Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7651075 mal)

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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7260 am: 30. Januar 2015, 04:29:35 »

Ihr habt natürlich beide Recht und mir erschließt sich der Sinn darin auch nicht, warum man nicht Rot/Rot genommen hat.
Du müsstest zu Rot bzw. Rot/Rot auch Gelb/Gelb dazuhängen, sonst dürftest du nie fahren (ausgenommen auf besondere Weisung durch einen Anordnugsbefugten)!  ;)
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luki32

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7261 am: 30. Januar 2015, 07:41:12 »

Ihr habt natürlich beide Recht und mir erschließt sich der Sinn darin auch nicht, warum man nicht Rot/Rot genommen hat.
Du müsstest zu Rot bzw. Rot/Rot auch Gelb/Gelb dazuhängen, sonst dürftest du nie fahren (ausgenommen auf besondere Weisung durch einen Anordnugsbefugten)!  ;)

Wie muß man das verstehen? Darf man an einem dunklen Rot-Rot Deiner Meinung nach nicht vorbeifahren?

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7262 am: 30. Januar 2015, 08:11:11 »

Ihr habt natürlich beide Recht und mir erschließt sich der Sinn darin auch nicht, warum man nicht Rot/Rot genommen hat.
Du müsstest zu Rot bzw. Rot/Rot auch Gelb/Gelb dazuhängen, sonst dürftest du nie fahren (ausgenommen auf besondere Weisung durch einen Anordnugsbefugten)!  ;)

Wie muß man das verstehen? Darf man an einem dunklen Rot-Rot Deiner Meinung nach nicht vorbeifahren?

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Doert ist es doch eh mit Pfeil, wie eben auch in der Ustrab bei Abzweigungen, somit darf der 5er sowieso fahren und wenn ständig 52/58 daherkommen und somit 6/18 nicht fahren könnten, weil s dauerhaft Rot/Rot zeigt, müssen sie anfunken und deren Anweisung folgeleisten.
Es ist aber wie schon gesagt eine doofte Örtlichkeit dort.
Dazu eine Frage. Wenn man nicht an der Stelle auskreuzt, sondern bin in die Obeliskenschleife fahren würde und erst dort eine Weiche einbaut, um Richtung Ustrab zu kommen, wäre das nicht eindeutig betriebsförderndernder?
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7263 am: 30. Januar 2015, 09:05:56 »
Es ist aber wie schon gesagt eine doofte Örtlichkeit dort.
Dazu eine Frage. Wenn man nicht an der Stelle auskreuzt, sondern bin in die Obeliskenschleife fahren würde und erst dort eine Weiche einbaut, um Richtung Ustrab zu kommen, wäre das nicht eindeutig betriebsförderndernder?

Hast du dir schon mal den Höhenunterschied angeschaut? Da bringst du keine Gleisverbindung zusammen, wenn du in der Schleife gerade fährst.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7264 am: 30. Januar 2015, 09:25:59 »
Wie muß man das verstehen? Darf man an einem dunklen Rot-Rot Deiner Meinung nach nicht vorbeifahren?

Dann hätte man früher auch nie in eine eingleisige Strecke einfahren dürfen, schließlich war die Grundstellung des selbsttätigen Lichtsignals ebenfalls "finster".
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7265 am: 30. Januar 2015, 12:50:20 »
Wie muß man das verstehen? Darf man an einem dunklen Rot-Rot Deiner Meinung nach nicht vorbeifahren?

Dann hätte man früher auch nie in eine eingleisige Strecke einfahren dürfen, schließlich war die Grundstellung des selbsttätigen Lichtsignals ebenfalls "finster".
Diese Signale, und auch die rot/roten selbsttätigen Lichtsignale waren in der alten Signalvorschrift ja auch so definiert. In der SV 2013 gibt es die aber nicht mehr, sondern nur Rotlicht, bei dem anzuhalten ist. Also muss es außer Rot auch Gelb/Gelb, Grün/Grün oder Gelb/Grün geben. Ist alles finster, ist die bedenklichere Stellung anzunehmen und das ist Rot! Bei Fahren auf Sicht wäre es natürlich vernünftiger Straßenbahnlichtsignale zu verwenden oder einfach einen Zwangshalt.


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luki32

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7266 am: 30. Januar 2015, 12:58:14 »
Diese Signale, und auch die rot/roten selbsttätigen Lichtsignale waren in der alten Signalvorschrift ja auch so definiert. In der SV 2013 gibt es die aber nicht mehr, sondern nur Rotlicht, bei dem anzuhalten ist. Also muss es außer Rot auch Gelb/Gelb, Grün/Grün oder Gelb/Grün geben.

Und wo steht bitte, daß es neben Rot bzw. Rot-Rot auch die anderen Signalbilder auf der gleichen Anlage geben muß?

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7267 am: 30. Januar 2015, 13:01:56 »
Na, wenn du an Rot nicht (eigenmächtig) vorbeifahren darfst  . . . .
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7268 am: 30. Januar 2015, 13:32:19 »
Na, wenn du an Rot nicht (eigenmächtig) vorbeifahren darfst  . . . .

Dann darf ich bei einer unvollständigen Lichtsignalanlage als Autofahrer auch nicht vorbei fahren. Denn da könnte ja auch das Rotlicht ausgefallen sein.

Und das Anhalten, bzw nicht vorbeifahren bezieht sich nur auf das LEUCHTEN des Signales, nicht jedoch auf das finstere Signal. Oder liest du irgendetwas in der Vorschrift, wie man sich bei finsteren Signal zu verhalten hat. Ich nicht.

