Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 5483884 mal)

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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15630 am: 17. Februar 2021, 17:07:55 »
@Klingelfee:
Und was hat dagegen gesprochen, so wie ich geschrieben hatte .. oder einen Polizisten ... anzufordern um den Zugstau los zu werden, um den Fahrgästen die unnötige Wartezeiten in den wartenden Zügen nicht zuzumuten denn da wären sie ja zu Fuß schneller gewesen  :fp:

Das darfst du mich nicht fragen. Es ist aber auch die Frage, ob die Polizei in diesem Fall überhaupt die WL unterstützt hätte. Denn es hat sich ja nur um ein "internes Problem" gehandelt.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Elin Lohner

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15631 am: 17. Februar 2021, 17:50:16 »
Der ULF A1 104 hat bei der Hetzendorfer Straße auf Höhe der Atzgersdorfer Straße den Stromabnehmer verloren.
Link
Ich bin der Meinung, dass man eine neue Remise am Gelände des ehemaligen Nordwestbahnhofes bauen, und dann die bestehende Remise Brigittenau dem VEF/WTM übergeben sollte.

Linie 25/26

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15632 am: 17. Februar 2021, 18:37:29 »
Die Kombination aus der gleisschadenbedingten Umleitung von 6/11 über D und O und der sowieso schon unmöglichen Ampelschaltung am Gürtel sorgt zurzeit für einen durchgehenden Stau von der Alfred-Adler-Straße bis Quartier Belvedere.
So viele Straßenbahnen auf einmal hat das Sonnwendviertel bisher noch nicht gesehen. :D Und der Flexity hat es auch viel früher als erwartet dorthin geschafft. :D
Der Flexity ist schon ein paar Mal (entweder als umgeleiteter 6er oder als Fahrschule) durchs Sonnwendviertel gefahren. Nur fuhr man zumeist lieber ab Quartier Belvedere den Umweg über die Laxenburger Straße...

(...) auf der O-Strecke ist er aber zum ersten mal, oder ???
Das ist schlicht falsch.
Gut, danke für diese Information!
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KSW

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15633 am: 17. Februar 2021, 21:24:48 »
Und bei diesem Stau in der Absberggasse ist niemand zumindest auf die Idee gekommen, den 6er in der D-Schleife wenden zu lassen? Wäre ja immer noch fast gleich sinnlos wie in der Geiereckstraße, aber man würde sich dann zumindest dort nicht mehr vor der Ampel gegenseitig im Weg stehen...

Geamatic

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15634 am: 17. Februar 2021, 22:05:52 »
Die Ablenkung war so oder so völlig sinnbefreit. Denn dadurch wurde eine wichtige Umsteigerelation völlig ignoriert, nämlich der Reumannplatz!.

Meiner Meinung nach hätte man den 6er über Buchenschleife/Reumannplatz einfach kürzen können und nur den 11er über O und D führen sollen. Dann wäre das zu erwartende Verkehrschaos auf jedenfall geringer gewesen.

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15635 am: 18. Februar 2021, 00:41:57 »
Nein. Nur wenn die Polizei anwesend ist, dann darf ein Revisor die Polizei unterstützen.
Ich hab am Hietzinger Platzl schon einen WLer mit der Neonjacke "Straßenaufsichtsorgan" Verkehr regeln gesehen
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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15636 am: 18. Februar 2021, 01:24:05 »
Klar darf ein Straßenbahner mit Signalfahne den Verkehr regeln, Fahne oder roter Leuchtstab quer zur Fahrtrichtung heißt "Halt" für den Verkehr. Notfalls müss(t)en auch die ausgebreiteten Arme reichen. Die Verschieber halten ja auch die Autos auf, wenn ein Zug einziehen muss, dessen Fahrer nicht an der Zugspitze ist. Auch Bauarbeiter bei Straßenbaustellen oder Eisenbahner z.B. bei schadhaften Schranken regeln den Verkehr ganz ohne Polizei! Gleiches gilt auch für Posten des Bundesheeres, Feuerwehrleute oder Ordner bei Veranstaltungen, diversen Großparkplätzen oder Einfahrten.
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15637 am: 18. Februar 2021, 06:37:10 »
Klar darf ein Straßenbahner mit Signalfahne den Verkehr regeln, Fahne oder roter Leuchtstab quer zur Fahrtrichtung heißt "Halt" für den Verkehr. Notfalls müss(t)en auch die ausgebreiteten Arme reichen. Die Verschieber halten ja auch die Autos auf, wenn ein Zug einziehen muss, dessen Fahrer nicht an der Zugspitze ist. Auch Bauarbeiter bei Straßenbaustellen oder Eisenbahner z.B. bei schadhaften Schranken regeln den Verkehr ganz ohne Polizei! Gleiches gilt auch für Posten des Bundesheeres, Feuerwehrleute oder Ordner bei Veranstaltungen, diversen Großparkplätzen oder Einfahrten.

