Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 5328295 mal)

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schaffnerlos

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13065 am: 10. Juli 2018, 14:07:50 »
Ich finde es ja soooo super, dass in diesem Forum bestimmte Ideen gleich abgelehnt werden, weil die Umsetzung in einem winzigen Bruchteil der Fälle nicht möglich ist ::)  Nur weil geschätzte zwei Prozent (wenn überhaupt) kein Handy haben, sollen es die anderen 98 Prozent auch nicht dürfen. :bh:

Geamatic

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13066 am: 10. Juli 2018, 14:55:43 »
Das Fahrpersonal darf keine fremden Fahrzeuge angreifen noch ortsverändern. Gleich verhält es sich mit dem Einklappen eines PKW-Außenspiegels So dumm es auch klingen mag, dass wird immer nur durch Polizei oder Feuerwehr gemacht. So bleibt der Fahrer und auch die WL auf der sicheren Seite und vermeiden etwaige Rechtsstreitigkeiten.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13067 am: 10. Juli 2018, 14:58:20 »
Das Fahrpersonal darf keine fremden Fahrzeuge angreifen noch ortsverändern.

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll dieses Verbot beruhen?
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13068 am: 10. Juli 2018, 15:18:48 »
Das Fahrpersonal darf keine fremden Fahrzeuge angreifen noch ortsverändern.

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll dieses Verbot beruhen?

Auf Grund der Tatsache, dass es schon mehrere Verfahren wegen Sachbeschädigung zu Lasten der WL geführt wurden. Angreifen und ortsverändern darf ein WL -Mitarbeiter nur, wenn auch der Besitzer, bzw der Lenker des Fahrzeuges anwesend ist.

Nachtrag: Und da das Motorrad bereits beschädigt war, bringt auch ein Foto nichts. Denn auch da kann der Besitzer/Lenker sagen, dass das Foto erst entstanden ist, nachdem der WL-Mitarbeiter versucht hat das Fahrzeug umzusetzen. Das Motorrad wurde nämlich von einem PKW umgestoßen

Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

Geamatic

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13069 am: 10. Juli 2018, 15:23:45 »
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll dieses Verbot beruhen?

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob es da eine rechtliche Grundlage gibt oder ein Gesetz. Aber die WL können es ja auch ohne rechtliche Grundlage seinen Mitarbeitern untersagen.

T1

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13070 am: 10. Juli 2018, 15:43:22 »
Weil ichs grad seh, das Portal ist an dieser Stelle aber nimmer weit weg von der Gehsteigkante.  :o
Und?  ???

Das Fahrpersonal darf keine fremden Fahrzeuge angreifen noch ortsverändern.

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll dieses Verbot beruhen?

Auf Grund der Tatsache, dass es schon mehrere Verfahren wegen Sachbeschädigung zu Lasten der WL geführt wurden. Angreifen und ortsverändern darf ein WL -Mitarbeiter nur, wenn auch der Besitzer, bzw der Lenker des Fahrzeuges anwesend ist.
Da sieht man mal wieder was für einen Stellenwert die Aufrechterhaltung des Betriebs bei den Wiener Linien hat…

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13071 am: 10. Juli 2018, 16:17:21 »
Da sieht man mal wieder was für einen Stellenwert die Aufrechterhaltung des Betriebs bei den Wiener Linien hat…

Du kannst gerne die Rechtsstreite übernehmen. Nur ich muss dir sagen, wenn ein Fahrzeug beschädigt auf der Fahrbahn liegt, dann greife ich es auch privat nicht an.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13072 am: 10. Juli 2018, 16:22:32 »
Da sieht man mal wieder was für einen Stellenwert die Aufrechterhaltung des Betriebs bei den Wiener Linien hat…

Du kannst gerne die Rechtsstreite übernehmen. Nur ich muss dir sagen, wenn ein Fahrzeug beschädigt auf der Fahrbahn liegt, dann greife ich es auch privat nicht an.

Wenn sich der Fahrer vor dem Ortsverändern einen Zeugen sichert, kann der Besitzer des Fahrzeugs sowieso baden gehen. Aber auch ohne Zeugen gilt: Um den Fahrer wegen Sachbeschädigung zu belangen, müsste er beweisen, dass dieser eine Sachbeschädigung begangen hat. Ein gutes Unternehmen stellt sich in solchen Fällen hinter seinen Mitarbeiter, aber nicht, um ihm einen Fußtritt in den Allerwertesten zu verpassen.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13073 am: 10. Juli 2018, 16:32:31 »
Das Fahrpersonal darf keine fremden Fahrzeuge angreifen noch ortsverändern.

Auf welcher rechtlichen Grundlage soll dieses Verbot beruhen?
Lex Schulbüro.



