Also laut Stvo ist blaues Licht den Blaulichtorganisationen vorbehalten und darf nicht im Straßenverkehr eingesetzt werden. Mit einem hellen blau blinkenden Licht am Fahrzeug würde man wohl auch wirklich Probleme bekommen. Allerdings gibt es ja auch PKWs mit blauer Unterbodenbeleuchtung oder Fahrräder die bunt blinkende Zierlichter in den Speichen haben, auch blau leuchtend oder blau blinkend schon gesehen. In der Praxis bekommt man damit glaub ich keine Probleme und bei den Straßenbahnfahrzeugen sollte das durch die behördliche Zulassung ohnehin gedeckt sein. In den beiden anderen genannten Fällen bin ich mir nicht ganz so sicher.