Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 8786701 mal)

43er und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

31/5

  • Expeditor
  • **
  • Beiträge: 1341
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18750 am: 12. Juni 2026, 23:51:32 »
Natürlich hat die Straßenbahn Vorrang vor all diesen Fußgängern und Radfahrern, aber da die zumeist mit verstopften Ohren und Blick aufs Smartphone unterwegs sind, fallen sie aus dem Vertrauensgrundsatz, da aufgrund ihres Verhaltens davon auszugehen ist, dass sie die Umgebung nicht vollständig wahrnehmen und daher nicht regelkonform reagieren können.

Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.
Lernt man aber eigentlich in der Fahrschule und sollte daher nicht so ganz unbekannt sein.

Für Fußgeher ist der Besuch einer Fahrschule nicht verpflichtend.

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15855
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18751 am: 13. Juni 2026, 03:46:01 »
Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.
Lernt man aber eigentlich in der Fahrschule und sollte daher nicht so ganz unbekannt sein.
Ich sehe den Zusammenhang zwischen Fußgängern und Fahrschulen jetzt nicht wirklich. ???
Das sehe ich anders. Der größte  Teil der Fußgänger zwischen 17 und 70 hat einen Führerschein, was aber keinesweg bedeutet, dass sie die StVO ausreichend kennen. Teilweise wird in der Fahrschule falsches gelehrt, andererseits ist es wissenschaftlich bekannt, dass die Rate des Vergessen bzw. Verlernen von Gelerntem sehr hoch ist, insbesondere wenn man sich nicht mehr damit beschäftigt. Und selbst bei denen, die Verkehrszeichen anordnenr und denen, die die  StVO kontrollieren (Polizei), gibt es oft falsches Wissen.
Ein paar Fälle, bei denen ich mich anzeigen habe lassen:
Links halten bzw. parken auf einer Fahrbahn, die keine Vorangstraße ist
Halten auf einer zweispurigen Fahrbahn, sodass nur eine Fahrspur frei geblieben ist.
Im Ortsgebiet auf einer Fahrbahn mit Bodenmarkierungen, 2 Fahrstreifen in meiner Richtung als ich auf dem ersten Fahrstreifen schneller gefahren bin als der auf dem zweiten Fahrstreifen und dieser durch versuchten Spurwechsel nach rechts fast einen Unfall verursacht hat.
Ist bei dem und etlichen anderen Fällen nie zu einer Anzeige gekommen. Mein Argument neben der entsprechenden Stelle der StVO (wo ich allerdings nicht die Paragraphennummer weiß) ist: "Das wird Ihnen der Postenkommandant zurückschmeißen".

Ein echter Leckerbissen ist diese Situation:
Die Verkehrszeichen Halt und den von rechts und links kommenden Fahrzeugen Vorrang geben sind erkennbar.

Mir wurde ein Organmandat wegen Missachtung der Stop-Tafel angeboten, weil ich die senkrecht verlaufende Straße runter gefahren bin und ohne anzuhalten unten nach links abgebogen bin ohne einen von rechts Kommenden zu behindern. Ich habe auf einer Anzeige bestanden: "Das kommt ihnen aber teurer", Antwort "Nein, billiger weils nichts kostet". Der RsB liegt schon am Postamt, diesmal werde ich bei der Abfassung der Berufung (oder Beschwerde, wie es auf Neudeutsch jetzt heißt) vom Rechtsschutz beraten lassen, da ich mit dem neuen Verwaltungs- und dem neuen Verwaltungsverfahrensrecht nicht mehr richtig firm bin.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2873
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18752 am: 13. Juni 2026, 08:10:33 »
Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.
Lernt man aber eigentlich in der Fahrschule und sollte daher nicht so ganz unbekannt sein.
Ich sehe den Zusammenhang zwischen Fußgängern und Fahrschulen jetzt nicht wirklich. ???
Das sehe ich anders. Der größte  Teil der Fußgänger zwischen 17 und 70 hat einen Führerschein, was aber keinesweg bedeutet, dass sie die StVO ausreichend kennen.
Wenn man bis zur Fahrschule keine Verkehrsregeln lernt, hat man nur geringe Chancen, überhaupt so alt zu werden.
Wenn ich mich richtig erinnere, waren wir damals noch in der Volksschule, also schon bevor wir mit dem Fahrrad auf die Straße durften, in einem Verkehrsgarten. Auch dort lernt man das Wichtigste.