Angreifen und ortsverändern darf ein WL -Mitarbeiter nur, wenn auch der Besitzer, bzw der Lenker des Fahrzeuges anwesend ist.
Und wieso entfernen dann z.B. Mitarbeiter der WiLi Fahrräder, wenn sie an Haltestellenständern angehängt werden?
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13074 am: 10. Juli 2018, 21:10:47 »
Da das Motorrad bereits umgefallen und somit auch höchstwahrscheinlich beschädigt ist, hat sich der Fahrer somit gegen eine Anzeige wegen Sachbeschädigung abgesichert.

Hätte das Motorrad ein Fahrgast wieder aufgestellt, so wäre der Fahrer ausser Obligo. In der heutigen Handyzeit sind sie diesbezüglich sehr vorsichtig.

Haben die Fahrer kein Handy dabei, um die Beschädigung vor dem Aufstellen zu dokumentieren?
Ich würde meinen, dass man in so einem Fall die Beschädigung erst nach dem Aufstellen sehen und dokumentieren kann. Und ein Ungeübter könnte Bedenken haben, dass er beim Aufstellen das Auto beschädigt.

Weil ichs grad seh, das Portal ist an dieser Stelle aber nimmer weit weg von der Gehsteigkante.  :o
Da üben's für die Haltestellenkanten.

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13075 am: 10. Juli 2018, 22:17:18 »
Da das Motorrad bereits umgefallen und somit auch höchstwahrscheinlich beschädigt ist, hat sich der Fahrer somit gegen eine Anzeige wegen Sachbeschädigung abgesichert.
Haben die Fahrer kein Handy dabei, um die Beschädigung vor dem Aufstellen zu dokumentieren?
Beschädigungen kannst in diesem Fall nur schwer vor dem Aufstellen dokumentieren, da beißt jede Kamera auf Granit.
Den Aufstellvorgang könnte man mit Video dokumentieren.

Allerdings: Das Aufstellen eines Mopeds ist auch nicht so einfach, da gehört schon ein bisserl Wissen dazu um es ohne dass es sich nach vorne und hinten bewegt, seitlich über den Ständer aufzustellen.
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95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13076 am: 11. Juli 2018, 09:40:02 »
Da das Motorrad bereits umgefallen und somit auch höchstwahrscheinlich beschädigt ist, hat sich der Fahrer somit gegen eine Anzeige wegen Sachbeschädigung abgesichert.
Haben die Fahrer kein Handy dabei, um die Beschädigung vor dem Aufstellen zu dokumentieren?
Beschädigungen kannst in diesem Fall nur schwer vor dem Aufstellen dokumentieren, da beißt jede Kamera auf Granit.
Den Aufstellvorgang könnte man mit Video dokumentieren.

Allerdings: Das Aufstellen eines Mopeds ist auch nicht so einfach, da gehört schon ein bisserl Wissen dazu um es ohne dass es sich nach vorne und hinten bewegt, seitlich über den Ständer aufzustellen.

Er soll es ja nicht am Ständer parken, sondern anheben, 10 cm auf die Seite bewegen und wieder hinlegen.
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denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13077 am: 11. Juli 2018, 10:17:16 »
Wenn sich der Fahrer vor dem Ortsverändern einen Zeugen sichert, kann der Besitzer des Fahrzeugs sowieso baden gehen. Aber auch ohne Zeugen gilt: Um den Fahrer wegen Sachbeschädigung zu belangen, müsste er beweisen, dass dieser eine Sachbeschädigung begangen hat. Ein gutes Unternehmen stellt sich in solchen Fällen hinter seinen Mitarbeiter, aber nicht, um ihm einen Fußtritt in den Allerwertesten zu verpassen.

Erfahrung aus dem Betriebsleben:
Es meldet sich ein Zeuge, der WL-Bedienstete wähnt sich in Sicherheit, beseitigt das Hindernis, der Zeuge fällt bei einer eingeleiteten Rechtssache um, in Wahrheit ist der Zeuge ein WL-Hasser und der Fahrer bleibt über. Auch bei Kinderwagen und deren Begleitpersonen, denen man aus gutem Glauben und Erziehung heraus beim Einsteigen behilflich ist, kann man im Nachhinein Böses erleben, in der Form, daß man den Kinderwagen beim hineinheben beschädigt haben soll und nunmehr Ersatzforderungen an das Unternehmen und dem Bediensteten erhoben werden. Und am ärgsten sind da inzwischen Personen mit Migrationshintergrund. Es ist leider war, die eingehenden Beschwerdefälle und die darin angeführten Namen beweisen das.