Was verboten ist und deshalb auch die Doppelrote Signal demnächst umgestellt werden, ist das du 2 Signale in unmittelbare Nähe oder gar auf gleicher Höhe hast, die dir gegenteilige Fahranordnungen anzeigen.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7269 am: 30. Januar 2015, 13:46:06 »

Dann darf ich bei einer unvollständigen Lichtsignalanlage als Autofahrer auch nicht vorbei fahren. Denn da könnte ja auch das Rotlicht ausgefallen sein.

Für Autofahrer gilt die StVO und da fährst du bei "finsteren" Ampeln laut Gesetz nach den üblichen Vorrangregeln. Straßenbahn- und Eisenbahnsignale fallen definitiv nicht unter die StVO-Bestimmungen, sondern unter die einschlägigen Signalvorschriften und da heißt es, ist kein eindeutiger und unzweifelhafter Signalbegriff zu erkennen, ist die bedenklichere Stellung anzunehmen. Beim alten selbsttätigen Lichtsignal gab es die Stellungen Rot (bzw. Gelb) und Finster, in der neuen Vorschrift gibt es diese Signale aber nicht mehr!
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7270 am: 30. Januar 2015, 14:20:38 »
Beim alten selbsttätigen Lichtsignal gab es die Stellungen Rot (bzw. Gelb) und Finster, in der neuen Vorschrift gibt es diese Signale aber nicht mehr!

Ich finde in der neuen Vorschrift keinen Passus, der vorschreibt, dass ein rotes Signal nur in Verbindung mit mindestens einem andersfarbigen vorkommen darf. Daraus ergibt sich, dass ein nicht leuchtendes rotes Signal nicht automatisch mit einem ausgefallenen Signal gleichgesetzt werden braucht. (Stichwort: Doppelrot Bellaria Außenring!) Durch die Ausführung als Doppelrot ist ausreichende Ausfallsicherheit gegeben – die Wahrscheinlichkeit, dass innerhalb kürzester Zeit beide Lampen den Geist aufgeben, ist doch recht gering. (Und wenn dem so ist, müsste in der Ampelsteuerung ein entsprechender Prozess enthalten sein, der dann entweder die gesamte Anlage deaktiviert oder Fahrten in die Konfliktrichtung – in diesem Fall von der Bellariastraße in den Innenring – nicht zulässt.)
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7271 am: 30. Januar 2015, 16:16:18 »

Ich finde in der neuen Vorschrift keinen Passus, der vorschreibt, dass ein rotes Signal nur in Verbindung mit mindestens einem andersfarbigen vorkommen darf.
Na, z.B. bei Torsignalen oder in der Ustrab!  ;)

Du meinst also, dass man zwar bei finsteren Straßenbahn-Lichtsignalen anhalten muss, finstere rote Leuchten aber getrost ignorieren darf?  :o




In der Signalvorschrift wird nur ein Rot-Signal angeführt, egal in welcher Verwendung. Und jedem Signal/Signalbild ist eine eindeutige Aussage zugeordnet und keine wahlweise. Interessanterweise, oder besser fehlerhafterweise, findet sich dieses Rot in der Gruppe der Fahrsignale ("Fahrsignale" sind die bekannten Straßenbahn-Lichtsignale)!  ::)

Noch ein Fehler: In der Signalvorschrift steht, das Signal "Halt" kann auch eine runde rote Tafel sein, im Anhang steht diese runde Tafel aber unter den auslaufenden Signalen! Außerdem läuft ein Blechsignal der StrabVO zuwider, da die von einem roten Lichtsignal spricht!


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Ferry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7272 am: 30. Januar 2015, 17:17:07 »

Ich finde in der neuen Vorschrift keinen Passus, der vorschreibt, dass ein rotes Signal nur in Verbindung mit mindestens einem andersfarbigen vorkommen darf.
Na, z.B. bei Torsignalen oder in der Ustrab!  ;)
Dort können sie vorkommen, müssen aber nicht.

Zitat von: hema
Du meinst also, dass man zwar bei finsteren Straßenbahn-Lichtsignalen anhalten muss, finstere rote Leuchten aber getrost ignorieren darf?
Ja, weil ein finsteres Straßenbahn-Lichtsignal auf einen Ausfall hindeutet. Ein rotes Einkammersignal kann durchaus per Definition auch das Signalbild "Finster" mit entsprechender Bedeutung haben.

Ich glaube, man kann das nicht so verallgemeinern. Deswegen gibt es ja Dienstaufträge, durch die die Interprätation von Signalbildern von Fall zu Fall individuell geregelt wird.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

HLS

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7273 am: 30. Januar 2015, 19:19:37 »
Hast du dir schon mal den Höhenunterschied angeschaut? Da bringst du keine Gleisverbindung zusammen, wenn du in der Schleife gerade fährst.
Ganz ehrlich nicht so richtig bzw. hab es viel zu ungenau im Kopf.
Aber stimmt da gibts ein Gefälle Richtung Ustrab. Wenn man vor der Biegung der Gleisschleife am Obelisken, dass Gleis einfach weiter gerade verlaufen lassen würde und erst nach der S-Verschwenkung in die Hauptstrecke einbinden würde, hätte man doch eigentlich genügend Platz um auf das gleiche Höhenniveau zu kommen. Oder irre ich mich da so extrem?  :-\
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7274 am: 31. Januar 2015, 20:42:01 »
Angeblich wurde heute am 44er ein Fahrer vermöbelt
wer weiss mehr?

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