Ich finde in der neuen Vorschrift keinen Passus, der vorschreibt, dass ein rotes Signal nur in Verbindung mit mindestens einem andersfarbigen vorkommen darf.
Na, z.B. bei Torsignalen oder in der Ustrab!

Du meinst also, dass man zwar bei finsteren Straßenbahn-Lichtsignalen anhalten muss, finstere rote Leuchten aber getrost ignorieren darf?
In der Signalvorschrift wird nur
ein Rot-Signal angeführt, egal in welcher Verwendung. Und jedem Signal/Signalbild ist eine eindeutige Aussage zugeordnet und keine wahlweise. Interessanterweise, oder besser fehlerhafterweise, findet sich dieses Rot in der Gruppe der
Fahrsignale ("Fahrsignale" sind die bekannten Straßenbahn-Lichtsignale)!

Noch ein Fehler: In der Signalvorschrift steht, das Signal "Halt" kann auch eine runde rote Tafel sein, im Anhang steht diese runde Tafel aber unter den
auslaufenden Signalen! Außerdem läuft ein Blechsignal der StrabVO zuwider, da die von einem roten
Lichtsignal spricht!