten erstattet bekommen, sprich 4,40€. Das ich allerdings, je nachdem wo ich in Wien hin mußte, bis zu 3h Freizeit verplämpern mußte und natürlich unbezahlt, intressierte natürlich keinen. Klar ich hätte den Beschudigten ggf. auf Schadensersatz verklagen können, den Aufwand betreibt aber nun wirklich keiner.
Und ja die Einvernahme in der Kanzlei fällt in die Dienstzeit, du mußt sie allerdings am Vorfallstag legen und wenn du nicht am Bahnhof sprich Kanzleinähe bist, mußt du dieses in der Pause oder nach Dienstschluß machen und könntest dich dann mit den Kanzleimitarbeitern oder der Diensteinteilung rumstreiten, weil du sagst, du möchstest die 5min bezahlt bekommen.
Klar kann man jetzt sagen, es sind nicht all zu viel mehr als diese 5min, allerdings bei 5-10 Falschparkern(oder allgemeiner Meldungen) pro Jahr, sind das gleich mal 30 und mehr Minuten im Jahr, die man an liebsten dem Unternehmen schenken sollte. Nur warum?

Und dann darf er vielleicht noch als Zeuge auf dem  Kommissariat (oder wie das heute heißt) antanzen. Besonders angenehem, wenn er auswärts wohnt und damit gleich 2 oder 3 Stunden verliert. Freizeit, Fahrtkosten etc. bekommt er nicht ersetzt.
Und so wie Haidi es sagt, wenn man auswärtig wohnt, könnte es sogar gleich mal knapp werden, dass man nach Dienstschluss dann überhaupt noch öffentlich heim kommt, speziell in meinem Fall, da ich nur Spätdienste fuhr und trotzdem öffentlich unterwegs war.

Du siehst Klingelfee, es ist alles nicht nur schwarz und weiß, sondern dazwischen gibt es viele Gaustufen und somit viele Varianten wie irgendwas ablaufen kann.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15373
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13908 am: 10. März 2019, 12:06:40 »
Und dann darf er vielleicht noch als Zeuge auf dem  Kommissariat (oder wie das heute heißt) antanzen. Besonders angenehem, wenn er auswärts wohnt und damit gleich 2 oder 3 Stunden verliert. Freizeit, Fahrtkosten etc. bekommt er nicht ersetzt.

Also auf einer Polizeinspektion muss man wegen einem Falschparker nicht antanzen. Ich habe alle Einsprüche von den Autobesitzer (Und das waren nicht wenige) immer nur schriftlich beantworten müssen. Und wenn ein Fahrer dies wirklich machen muss, dann wird das in der Verkehrskanzlei gemacht. Und Einvernahmen in der Kanzlei fallen in die Dienstzeit.
Die Einvernahme durch den Strafreferenten in der Verkehrskanzlei - ich geb dir die Telefonnummer von der Malitant, der kannst alles erzählen.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16467
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13909 am: 10. März 2019, 13:59:05 »
Und als Anzeigender tritt entweder die Polizei, der Revisor oder der Bahnhofsleiter auf, aber niemals der Fahrbediensteter. Der hat gar keine Berechtigung, die Anzeige zu unterschreiben.
Jeder darf jeden anzeigen, sogar ein Fahrgast dürfte einen Falschparker anzeigen!

Jeder Fahrer sollte achten, dass ihn die Polizei nicht als Privatanzeiger anführt. Sonst hängen eventuell weitere Wege und der dafür erforderliche Zeitaufwand, also falls der Kfz-Halter Einspruch erhebt oder ein Verfahren anstrengt, an ihm und die Polizisten ersparen sich diese Scherereien!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Sollwertgeber

  • Global Moderator
  • Fahrgast
  • *****
  • Beiträge: 90
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13910 am: 10. März 2019, 22:17:57 »
Sechs Postings gelöscht, die mit dem Threadtitel nichts mehr zu tun haben.

