Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 5325926 mal)

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13080 am: 11. Juli 2018, 10:44:17 »
Und zum Tread:  Es ist also zu hoffen, daß heute Mittwoch in der Ottakringer Straße die Polizei es schafft, daß es nicht zur Eskalation und Betriebsunterbrechung der Linie 44 kommen wird. Die Stadtverantwortlichen schauten da bisher viel zu lange zu...

Das wird sich heute höchstwahrscheinlich nicht vermeiden lassen. Ich hoffe nur, dass die Entscheidungsträger heute im Fall des Falles zeitgerecht bekannt geben, wenn die Straße gesperrt wird. Nicht so wie am Wochenende, wo die Polizei zuerst noch gemeint hatte, es komme zu keiner Straßensperre.

Es wird sicher darauf hinauslaufen, dass die Ottakringer Straße am frühen Abend gesperrt wird. Die Polizei wird dem wilden Treiben mehr oder weniger zuschauen, um eine Eskalation durch Reibereien zwischen Randalierern und Einsatzkräften zu vermeiden. Am Schluss kommt die MA 48 und räumt auf – selbstverständlich zu Lasten der Allgemeinheit.

Und noch was zum anderen Thema:

§ 89a StVO Entfernung von Hindernissen

(2) Wird durch einen Gegenstand auf der Straße, insbesondere durch ein stehendes Fahrzeug, mag es betriebsfähig oder nicht betriebsfähig sein, durch Schutt, Baumaterial, Hausrat und dergleichen der Verkehr beeinträchtigt, so hat die Behörde die Entfernung des Gegenstandes ohne weiteres Verfahren zu veranlassen. [...]

(2a) Eine Verkehrsbeeinträchtigung im Sinne des Abs. 2 ist insbesondere gegeben,
a) wenn Schienenfahrzeuge nicht unbehindert fahren können, [...]

(3) Im Falle der Unaufschiebbarkeit sind auch die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr oder eines Kraftfahrlinien- oder Eisenbahnunternehmens berechtigt, unter den im Abs. 2 genannten Voraussetzungen die dort bezeichneten Gegenstände zu entfernen oder entfernen zu lassen.


Das Gesetz erlaubt es also dem Personal explizit, das Moped auf die Seite zu geben. Ich bestreite ja nicht, dass die gelebte Praxis aufgrund mangelnder Unternehmenskultur eine völlig andere ist, aber sie wird durch keinerlei Rechtsmaterie gefordert oder vorgeschrieben.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13081 am: 11. Juli 2018, 10:58:38 »
Und zum Tread:  Es ist also zu hoffen, daß heute Mittwoch in der Ottakringer Straße die Polizei es schafft, daß es nicht zur Eskalation und Betriebsunterbrechung der Linie 44 kommen wird. Die Stadtverantwortlichen schauten da bisher viel zu lange zu...

Das wird sich heute höchstwahrscheinlich nicht vermeiden lassen. Ich hoffe nur, dass die Entscheidungsträger heute im Fall des Falles zeitgerecht bekannt geben, wenn die Straße gesperrt wird. Nicht so wie am Wochenende, wo die Polizei zuerst noch gemeint hatte, es komme zu keiner Straßensperre.

Es wird sicher darauf hinauslaufen, dass die Ottakringer Straße am frühen Abend gesperrt wird. Die Polizei wird dem wilden Treiben mehr oder weniger zuschauen, um eine Eskalation durch Reibereien zwischen Randalierern und Einsatzkräften zu vermeiden. Am Schluss kommt die MA 48 und räumt auf – selbstverständlich zu Lasten der Allgemeinheit.

Und noch was zum anderen Thema:

§ 89a StVO Entfernung von Hindernissen

(2) Wird durch einen Gegenstand auf der Straße, insbesondere durch ein stehendes Fahrzeug, mag es betriebsfähig oder nicht betriebsfähig sein, durch Schutt, Baumaterial, Hausrat und dergleichen der Verkehr beeinträchtigt, so hat die Behörde die Entfernung des Gegenstandes ohne weiteres Verfahren zu veranlassen. [...]

(2a) Eine Verkehrsbeeinträchtigung im Sinne des Abs. 2 ist insbesondere gegeben,
a) wenn Schienenfahrzeuge nicht unbehindert fahren können, [...]

(3) Im Falle der Unaufschiebbarkeit sind auch die Organe der Straßenaufsicht, des Straßenerhalters, der Feuerwehr oder eines Kraftfahrlinien- oder Eisenbahnunternehmens berechtigt, unter den im Abs. 2 genannten Voraussetzungen die dort bezeichneten Gegenstände zu entfernen oder entfernen zu lassen.


Das Gesetz erlaubt es also dem Personal explizit, das Moped auf die Seite zu geben. Ich bestreite ja nicht, dass die gelebte Praxis aufgrund mangelnder Unternehmenskultur eine völlig andere ist, aber sie wird durch keinerlei Rechtsmaterie gefordert oder vorgeschrieben.

Mit §89a gebe ich dir schon Recht. Nur: Wir beide wissen, daß Theorie und Praxis zwei grundlegend unterschiedliche Auslegungssachen sind. Und da entscheide ich mich eindeutig für: entfernen zu lassen, behördlich bekannt zu machen.

Und, als Familienvater und Verantwortlicher mit meinem Gehalt gegenüber meiner Familie will ich in korrekter Ausübung meines Dienstes - durch einen Rechtsstreit ausgelöst - keine Strafen, Tagsätze oder auch Ersatzzahlungen gegenüber Fremden leisten, noch dazu, da ich niemanden Verletzt noch eine Sachbeschädigung herbeigeführt habe, aber trotzdem durch falsche Zeugenaussagen und manipulierten Videos vor dem Kadi gezogen werde und dort u. U. noch übrig bleibe. Und wie schnell das in der heutigen Zeit geht, wie schnell das du von gewissen Personengruppen umgeben bist, wissen wir beide auch.

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13082 am: 11. Juli 2018, 11:24:33 »
Und was dazu kommt -

Das Fahrpersonal ist eben ein Fahrpersonal und kein Organ der WL.

Organe sind nur die Revisore und betriebseigene Funkstreife.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13083 am: 11. Juli 2018, 11:41:14 »
Und was dazu kommt -

Das Fahrpersonal ist eben ein Fahrpersonal und kein Organ der WL.

Organe sind nur die Revisore und betriebseigene Funkstreife.

Da steht nicht "Eisenbahnaufsichtsorgan", sondern "Organ". Das umfasst meiner Interpretation nach alle Bediensteten.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13084 am: 11. Juli 2018, 12:04:07 »
Ein Fahrbediensteter ist ein Bediensteter und kein Organ.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13085 am: 11. Juli 2018, 12:14:24 »
Ein Fahrbediensteter ist ein Bediensteter und kein Organ.

Quelle?
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denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13086 am: 11. Juli 2018, 12:22:39 »
Da steht nicht "Eisenbahnaufsichtsorgan", sondern "Organ". Das umfasst meiner Interpretation nach alle Bediensteten.

Nein, da muß ich widersprechen:
Es liegt in der Rechtslage ein haushoher Unterschied vor. Ein Bediensteter ist kein Organ, da rechtlich nicht ausgebildet und nicht geprüft!
Und als Quelle: Dienstordnung des Magistrates und des öffentlichen Dienstes, Eisenbahngesetz, Verwaltungsrecht etc.

Das Grundproblem von Heute ist: Die Politik will dem Bürger äußerst liberal entgegen kommen, vieles erlauben, keine Konfrontationen eingehen, denkt über die Gesetzeslage nicht genügend nach, der Bürger (egal aus welchem Land) weiß um die Gesetze hier im Land nicht Bescheid. Die Politik weiß eigentlich gar nicht, was sie einem Unternehmen mit ihrem sozialem, auch ihrer weltanschaulichen Verbundenheit, also ihrem Engagement, antut. Sie will nur glänzen, die Gute sein, alles möglich machen...  Die gesellschaftliche Ordnung kommt ins wanken, bleibt auf der Strecke, wird massiv verwässert. Da tut sich selbst sogar die Polizei schwer!

Wie z.B. in einem ULF bei den Türen 2 bis 7 auf jeder Seite einen Kinerwagen erlauben. Oder: Es werden sogar Zwillingskinderwagen mittlerweile transportiert, aber auch erst gestern gesehen, sogar zerlegte Bettgestell-Teile, Matratzen mit der Bim transportiert.
Die Unternehmensführung geht in die Knie!!!  Nochmals:

Der Bedienstete am Fahrzeug bleibt - da die Rechtslage sich nicht geändert hat - bei einem noch so kleinen Vorfall, wenn er selbst nicht so gewieft ist und sich dadurch schützen kann, voll und ganz alleine über.