N1

  • Verkehrsführer
  • *
  • Beiträge: 2573
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18753 am: 13. Juni 2026, 13:08:58 »
Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.
Lernt man aber eigentlich in der Fahrschule und sollte daher nicht so ganz unbekannt sein.
Ich sehe den Zusammenhang zwischen Fußgängern und Fahrschulen jetzt nicht wirklich. ???
Das sehe ich anders. Der größte  Teil der Fußgänger zwischen 17 und 70 hat einen Führerschein, was aber keinesweg bedeutet, dass sie die StVO ausreichend kennen. Teilweise wird in der Fahrschule falsches gelehrt, andererseits ist es wissenschaftlich bekannt, dass die Rate des Vergessen bzw. Verlernen von Gelerntem sehr hoch ist, insbesondere wenn man sich nicht mehr damit beschäftigt. Und selbst bei denen, die Verkehrszeichen anordnenr und denen, die die  StVO kontrollieren (Polizei), gibt es oft falsches Wissen.
Man muss als Fußgänger keine Fahrschule von innen gesehen haben. In der Altersgruppe der 18- bis 29-Jährigen haben in Wien überhaupt nur 50 bis 55 Prozent der Wiener einen Führerschein. Man soll lieber in den Fahrschulen den Vorrang der Fußgänger auf Schutzwegen gegenüber PKWs nachdrücklich vermitteln und Verstöße dagegen konsequent ahnden. Derzeit ist es so, dass die Missachtung besagten Vorrangs seitens der Autofahrer nicht die Ausnahme, sondern die traurige Regel ist. Die Verampelung Wiens liegt auch darin begründet.

Dass ich als Fußgänger den stärkeren Verkehrsteilnehmern – erst recht einer Straßenbahn – einen gewissen Respekt entgegenbringe, gebietet schon der Hausverstand. Dass man sich als Fußgänger andererseits nicht sklavisch an Regeln hält, ergibt sich wiederum aus der vielerorts autogerechten Gestaltung der Stadt.
"Der Raum, wo das stattfand, ist ziemlich groß."
Hans Rauscher

MK

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1926
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18754 am: 13. Juni 2026, 14:14:22 »
Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.

Das ist allerdings keine intuitiv erfassbare Regelung und einer der Fälle, in denen das gleiche Zeichen in verschiedenen Ländern Unterschiedliches bedeutet. Die Regelung gilt z.B. nicht in Ungarn, Italien, den Niederlanden, Finnland, Portugal oder Rumänien. In anderen Ländern gibt es keine Zebrastreifen über Schienen (Großbritannien und Irland).

Deutschland hatte zu Zeiten der deutschen Teilung unterschiedliche Regelungen (West: Straßenbahn hat Vorrang, Ost: Fußgänger hat Vorrang). Deswegen wurden insbesondere in den neuen Bundesländern solche Zebrastreifen entfernt und es gibt nur noch vereinzelt welche, meist in den alten Bundesländern, neu errichtet dürfen sie auch nicht mehr werden.

In Zürich haben die Straßenbahnen vorne ein weißes Blinklicht, das beim Überfahren eines Zebrastreifens aktiviert wird, und viele Zebrastreifen haben ein "Achtung, Straßenbahn"-Symbol.
o_O

Ferry

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 12406
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18755 am: Heute um 13:03:44 »
Außerdem wissen die wenigsten Fußgänger, dass sie auch auf einem Zebrastreifen der Straßenbahn gegenüber Nachrang haben.

