Autor Thema: Schottentor  (Gelesen 67592 mal)

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Re: Schottentor
« Antwort #90 am: 12. Dezember 2014, 15:55:27 »
Dort ist es natürlich problemlos, aber es gibt durchaus Stellen, wo es sehr gefährlich sein kann, man denke z.B. nur an die Weiche am Elterleinplatz. Speziell ein Blinder kann ja nicht wissen, dass man noch nicht in der Haltestelle ist und wenn ein Kind (unmündig!) runtersteigt, kann der Fahrer durchaus große rechtliche Schwierigkeiten bekommen!
Neulich am Türkenschanzplatz erlebt: HVZ, Zug Richtung Pötzleinsdorf mit Lehrfahrer neben dem Jungspund hält vor der Kreuzung, rechts rauscht der Autoverkehr in der Rechtsabbiegespur vorbei, plötzlich wird Freigabe gegeben und fast alle Türen öffnen sich. Im Wagen waren nicht wenige Kleinkinder, zum Glück ist nichts passiert.
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h 3004

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Re: Schottentor
« Antwort #91 am: 12. Dezember 2014, 17:17:36 »
Wie wärs mit ein wenig Selbstverantwortung und Erziehung : Früher sind die Minderjährigen (auch ich) am Trittbrett zur Schule gefahren und nichts ist passiert. Jetzt muß alles 100% geregelt sein wegen der Gesetze und EU-Normen sowie der daraus resultierenden Haftung. Und Vollblinde sollten nur mit Begleitperson öffentl. Verkehrsmittel benützen dürfen (dafür bekommen sie ja schließlich auch Pflegestufe 4). 

Nussdorf

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Re: Schottentor
« Antwort #92 am: 12. Dezember 2014, 19:10:40 »
Aber dort ist doch m.W. eine Bedarfshaltestelle. Oder "gilt" die nur für das andere Gleis (das auf den Außenring führt)?

Natürlich gilt die nur für das rechte Gleis – so wie auch sonst überall.

Immerhin gibt es aber einen eigenen (elektronischen) Haltestellenaushang für diese Nicht-Haltestelle.

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Re: Schottentor
« Antwort #93 am: 12. Dezember 2014, 19:47:57 »
Aber dort ist doch m.W. eine Bedarfshaltestelle. Oder "gilt" die nur für das andere Gleis (das auf den Außenring führt)?

Natürlich gilt die nur für das rechte Gleis – so wie auch sonst überall.

Immerhin gibt es aber einen eigenen (elektronischen) Haltestellenaushang für diese Nicht-Haltestelle.

Was eine Datenbank verzapft, muss mit der Realität nichts zu tun haben. Wie soll denn der Einschub in den Ferien fahren, der laut Aushang von HLS kommend nach dem Schottentor über Gudrunstraße zur Hauptallee gelangt? :P
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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Bimigel

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Re: Schottentor
« Antwort #94 am: 12. Dezember 2014, 22:10:26 »
Zwei Bilder auch von mir. Ich hoffe sie finden Gefallen!

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Re: Schottentor
« Antwort #95 am: 13. Dezember 2014, 00:14:10 »
Was eine Datenbank verzapft, muss mit der Realität nichts zu tun haben. Wie soll denn der Einschub in den Ferien fahren, der laut Aushang von HLS kommend nach dem Schottentor über Gudrunstraße zur Hauptallee gelangt? :P
Ganz einfach: 1-49-6-71-O-1. :lamp:
Etwas mehr Netzkenntnis, Herr Kollege! 8)
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haidi

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Re: Schottentor
« Antwort #96 am: 13. Dezember 2014, 00:44:41 »
Wie wärs mit ein wenig Selbstverantwortung und Erziehung : Früher sind die Minderjährigen (auch ich) am Trittbrett zur Schule gefahren und nichts ist passiert. Jetzt muß alles 100% geregelt sein wegen der Gesetze und EU-Normen sowie der daraus resultierenden Haftung.
Es gibt Türen, die nur in der Haltestelle freigegeben werden - und darauf sollte sich der Fahrgast verlassen können. Es gibt genug, die die genaue Lage der Haltestelle nicht kennen, weil sie die Strecke sonst nie oder nur selten fahren und wer schaut schon beim Aussteigen, ob da eine Haltestellentafel ist, vor allem wenn man sie bei der Türe stehend nicht unbedingt sehen können muss.

