Nur Antwort zu haidi (weil schon OT): Es ist m.Meinung,denn seit 1.1.2014 kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren, soferne die Notwendigkeit im Behindertenpaß festgeschrieben ist. Das erhöht einerseits die Sicherheit des Blinden, andererseits behebt es auch den Mangel, Liniensignale und Fahrpläne nicht lesen zu können oder sich einen Fahrschein auszudrucken. Ebenso wird dadurch das Ein-und Aussteigen bei Hochflurern erleichtert.