Es ist einerseits traurig, das es heute so viel, von vielen Seiten eingeleitete Hetzerei gibt, das haben wir einer heutigen, übersozialen, auch gelegentlichen Neid-Gesellschaft zu verdanken. Bis in die späten 60er, frühen 70iger Jahren waren ein ein Polizist, ein Feuerwehrmann, ein Arzt, ein Fahrdienstleiter, ein Straßenbahner, ein Straßenkehrer, ein Mistkübler Respektspersonen, Heute: versucht man solchen Personen, die eigentlich Hilfe und Dienstleistungen gegenüber der Bevölkerung erbringen nur mehr ans Bein zu pinkeln. Man denke auch nur an so manchen Rettungseinsatz, wo sogar gegen Ärzte und Sanitäter durch plötzlich auftauchenden Handy-Videos wegen des Verdachtes von nicht konformen Verhaltens gegenüber einem Erkrankten vorgegangen wird.
Gleiches gilt auch für Bedienstete der MA 48 (Müllabfuhr) wo sehr oft angerufen wird, gefilmt wird und gegen einzelne Partien gehetzt wird, auch, daß sie zu langsam arbeiten bzw. Mistkübel entleeren. Ja, das ist nicht aus der Luft gegriffen, das gibt es tatsächlich. Ein solches Verhalten von Zeugen und Anschwärzen von Seiten der Bevölkerung gab es schon immer vereinzelt gegenüber von öffentlichen Bediensteten, nur, seit dem Kaprunn-Fall und dem Einzug von amerikanischen Verhältnissen in pkto. Klagen gegen Alles und Jedes, ist eine wesentliche Verschlechterung der Bevölkerung gegenüber öffentlichen Bediensteten feststellbar. Auch will man aus vielem persönliches Kapital in Form von Geld herausschlagen.

Viele hier im Forum denken vermutlich, daß vieles von Seiten der Fahrer, der Lenker oder sonst öffentlichen Bediensteten aus dessen Willkür passiert, vielen hier sind die Rechtsgrundlagen einfach nicht bekannt, wissen nicht was da an Rechtslagen alles zum tragen kommen könnte.
Das Unternehmen, auch die Stadt putzt sich grundsätzlich am jeweils betroffenen Bediensteten ab, läßt ihren Bediensteten mit der Aussage: Wir müssen der Sache nachgehen was da wirklich vorgefallen ist, alleine im Regen und dem laufenden Verfahren stehen. Und im Zweifelsfalle: für den Beschwerdeführer. Ich würde in einem Falle nie einen Rechtsanwalt nehmen, der mir von Seiten des Unternehmens beigestellt wird. Obwohl die Sache für einen Bediensteten vor einem Gericht gut ausgehen kann, kann dieser Rechtsanwalt die Lage noch so drehen, daß zum Schluß der Bedienstete gegenüber dem Unternehmen auf der Strecke bleibt. Auch das gibt es.
Da ist es nur um so mehr verständlich, daß viele Bediensteten nur mehr das nötigste tun, viele Bedienstete Selbstschutz ausüben. Und da gehört dieses Szenario dazu: Hindernis auf dem Gleis, stehen bleiben, anfunken, auf das Eintreffen der nötigen Einsatzkräfte warten und diese Amtshandeln lassen. Hindernis beseitigt, Weiterfahrt melden...

Und zum Tread:  Es ist also zu hoffen, daß heute Mittwoch in der Ottakringer Straße die Polizei es schafft, daß es nicht zur Eskalation und Betriebsunterbrechung der Linie 44 kommen wird. Die Stadtverantwortlichen schauten da bisher viel zu lange zu...

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13078 am: 11. Juli 2018, 10:30:43 »
Und zum Tread:  Es ist also zu hoffen, daß heute Mittwoch in der Ottakringer Straße die Polizei es schafft, daß es nicht zur Eskalation und Betriebsunterbrechung der Linie 44 kommen wird. Die Stadtverantwortlichen schauten da bisher viel zu lange zu...

Das wird sich heute höchstwahrscheinlich nicht vermeiden lassen. Ich hoffe nur, dass die Entscheidungsträger heute im Fall des Falles zeitgerecht bekannt geben, wenn die Straße gesperrt wird. Nicht so wie am Wochenende, wo die Polizei zuerst noch gemeint hatte, es komme zu keiner Straßensperre.

Ich bin auf alle Fälle froh, dass ich heute nicht dort vorbei muss.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13079 am: 11. Juli 2018, 10:33:15 »
Und zum Tread:  Es ist also zu hoffen, daß heute Mittwoch in der Ottakringer Straße die Polizei es schafft, daß es nicht zur Eskalation und Betriebsunterbrechung der Linie 44 kommen wird. Die Stadtverantwortlichen schauten da bisher viel zu lange zu...

Das wird sich heute höchstwahrscheinlich nicht vermeiden lassen. Ich hoffe nur, dass die Entscheidungsträger heute im Fall des Falles zeitgerecht bekannt geben, wenn die Straße gesperrt wird. Nicht so wie am Wochenende, wo die Polizei zuerst noch gemeint hatte, es komme zu keiner Straßensperre.

Ich bin auf alle Fälle froh, dass ich heute nicht dort vorbei muss.

Bin der gleichen Meinung wie Du, das kann ich eindeutig nachfühlen...

LG