Klar darf ein Straßenbahner mit Signalfahne den Verkehr regeln, Fahne oder roter Leuchtstab quer zur Fahrtrichtung heißt "Halt" für den Verkehr. Notfalls müss(t)en auch die ausgebreiteten Arme reichen. Die Verschieber halten ja auch die Autos auf, wenn ein Zug einziehen muss, dessen Fahrer nicht an der Zugspitze ist. Auch Bauarbeiter bei Straßenbaustellen oder Eisenbahner z.B. bei schadhaften Schranken regeln den Verkehr ganz ohne Polizei! Gleiches gilt auch für Posten des Bundesheeres, Feuerwehrleute oder Ordner bei Veranstaltungen, diversen Großparkplätzen oder Einfahrten.
@Hema: Dann lies dir bitte einmal die Vorschriften genau durch. Mit der Signalfahne, bzw Leuchtstab darf ein Kontrollorgan nur Straßenbahnen regeln. Er hat jedoch kein Recht eigenständig den MIV zu regeln. Das ein Kontrollorgan bei Verkehrsereignisse dann doch zu diesen Mittel greift (Wie auch ich das ab und zu gemacht habe) dient lediglich dazu, das der MIV aufrecht bleibt. Zum Beispiel wechselweises aufhalten, weil eine Fahrspur versperrt ist oder durch Handzeichen den MIV aufzufordern, den Gefahrenbereich schneller zu durchfahren.
Und zu den Verschubmitarbeiter. Klar gehen die auf die Straße und geben Handzeichen. Vom Gesetz her müssen sie aber warten, dass der MIV auf seinen Vorrang verzichtet und erst dann darf er erst dem Fahrer die Verschubsignale für die Rangierfahrt geben.
Und zu deinen angeführten Personen, die du angeführt hast.
Bundesheer - Dort nennt man die Ordner auch Militär
polizei Feuerwehr - Diese regelt nur insofern, wenn es im Einsatzfall unbedingt notwendig ist, dass sie anschließend arbeiten kann (Gefahr im Verzug). Ansonsten überlässt sie die Regelung der Polizei
Eisenbahn - Da kenne ich die rechtliche Regelung nicht, aber ich denke, dass die Mitarbeiter eventuell dann auch eine entsprechende Berechtigung haben.
Bauarbeiter, bzw Ordner bei Veranstaltungen - Diese haben eigene Schulungen, damit sie diese Arbeiten auch durchführen dürfen. MWn sind die Berechtigungen jedoch auch auf die jeweiligen Örtlichkeiten beschränkt und muss auch durch einen Bescheid geregelt sein. Zumindest war das bei Baustellen, bzw. Veranstaltungen, die im Zuge meines Dienstes auf Einhaltung des Bescheides überprüft hatte, im Bescheid angeführt.
Großparkplätze - Da es sich da in der Regel um Privatflächen handelt, dürfen dort auch Personen, die vom Grundstückeigentümer beschäftigt werden den Verkehr regeln.
Und abschließend. Ohne dass die Ampel abgeschaltet wird, würde ich mich weder in die Gudrunstraße, noch in die Arsenalstraße stellen, um dort die Straßenbahn über die Kreuzung zu lotsen.