Das ist allerdings keine intuitiv erfassbare Regelung und einer der Fälle, in denen das gleiche Zeichen in verschiedenen Ländern Unterschiedliches bedeutet. Die Regelung gilt z.B. nicht in Ungarn, Italien, den Niederlanden, Finnland, Portugal oder Rumänien. In anderen Ländern gibt es keine Zebrastreifen über Schienen (Großbritannien und Irland).

Das mag schon sein, aber in Österreich - und mein Beitrag bezog sich ja darauf - ist es eben so. In anderen Ländern gelten viele, von unserer StVO abweichende Regeln.

Zitat von: MK
Deutschland hatte zu Zeiten der deutschen Teilung unterschiedliche Regelungen (West: Straßenbahn hat Vorrang, Ost: Fußgänger hat Vorrang). Deswegen wurden insbesondere in den neuen Bundesländern solche Zebrastreifen entfernt und es gibt nur noch vereinzelt welche, meist in den alten Bundesländern, neu errichtet dürfen sie auch nicht mehr werden.

Zumindest im ehemaligen Westdeutschland gibt/gab es m.W. keine Zebrastreifen. Der zum Queren eine Straße bestimmte Bereich wurde/wird nur durch zwei quer zur Straßenrichtung verlaufende weiße Striche gekennzeichnet. Wie es im Osten war, weiß ich nicht.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Superguppy

  • Fahrer
  • ***
  • Beiträge: 465
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18756 am: Heute um 13:26:54 »
Zumindest im ehemaligen Westdeutschland gibt/gab es m.W. keine Zebrastreifen. Der zum Queren eine Straße bestimmte Bereich wurde/wird nur durch zwei quer zur Straßenrichtung verlaufende weiße Striche gekennzeichnet.
Dort wird in der Regel zwischen Fußgängerfurt (weiße Querstreifen, immer mit Ampel gesichert) und ungesichertem Fußgängerübergang (mit Zebrastreifen) unterschieden.  :)

MK

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1926
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18757 am: Heute um 14:01:32 »
Der Unterschied zu Österreich ist, dass bei einer Fußgängerampel immer nur eine Fußgängerfurt markiert ist, was aber nur relevant ist, wenn die Ampel nicht leuchtet: in Österreich hat dann der Fußgänger Vorrang, in Deutschland die Autos.

Umgekehrt hat der deutsche Fußgänger Vorrang gegenüber Abbiegern, die dort einbiegen, wo er die Straße überqueren will, dafür hat das österreichische Kind Vorrang, wenn es die Straße überqueren will (egal wo) - in der Praxis werden beide Regeln meistens nicht eingehalten.

Eigentlich sollten die Verkehrsregeln und -zeichen auch international standardisiert sein, dazu wurden 1968 das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr und das Wiener Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen geschlossen, um genau solche gefährlichen Missverständnisse zu vermeiden. 
o_O

haidi

  • Geschäftsführer
  • *
  • Beiträge: 15855
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18758 am: Heute um 15:51:34 »
Umgekehrt hat der deutsche Fußgänger Vorrang gegenüber Abbiegern, die dort einbiegen, wo er die Straße überqueren will
In Österreich muss der KFZ-Lenker einen Fußgänger, der sich auf dem Fußgängerüberweg befindet, das ungestörte Queren ermöglichen.
Wo viele Österreicher einfahren ist, dass die Ortstafeln eine fixe Geschwindigkeit vorschreiben, während in Österreich eine Geschwindigkeitbeschränkung über die Orts- und Ortsendetafel hinaus erhalten bleibt.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

MK

  • RBL-Disponent
  • ***
  • Beiträge: 1926
Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #18759 am: Heute um 18:04:50 »
In Österreich muss der KFZ-Lenker einen Fußgänger, der sich auf dem Fußgängerüberweg befindet, das ungestörte Queren ermöglichen.

In Deutschland aber auch ohne Fußgängerüberweg beim Abbiegen.
o_O