Da steht nicht "Eisenbahnaufsichtsorgan", sondern "Organ". Das umfasst meiner Interpretation nach alle Bediensteten.
Nein, da muß ich widersprechen:
Es liegt in der Rechtslage ein haushoher Unterschied vor. Ein Bediensteter ist kein Organ, da rechtlich nicht ausgebildet und nicht geprüft!
Und als Quelle: Dienstordnung des Magistrates und des öffentlichen Dienstes, Eisenbahngesetz, Verwaltungsrecht etc.
Das Grundproblem von Heute ist: Die Politik will dem Bürger äußerst liberal entgegen kommen, vieles erlauben, keine Konfrontationen eingehen, denkt über die Gesetzeslage nicht genügend nach, der Bürger (egal aus welchem Land) weiß um die Gesetze hier im Land nicht Bescheid. Die Politik weiß eigentlich gar nicht, was sie einem Unternehmen mit ihrem sozialem, auch ihrer weltanschaulichen Verbundenheit, also ihrem Engagement, antut. Sie will nur glänzen, die Gute sein, alles möglich machen... Die gesellschaftliche Ordnung kommt ins wanken, bleibt auf der Strecke, wird massiv verwässert. Da tut sich selbst sogar die Polizei schwer!
Wie z.B. in einem ULF bei den Türen 2 bis 7 auf jeder Seite einen Kinerwagen erlauben. Oder: Es werden sogar Zwillingskinderwagen mittlerweile transportiert, aber auch erst gestern gesehen, sogar zerlegte Bettgestell-Teile, Matratzen mit der Bim transportiert.
Die Unternehmensführung geht in die Knie!!! Nochmals:
Der Bedienstete am Fahrzeug bleibt - da die Rechtslage sich nicht geändert hat - bei einem noch so kleinen Vorfall, wenn er selbst nicht so gewieft ist und sich dadurch schützen kann, voll und ganz alleine über.