Und Vollblinde sollten nur mit Begleitperson öffentl. Verkehrsmittel benützen dürfen (dafür bekommen sie ja schließlich auch Pflegestufe 4).
Ist das eine Forderung der EU oder ist das deine Ansicht?
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h 3004

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Re: Schottentor
« Antwort #97 am: 13. Dezember 2014, 08:08:11 »
Nur Antwort zu haidi (weil schon OT): Es ist m.Meinung,denn  seit 1.1.2014 kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren, soferne die Notwendigkeit im Behindertenpaß festgeschrieben ist. Das erhöht einerseits die Sicherheit des Blinden, andererseits behebt es auch den Mangel, Liniensignale und Fahrpläne nicht lesen zu können oder sich einen Fahrschein auszudrucken. Ebenso wird dadurch das Ein-und Aussteigen bei Hochflurern erleichtert. 

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Re: Schottentor
« Antwort #98 am: 13. Dezember 2014, 09:26:42 »
@h 3004: Vollblinde finden sich im öffentlichen Raum weitaus besser zurecht, als du glaubst. Und ja, sie können auch Touchscreen-Fahrscheinautomaten bedienen.
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haidi

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Re: Schottentor
« Antwort #99 am: 13. Dezember 2014, 11:44:01 »
Nur Antwort zu haidi (weil schon OT): Es ist m.Meinung,denn  seit 1.1.2014 kann eine Begleitperson kostenlos mitfahren, soferne die Notwendigkeit im Behindertenpaß festgeschrieben ist. Das erhöht einerseits die Sicherheit des Blinden, andererseits behebt es auch den Mangel, Liniensignale und Fahrpläne nicht lesen zu können oder sich einen Fahrschein auszudrucken. Ebenso wird dadurch das Ein-und Aussteigen bei Hochflurern erleichtert.
bist schon ein bisschen *** (wegen möglicher Abmahnung durch Admin gelöscht) - auch Blinde haben das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben und das heißt auch, dass sie sich im öffentlichen Raum allein bewegen dürfen wenn sie sich das zutrauen.
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h 3004

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Re: Schottentor
« Antwort #100 am: 13. Dezember 2014, 12:42:36 »
Lieber haidi, ich halte Deine Meldung nicht für sonderlich wichtig. Jeder kann seine Meinung sagen, aber heruntermachen, so wie Du es tust, sollte man diese nicht.   

Schienenbremse

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Re: Schottentor
« Antwort #101 am: 13. Dezember 2014, 15:00:47 »
Jetzt haben wir alle Dampf abgelassen, nun beruhigen wir uns bitte wieder!

hema

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Re: Schottentor
« Antwort #102 am: 13. Dezember 2014, 16:15:42 »
@h 3004: Vollblinde finden sich im öffentlichen Raum weitaus besser zurecht, als du glaubst. Und ja, sie können auch Touchscreen-Fahrscheinautomaten bedienen.
Seit wann zahlen die für Fahrscheine?
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Re: Schottentor
« Antwort #103 am: 13. Dezember 2014, 17:06:44 »
Ich weiß nicht, ob Blinde etwas zahlen müssen, aber die Touchscreens sind für Bedienung durch Blinde ausgelegt.
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hema

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Re: Schottentor
« Antwort #104 am: 13. Dezember 2014, 20:20:24 »
Ich weiß nicht, ob Blinde etwas zahlen müssen, aber die Touchscreens sind für Bedienung durch Blinde ausgelegt.
Welchen Sinn hätte es, von einem Blinden einen Fahrschein zu verlangen? Der könnte dir jeden alten Fahrschein oder Zettel passender Größe zeigen und sagen, das sei sein Fahrschein. Er kann ja nicht erkennen, was er in der Hand hat. ;)
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