Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7480602 mal)

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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4125 am: 06. August 2013, 17:47:02 »
Aber dfür eine Gehsteigvorziehung, die sogar für einen kurzen ULF nicht lang genug ist, wenn der Fahrer nicht wirklich bis ganz zur Haltelinie fährt.
Es gibt eine Haltestelle, wo selbst die Tür 6 eines langen ULF schon nicht mehr ganz auf der Insel ist, wenn der Fahrer nicht so weit nach vor fährt, dass er dann den Kopf verrenken muss, um das Signal sehen zu können. Dieser Zustand ist seit Jahren so (des woar scho imma so!), hat aber bislang weder jemanden gestört noch für Unfälle gesorgt, weil sich hunderte Fahrgäste derstessen haben. Wenn's also keiner mitkriegt, funktioniert's eh wunderbar. :-X

Mag sein. Nur bei der Camillo Sitte Gasse musst du ab der Tür 5 dann über die Motorhaube der dort legal parkenden PKW aussteigen und ob beim Johann Nepomuk Berger Platz ein Aussteigen immer OHNE Gefährdung der Fahrgäste  vorkommt, bezweifle ich auch. Aber wie gesagt, wenn ich diese Ablenkung durchführe, dann habe ich auf alle Fälle den doppelten Intervall, als wenn ich die Linien 49 am Urban Loritz Platz kurzführe oder was natürlich für den Fahrgast wesentlich angenehmer wäre zum Westbahnhof ablenke. Und meistens wird die Linie 49 , sofern nur eine Fahrtrichtung betroffen ist, im Störungsfall über die Linie 6 und 52 Abgelenkt, was mMn auch nicht so schlecht ist
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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4126 am: 06. August 2013, 18:05:38 »
Aber dfür eine Gehsteigvorziehung, die sogar für einen kurzen ULF nicht lang genug ist, wenn der Fahrer nicht wirklich bis ganz zur Haltelinie fährt.
Es gibt eine Haltestelle, wo selbst die Tür 6 7 eines langen ULF schon nicht mehr ganz auf der Insel ist, wenn der Fahrer nicht so weit nach vor fährt, dass er dann den Kopf verrenken muss, um das Signal sehen zu können.
Das betrifft derzeit praktisch jeden 38er, weil die Fahrer das gar nicht wissen!  ;D


Dass ein Zug über ein Kap oder eine Fahrbahnaufdoppelung hinten hinausragt, kommt täglich tausendfach vor und ist auch nicht verboten. Ist die Zugspitze bei der Tafel, ist die Haltestelle erreicht. Blockiert dann ein abgestelltes Auto eine Türe, steht es behindernd und nicht (mehr) legal, auch wenn der Autofahrer und seine Vertretung das sicher anders sehen. Man ist für sein abgestelltes Fahrzeug (und sonstiges Gut) verantwortlich, soweit es im öffentlichen oder allgemein zugänglichen Bereich ist.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4127 am: 06. August 2013, 18:41:15 »
Aber dfür eine Gehsteigvorziehung, die sogar für einen kurzen ULF nicht lang genug ist, wenn der Fahrer nicht wirklich bis ganz zur Haltelinie fährt.
Es gibt eine Haltestelle, wo selbst die Tür 6 7 eines langen ULF schon nicht mehr ganz auf der Insel ist, wenn der Fahrer nicht so weit nach vor fährt, dass er dann den Kopf verrenken muss, um das Signal sehen zu können.
Das betrifft derzeit praktisch jeden 38er, weil die Fahrer das gar nicht wissen!  ;D


Dass ein Zug über ein Kap oder eine Fahrbahnaufdoppelung hinten hinausragt, kommt täglich tausendfach vor und ist auch nicht verboten. Ist die Zugspitze bei der Tafel, ist die Haltestelle erreicht. Blockiert dann ein abgestelltes Auto eine Türe, steht es behindernd und nicht (mehr) legal, auch wenn der Autofahrer und seine Vertretung das sicher anders sehen. Man ist für sein abgestelltes Fahrzeug (und sonstiges Gut) verantwortlich, soweit es im öffentlichen oder allgemein zugänglichen Bereich ist.
Sollte der Haltestellenbereich laut StVO nicht 15 m vor und nach der Haltestellentafel sein?
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4128 am: 06. August 2013, 19:15:11 »