@Hema: Dann lies dir bitte einmal die Vorschriften genau durch. Mit der Signalfahne, bzw Leuchtstab darf ein Kontrollorgan nur Straßenbahnen regeln. Er hat jedoch kein Recht eigenständig den MIV zu regeln. Das ein Kontrollorgan bei Verkehrsereignisse dann doch zu diesen Mittel greift (Wie auch ich das ab und zu gemacht habe) dient lediglich dazu, das der MIV aufrecht bleibt. Zum Beispiel wechselweises aufhalten, weil eine Fahrspur versperrt ist oder durch Handzeichen den MIV aufzufordern, den Gefahrenbereich schneller zu durchfahren.

Und zu den Verschubmitarbeiter. Klar gehen die auf die Straße und geben Handzeichen. Vom Gesetz her müssen sie aber warten, dass der MIV auf seinen Vorrang verzichtet und erst dann darf er erst dem Fahrer die Verschubsignale für die Rangierfahrt geben.

Und zu deinen angeführten Personen, die du angeführt hast.
 :blank: Bundesheer - Dort nennt man die Ordner auch Militärpolizei
 :blank: Feuerwehr - Diese regelt nur insofern, wenn es im Einsatzfall unbedingt notwendig ist, dass sie anschließend arbeiten kann (Gefahr im Verzug). Ansonsten überlässt sie die Regelung der Polizei
 :blank: Eisenbahn - Da kenne ich die rechtliche Regelung nicht, aber ich denke, dass die Mitarbeiter eventuell dann auch eine entsprechende Berechtigung haben.
 :blank: Bauarbeiter, bzw Ordner bei Veranstaltungen - Diese haben eigene Schulungen, damit sie diese Arbeiten auch durchführen dürfen. MWn sind die Berechtigungen jedoch auch auf die jeweiligen Örtlichkeiten beschränkt und muss auch durch einen Bescheid geregelt sein. Zumindest war das bei Baustellen, bzw. Veranstaltungen, die im Zuge meines Dienstes auf Einhaltung des Bescheides überprüft hatte, im Bescheid angeführt.
 :blank: Großparkplätze - Da es sich da in der Regel um Privatflächen handelt, dürfen dort auch Personen, die vom Grundstückeigentümer beschäftigt werden den Verkehr regeln.

Und abschließend. Ohne dass die Ampel abgeschaltet wird, würde ich mich weder in die Gudrunstraße, noch in die Arsenalstraße stellen, um dort die Straßenbahn über die Kreuzung zu lotsen.
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buschberg

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15638 am: 18. Februar 2021, 12:10:39 »
Bei uns im Weinviertel regelt sehr wohl die Feuerwehr als Unterstützung der Polizei den Verkehr.

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15639 am: 18. Februar 2021, 12:16:38 »
Bei uns im Weinviertel regelt sehr wohl die Feuerwehr als Unterstützung der Polizei den Verkehr.

Wann, wobei?
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15640 am: 18. Februar 2021, 12:29:11 »
Bei uns im Weinviertel regelt sehr wohl die Feuerwehr als Unterstützung der Polizei den Verkehr.

Wann, wobei?

Das ist ohne weiteres insofern möglich, da überhaupt im ländlichen Bereich bei Vorfällen zu wenig Polizisten anwesend sind, um den Verkehr zu regeln.

Aber es erfordert immer eine Polizei für die Regelung.
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buschberg

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15641 am: 18. Februar 2021, 16:43:22 »
Man kennt sich ja gut, es ist ja alles anders  als in einer großen Stadt.Es kommt dann auch vor dass die Nachbesprechungen im Feuerwehrhaus oder am Polizeiposten stattfinden. :)

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15642 am: 18. Februar 2021, 17:02:11 »
Mit der Signalfahne, bzw Leuchtstab darf ein Kontrollorgan nur Straßenbahnen regeln. Er hat jedoch kein Recht eigenständig den MIV zu regeln. Das ein Kontrollorgan bei Verkehrsereignisse dann doch zu diesen Mittel greift (Wie auch ich das ab und zu gemacht habe) dient lediglich dazu, das der MIV aufrecht bleibt.

Wenn ein Kontrollorgan (illegal?) den Verkehr regelt, dann nur zum Vorteil des MIV ... verstehe ...  :-X

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15643 am: 18. Februar 2021, 17:04:26 »
Mit der Signalfahne, bzw Leuchtstab darf ein Kontrollorgan nur Straßenbahnen regeln. Er hat jedoch kein Recht eigenständig den MIV zu regeln. Das ein Kontrollorgan bei Verkehrsereignisse dann doch zu diesen Mittel greift (Wie auch ich das ab und zu gemacht habe) dient lediglich dazu, das der MIV aufrecht bleibt.

Wenn ein Kontrollorgan (illegal?) den Verkehr regelt, dann nur zum Vorteil des MIV ... verstehe ...  :-X

Da geht es nicht um die Bevorangung des MIV, sondern darum, dass der Verkehr dort nicht komplett kollabiert und somit auch der ÖV nicht mehr weiter kommt. Bzw auch, damit andere Einsatzkräfte überhaupt noch zum Einsatzort kommen
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #15644 am: 18. Februar 2021, 17:08:00 »
Aber wenn der Straßenbahnverkehr komplett kollabiert (siehe #15617), kann man leider nichts unternehmen. Klassische WL-Logik ...