Ich seh auf Google nur 2 Verkehrszeichen plus Zusatztafel (Nachrangtafel + Zusatzzeichen Vorrangstraße und Fußgängerübergang)
Und "Einfahrt verboten".
Stimmt. Ich habe auf die Schnelle keine Entscheidung des VwGH bzw. der Verwaltungsgerichte darüber gefunden. Allein aus dem Sinn der Bestimmung über die 2 Verkehrszeichen pro Anbringungsvorrichtung und einer Entscheidung, dass die Ständer nicht mit geringem Abstand unmittelbar hintereinander stehen dürfe, scheint mit der Grund für diese Bestimmung darin zu liegen, dass dem Autofahrer nicht zu viele Verkehrzeichen auf einmal zugemutet werden dürfen, daher die Zahl der angebrachten Verkehrszeichen nach der Richtung der Anbringung zu unterscheiden seien.
Nebenbei: Bei der Zählung max. 2 Verkehrszeichen zählen Kurzparkzonentafel nicht mit . . . .
Wo steht das?
§ 48 (4)
Da ist auch eine Ausnahme an den Ortstafeln angeführt betreffend daran angebrachter Verkehrszeichen, die für die gesamte Ortschaft gelten. Das würde z.B. mit Hupverbot und 30 km/h ausgenommen Vorrangstraßen sonst schon 3 Verkehrszeichen ergeben und daher auch die Ortstafel ungültig machen, wodurch man mit 100 km/h durchfahren dürfte.