Sollte der Haltestellenbereich laut StVO nicht 15 m vor und nach der Haltestellentafel sein?
Ja, das ist der Bereich, wo z.B. die Leute auf die Fahrbahn treten dürfen, wenn ein Zug ihn erreicht hat oder außerhalb dem du parken darst, wenn nichts anderes angezeigt ist. Aber falls du wo behindernd stehst, hat das mit dem gar nichts zu tun, du behinderst den Betrieb der Eisenbahn. Oder woher willst du wissen, wie lang der nächste Straßenbahnzug ist, nur weil dort bisher nur kurze gefahren sind? Laut Gesetz darf die Straßenbahn 75 Meter lang sein. Das ist genauso, wenn du zu knapp parkst und dich drauf berufst, dass ein (schmalerer) Vorderzug vorbeigekommen ist. Pech gehabt, der breitere tuts nicht, egal was Tafeln oder Bodenmarkierungen scheinbar anzeigen.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4129 am: 06. August 2013, 19:36:29 »
Rüstwageneinsatz 18.21-18.45, ULF 632 Schleife Burggasse, Stadthalle, da sich der Fahrer aus der Kabine ausgesperrt hat. :D
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4130 am: 06. August 2013, 19:41:10 »
Wieso braucht er da einen Rüstwagen? Wird doch wer einen Schlüssel gehabt haben!?  :fp:
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4131 am: 06. August 2013, 19:55:45 »
Wieso braucht er da einen Rüstwagen? Wird doch wer einen Schlüssel gehabt haben!?  :fp:
Ja, ich weiß es nicht... :))
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4132 am: 06. August 2013, 20:15:56 »
Wieso braucht er da einen Rüstwagen? Wird doch wer einen Schlüssel gehabt haben!?  :fp:
Würd ich auch sagen, da ja daneben auch die Linie 18 fährt und spätestens der Folgezug hätte ja die Türe aufsperre müssen. Ich denke eher, das er das Schloss aus welchen Grund auch immer nicht mehr aufgebracht hat. weder mit dem eigenen, noch mit einem fremden Schlüssel.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4133 am: 06. August 2013, 20:20:58 »
Wieso braucht er da einen Rüstwagen? Wird doch wer einen Schlüssel gehabt haben!?  :fp:
Würd ich auch sagen, da ja daneben auch die Linie 18 fährt und spätestens der Folgezug hätte ja die Türe aufsperre müssen. Ich denke eher, das er das Schloss aus welchen Grund auch immer nicht mehr aufgebracht hat. weder mit dem eigenen, noch mit einem fremden Schlüssel.
Vielleicht ist ihm der Schlüssel abgebrochen. Aber auch dann hätte er eigentlich die Sprechluke von außen aufdrücken und zur Türschnalle durchgreifen können. ???
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4134 am: 06. August 2013, 20:34:17 »
Wieso braucht er da einen Rüstwagen? Wird doch wer einen Schlüssel gehabt haben!?  :fp:
Aber keinen Helm
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hema

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4135 am: 06. August 2013, 20:37:21 »
. . . .  hätte er eigentlich die Sprechluke von außen aufdrücken und zur Türschnalle durchgreifen können. ???
Hat ihm vielleicht keiner gezeigt, den Trick!?  ;D
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4136 am: 06. August 2013, 22:14:47 »
Wieso braucht er da einen Rüstwagen? Wird doch wer einen Schlüssel gehabt haben!?  :fp:
Würd ich auch sagen, da ja daneben auch die Linie 18 fährt und spätestens der Folgezug hätte ja die Türe aufsperre müssen. Ich denke eher, das er das Schloss aus welchen Grund auch immer nicht mehr aufgebracht hat. weder mit dem eigenen, noch mit einem fremden Schlüssel.
Vielleicht ist ihm der Schlüssel abgebrochen. Aber auch dann hätte er eigentlich die Sprechluke von außen aufdrücken und zur Türschnalle durchgreifen können. ???
Und was hätte es ihm gebracht? Dann wäre er zwar in der Kabine gewesen, aber fahren hätte er trotzdem nicht können, da er ja keinen Schlüssel mehr hatte.

Ich finde es herrlich was für ätzende Kommentare ihr geben könnt. Aber was der eigentliche Grund war, das er den Rüstwagen benötigt hat, wies wie ich offensichtlich keiner. Wenn doch, dann wäre es nicht schlecht, das hier bekannt zu geben.

Ansonsten lasst es bitte bleiben, völlig unpassende Kommentare zu schreiben.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4137 am: 06. August 2013, 22:22:36 »
Und was hätte es ihm gebracht? Dann wäre er zwar in der Kabine gewesen, aber fahren hätte er trotzdem nicht können, da er ja keinen Schlüssel mehr hatte.
Da hast du recht. Ich dachte eigentlich, Aktivierschlüssel und Kabinentürschlüssel seien zwei verschiedene Schlüssel (wäre ja auch sinnvoll).
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4138 am: 06. August 2013, 22:30:32 »
Das denke ich mir jedesmal. Wäre sinnvoller da ein 101er Schloss einzubauen. So muss man den Ulfschlüssel nicht jedesmal abziehen.
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #4139 am: 06. August 2013, 22:30:49 »
Und was hätte es ihm gebracht? Dann wäre er zwar in der Kabine gewesen, aber fahren hätte er trotzdem nicht können, da er ja keinen Schlüssel mehr hatte.
Da hast du recht. Ich dachte eigentlich, Aktivierschlüssel und Kabinentürschlüssel seien zwei verschiedene Schlüssel (wäre ja auch sinnvoll)


Und damit hast Du gerade selbst erklärt, warum es nicht so ist. *scnr*