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13087 am: 11. Juli 2018, 14:35:20 »
Steht irgendwo, dass ein Zwillingskinderwagen kein Kinderwagen ist? Sogar Doppelkinderwagen sind erlaubt.
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5er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13088 am: 11. Juli 2018, 16:30:37 »
Es meldet sich ein Zeuge, der WL-Bedienstete wähnt sich in Sicherheit, beseitigt das Hindernis, der Zeuge fällt bei einer eingeleiteten Rechtssache um, in Wahrheit ist der Zeuge ein WL-Hasser und der Fahrer bleibt über. Auch bei Kinderwagen und deren Begleitpersonen, denen man aus gutem Glauben und Erziehung heraus beim Einsteigen behilflich ist, kann man im Nachhinein Böses erleben, in der Form, daß man den Kinderwagen beim hineinheben beschädigt haben soll und nunmehr Ersatzforderungen an das Unternehmen und dem Bediensteten erhoben werden.
Ein Unternehmen das zu seinen Leuten steht übergibt so einen Fall der Betriebshaftpflichtversicherung und das wars. Erst wenn es bei einem Mitarbeiter gehäuft vorkommen sollte wird einmal nachgeschaut ob es evtl doch am Mitarbeiter liegt. Nachdem die WL aber nicht zu ihren Mitarbeitern stehen ist es dort eben wie es ist....

Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13089 am: 11. Juli 2018, 16:48:20 »
Es meldet sich ein Zeuge, der WL-Bedienstete wähnt sich in Sicherheit, beseitigt das Hindernis, der Zeuge fällt bei einer eingeleiteten Rechtssache um, in Wahrheit ist der Zeuge ein WL-Hasser und der Fahrer bleibt über. Auch bei Kinderwagen und deren Begleitpersonen, denen man aus gutem Glauben und Erziehung heraus beim Einsteigen behilflich ist, kann man im Nachhinein Böses erleben, in der Form, daß man den Kinderwagen beim hineinheben beschädigt haben soll und nunmehr Ersatzforderungen an das Unternehmen und dem Bediensteten erhoben werden.
Ein Unternehmen das zu seinen Leuten steht übergibt so einen Fall der Betriebshaftpflichtversicherung und das wars. Erst wenn es bei einem Mitarbeiter gehäuft vorkommen sollte wird einmal nachgeschaut ob es evtl doch am Mitarbeiter liegt. Nachdem die WL aber nicht zu ihren Mitarbeitern stehen ist es dort eben wie es ist....

Und auch eine Betriebshaftpflicht bringt oft nichts, da es leider Richter gibt, die bei strittigen Fällen eher den Kläger, als den Beklagten glauben und somit die WL und ihre Mitarbeiter verurteilen. Und da das Unternehmen diesen Klagen aus dem Weg gehen wollen, gibt es eben die Anordnung, dass die Fahrbedienstete ohne Exekutive keine Fahrzeuge ortsverändern sollen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13090 am: 11. Juli 2018, 17:22:20 »
Steht irgendwo, dass ein Zwillingskinderwagen kein Kinderwagen ist? Sogar Doppelkinderwagen sind erlaubt.

Jo eh', sind sie erlaubt. Es hat keiner was dagegen geschrieben. Hinein mit ihnen und vermehrt noch in der Frequenz.

haidi

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13091 am: 11. Juli 2018, 18:54:55 »
Steht irgendwo, dass ein Zwillingskinderwagen kein Kinderwagen ist? Sogar Doppelkinderwagen sind erlaubt.

Jo eh', sind sie erlaubt. Es hat keiner was dagegen geschrieben. Hinein mit ihnen und vermehrt noch in der Frequenz.
Irgendwie gefallen mir deine Ansichten nicht so ganz.
Aber die WL könnte ja Taxis für Zwillingskinderwagen - oder Kinderwagen überhaupt bezahlen.
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denond

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13092 am: 11. Juli 2018, 19:43:56 »
Irgendwie gefallen mir deine Ansichten nicht so ganz.
Aber die WL könnte ja Taxis für Zwillingskinderwagen - oder Kinderwagen überhaupt bezahlen.

Es können nicht jedem alle Ansichten gefallen...    ;)

hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13093 am: 11. Juli 2018, 20:27:44 »
Was hier wieder für Unsinn verzapft wird . . . .    ::)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Kanitzgasse

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #13094 am: 11. Juli 2018, 20:35:41 »
Ach ja, es wird wieder Fußball gespielt:

Seit 20.30 Uhr: Wegen eines Polizeieinsatzes im Bereich Ottakringer Straße fährt die Linie 44 nur zwischen Maroltingergasse und Johann-Nepomuk-Berger-Platz. Ersatzweise benützen Sie bitte die Linien 2, 9 und 43 . Das Störungsende ist derzeit nicht absehbar.