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36916
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13911 am: 11. März 2019, 10:21:26 »
Eine Abschleppung ist auch ohne Anzeige möglich, wenn man den Zettel so ausfüllt:

[ Für Gäste keine Dateianhänge sichtbar]
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15760
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13912 am: 11. März 2019, 10:45:48 »
Eine Abschleppung ist auch ohne Anzeige möglich, wenn man den Zettel so ausfüllt:

(Dateianhang Link)

Nur das die Abschleppung rechtsgültig wird, muss die Dienstnummer und Unterschrift des Anzeigenlegers drauf sein. Und dieses Formular seitens der WL dürfen nun mal nur Revisore, Teamleiter und Bahnhof, bzw Garagenleiter unterschreiben. Nicht jedoch die Fahrbedienstete. Und als Aufforderer bei Fahrtbehinderung kommt unter Zeuge (Aufforderer) die Dienstnummer des Fahrbediensteten hinein.

Im übrigen wird mit diesem Formular gleichzeitig die anzeige bei der MA67 ausgelöst.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36916
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13913 am: 11. März 2019, 10:48:22 »
Es gibt auch Abschleppungen, wo weder ein Revisor noch die Polizei anwesend ist und sich die Feuerwehr mit dem Zettel aus dem Anschriftenheft begnügt und auch bei der Betriebsmeldung keine Anzeige erfolgt ist.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15760
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13914 am: 11. März 2019, 11:03:42 »
Es gibt auch Abschleppungen, wo weder ein Revisor noch die Polizei anwesend ist und sich die Feuerwehr mit dem Zettel aus dem Anschriftenheft begnügt und auch bei der Betriebsmeldung keine Anzeige erfolgt ist.

Das wäre mir neu. Und ob bei der Betriebsmeldung dann eine Anzeige erfolgt ist, das bekommt der Mitarbeiter dann gar nicht mehr mit. Ausserdem, wie kommt denn dann dMn die Feuerwehr zu ihren Geld? die kosten werden bei Fahrtbehinderungen ausschließlich über die Anzeigen verrechnet.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

  • Verkehrsstadtrat
  • **
  • Beiträge: 36916
  • Anti-Klumpert-Beauftragter
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13915 am: 11. März 2019, 11:14:41 »
Das Formular ist ohnehin nur aufgrund der Gewohnheit im Spiel (und weil der Vordruck das Prozedere vereinfacht). Notwendig ist es aber nicht, der § 89a StVO kennt kein Formular.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

hema

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 16467
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13916 am: 11. März 2019, 14:16:57 »
Ausserdem, wie kommt denn dann dMn die Feuerwehr zu ihren Geld?
Von den WiLi!  ;)

So wie immer, vom Verursacher, vom Anforderer, von einer Versicherung oder der Öffentlichen Hand, je nach rechtlicher Lage des zu Grund liegenden Anlassefalles.
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Bimbim

  • Fahrgast
  • *
  • Beiträge: 87
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13917 am: 11. März 2019, 15:06:05 »
Amüsant  ;)

die kosten werden bei Fahrtbehinderungen ausschließlich über die Anzeigen verrechnet.

Steht wo?

Linie 360

  • Referatsleiter
  • *
  • Beiträge: 7606
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13918 am: 12. März 2019, 14:15:33 »
Nachdem ich schon länger nicht mehr über Kursausfälle wegen Personalmangel informiert habe (Asche auf mein Haupt) werde ich dies ab sofort konsequenter machen!

Kurs 62-12 fällt heute wegen Personalmangel ersatzlos aus...

Sonderzug

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 272
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13919 am: 12. März 2019, 18:22:27 »
Eine Abschleppung ist auch ohne Anzeige möglich, wenn man den Zettel so ausfüllt:

(Dateianhang Link)

Nur das die Abschleppung rechtsgültig wird, muss die Dienstnummer und Unterschrift des Anzeigenlegers drauf sein. Und dieses Formular seitens der WL dürfen nun mal nur Revisore, Teamleiter und Bahnhof, bzw Garagenleiter unterschreiben. Nicht jedoch die Fahrbedienstete. Und als Aufforderer bei Fahrtbehinderung kommt unter Zeuge (Aufforderer) die Dienstnummer des Fahrbediensteten hinein.

Im übrigen wird mit diesem Formular gleichzeitig die anzeige bei der MA67 ausgelöst.


Nur mehr Eisenbahnaufsichtsorgane.