Dürfen eigentlich diese Beamten zur Kasse gebeten werden oder müßte das der Dienstgeber übernehmen?
Falls sie fahrlässig oder gar grob fahrlässig gehandelt haben, ja!
. . . . und auch Einsatzfahrten werden nicht zwingend mit blauem Partylicht und Partytönen durchgeführt.
Doch! Polizisten als Person können zwar immer, egal wo, im Einsatz sein, auch im stehenden oder "leise" fahrenden Auto, eine Einsatz
fahrt gemäß
StVO hat aber mit den vorgeschriebenen Zeichen zu erfolgen. Nur so haben sie die vom Gesetz erlaubten Vor- und Sonderrechte gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern.