Autor Thema: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten  (Gelesen 13880 mal)

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Klingelfee

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #30 am: 12. Juni 2019, 12:19:38 »
Was ich ja interessant finde, dass es offenbar vollkommen egal ist dass der E2 4303 seit schon Monaten ohne aktuelle Hu fährt, auch gestern fuhr der den ganzen Tag auf der Linie 6 :ugvm:

Wieso ist das eine Schweinerei, wenn es offensichtlich nicht mehr erforderlich ist, dies mittels einer Prüfplakette anzuzeigen. Wenn du anderer Meinung bist, dann zeige doch die WL an und verteile hier mMn nicht ungerechtfertigt Schweine
Du verstehst aber bitte schon den Unterschied zwischen der fehlenden Plakette (die die aktuelle HU ausweist) und der generell fehlenden Berechtigung, im Straßenverkehr unterwegs zu sein (HU) - weil nicht gemacht oder vergessen - weshalb auch immer.
Und Fakt ist: sowohl anderen Usern als auch mir ist der Wagen in den letzten Wochen immer wieder regelmäßig begegnet, also liegt die Vermutung nahe, dass die Hu fehlt! Und dafür sind die Schweine!

Übrigens haben sonst alle Fahrzeuge in den letzten Monaten bei neuer HU eine neue Plakette er halten, und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?

Und ich habe verstanden, dass mehrere Fahrzeuge ohne HU-Plakette unterwegs sind.

Und ich kann mich nur wiederholen. Wenn ihr der Meinung seid, dass dies nicht gesetzeskonform ist, dann macht doch eine Anzeige bei der Polizei
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

U4

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #31 am: 12. Juni 2019, 13:20:51 »
Eure Sorgen möchte ich haben  :fp:
Ich kann mich nur Klingelfee anschließen  :bh:
🥒 Haltestelle NEU -  die schlechteste Version seit Beginn der Haltestellen, Stangln die fast nicht zu sehen sind im Bild der Stadt

E1-4774

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #32 am: 12. Juni 2019, 13:47:13 »
Eure Sorgen möchte ich haben  :fp:
Ich kann mich nur Klingelfee anschließen  :bh:
Um die fehlenden Plaketten geht’s mir ja nicht , sondern dass da womöglich ein Zug nicht legal fährt, da er keine aktuelle StrabVO-Berechtigung hat! Bei den E1 war das ja immer ein Riesendrama! Aber das hast du ja auch überlesen. :down: ::)
Dass einige Plaketten fehlen ist typisch für die Wiener Linien, aber solange ihnen keiner auf die Zehen steigt bleibts eh so...

T1

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #33 am: 12. Juni 2019, 14:06:27 »
Was ich ja interessant finde, dass es offenbar vollkommen egal ist dass der E2 4303 seit schon Monaten ohne aktuelle Hu fährt, auch gestern fuhr der den ganzen Tag auf der Linie 6 :ugvm:

Wieso ist das eine Schweinerei, wenn es offensichtlich nicht mehr erforderlich ist, dies mittels einer Prüfplakette anzuzeigen. Wenn du anderer Meinung bist, dann zeige doch die WL an und verteile hier mMn nicht ungerechtfertigt Schweine
Du verstehst aber bitte schon den Unterschied zwischen der fehlenden Plakette (die die aktuelle HU ausweist) und der generell fehlenden Berechtigung, im Straßenverkehr unterwegs zu sein (HU) - weil nicht gemacht oder vergessen - weshalb auch immer.
Und Fakt ist: sowohl anderen Usern als auch mir ist der Wagen in den letzten Wochen immer wieder regelmäßig begegnet, also liegt die Vermutung nahe, dass die Hu fehlt! Und dafür sind die Schweine!

Übrigens haben sonst alle Fahrzeuge in den letzten Monaten bei neuer HU eine neue Plakette er halten, und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?

Und ich habe verstanden, dass mehrere Fahrzeuge ohne HU-Plakette unterwegs sind.

Und ich kann mich nur wiederholen. Wenn ihr der Meinung seid, dass dies nicht gesetzeskonform ist, dann macht doch eine Anzeige bei der Polizei
:up:

M-wagen

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #34 am: 12. Juni 2019, 17:20:50 »
E2 4303 hat eine HU bereits bekommen - er hat bereits überall neue Logos und auch die Trittbretter sind neu lackiert worden (rot-weiße Sicherheitslackierung)
Anscheinend fehlt nur die neue Plakette

T1

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #35 am: 12. Juni 2019, 18:06:11 »
E2 4303 hat eine HU bereits bekommen - er hat bereits überall neue Logos und auch die Trittbretter sind neu lackiert worden (rot-weiße Sicherheitslackierung)
Anscheinend fehlt nur die neue Plakette
Wieso fehlt die Plakette? ???

Stadler Tango

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #36 am: 12. Juni 2019, 19:13:57 »
Weil sie nicht mehr verpflichtend anzubringen ist, das hatten wir doch am Anfang vom Fred schon...
Straßenbahnen, ein faszinierendes Verkehrsmittel, das man gut (Genf) oder nicht so gut (Wien) beherrscht...
Der Tango von Stadler, originelles Design ohne Quietschen...

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #37 am: 12. Juni 2019, 21:59:46 »
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?

T1

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #38 am: 13. Juni 2019, 08:14:36 »
Weil sie nicht mehr verpflichtend anzubringen ist, das hatten wir doch am Anfang vom Fred schon...
Deswegen fehlt sie ja eben nicht. ???

und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?

Mich wundert's langsam nicht mehr, wenn unser Hobby seitens der WL nicht ernst genommen wird. Wenn da massig Leute daherkommen, die meinen, es besser wissen zu müssen, ohne jegliche Grundlage nennen zu können ::)

E1-4774

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #39 am: 13. Juni 2019, 08:27:28 »
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Ich meinte natürlich die Plakette für die §57a StVO Untersuchung, welche verpflichtend am Fahrzeug anzubringen ist. Sollte eigentlich aus dem Kontext hervorgehen?!


T1

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #40 am: 13. Juni 2019, 08:34:00 »
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Ich meinte natürlich die Plakette für die §57a StVO Untersuchung, welche verpflichtend am Fahrzeug anzubringen ist.
Wo steht das? ???

Der Reisende

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #41 am: 13. Juni 2019, 08:46:43 »
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Ich meinte natürlich die Plakette für die §57a StVO Untersuchung, welche verpflichtend am Fahrzeug anzubringen ist.
Wo steht das? ???

§57a passt schon, ist aber das Kraftfahrgesetz.

t12700

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #42 am: 13. Juni 2019, 09:01:04 »
Fakt ist, dass es pure Schlamperei und Nachlässigkeit ist, die aktuellen Plaketten nicht am Fahrzeug anzubringen. Fakt ist aber auch, dass es (erwiesenermaßen) absolut nichts bringt, dass an die betroffene Stelle weiterzuleiten, weil daraufhin eh nix passiert.
Man müsste sowas öffentlich anbringen, nur kann ich auf fadenscheinige Ausreden der WL diesbezüglich wirklich verzichten.

Und ja, also Autobesitzer ist man dazu verpflichtet (§57a Abs 5 Kraftfahrgesetz), also wieso ist das bei Straßenbahnen nicht zwingend erforderlich? Es mag vielleicht gesetzlich nicht mehr notwendig sein, aber dann müsste man ja bei gar keinen Zug die neue Plakette anbringen? (Was man aber bei zb 4064, 4311, 1471, 1464, etc. gemacht hat!)

Zu 4303: die neuen Logos hatte er schon vor seiner letzten HU, und bei den Trittbrettern sind maximal 2 neu lackiert, also diese Vermutungen als Grund für eine HU zu nennen ist sehr gewagt.

LG t12700

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #43 am: 13. Juni 2019, 09:49:37 »
Fakt ist, dass es pure Schlamperei und Nachlässigkeit ist, die aktuellen Plaketten nicht am Fahrzeug anzubringen.

Warum? Es ist nicht mehr erforderlich, also wird es auch nicht mehr gemacht. Irgendwann ist auch die Pflicht entfallen, die Anzahl der Plätze im Fahrzeug anzuschreiben, woraufhin man diese Angaben in allen Fahrzeugen penibel entfernt hat.
Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
... brrrr, Klumpert!
Entklumpertung des Referats West am 02.02.2024 um 19.45 Uhr planmäßig abgeschlossen!

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Re: Fehlen von aktuellen §61-Plaketten
« Antwort #44 am: 13. Juni 2019, 10:13:19 »
und auch bei Autos ist diese Pflicht, also wieso sollte es anders sein?
Seit wann brauchen Autos eine Untersuchung nach §61 StrabVO?
Ich meinte natürlich die Plakette für die §57a StVO Untersuchung, welche verpflichtend am Fahrzeug anzubringen ist.
Wo steht das? ???

§57a passt schon, ist aber das Kraftfahrgesetz.
Aha. Und wo steht das, das das für Straßenbahnen gilt? ???

Fakt ist, dass es pure Schlamperei und Nachlässigkeit ist, die aktuellen Plaketten nicht am Fahrzeug anzubringen.
Fakt ist, dass hier Leute, die sich hobbymäßig mit einem Thema beschäftigen, der Überzeugung sind, es besser zu wissen, und auf Sachen herumreiten, die aus rechtlicher und betrieblicher Sicht absolut irrelevant sind.

Fakt ist aber auch, dass es (erwiesenermaßen) absolut nichts bringt, dass an die betroffene Stelle weiterzuleiten, weil daraufhin eh nix passiert.
Die betroffene Stelle wird solche Anliegen aus obrigen Grund auch nicht ernst nehmen.

Man müsste sowas öffentlich anbringen, nur kann ich auf fadenscheinige Ausreden der WL diesbezüglich wirklich verzichten.
Noch einmal: Wozu? Es ist nicht notwendig.

Und ja, also Autobesitzer ist man dazu verpflichtet (§57a Abs 5 Kraftfahrgesetz), also wieso ist das bei Straßenbahnen nicht zwingend erforderlich?
Weil ein Straßenbahnbetrieb anders funktioniert als der private Autobesitz. Hier gibt es wenige Betreiber, die zentral Aufzeichnungen zu führen haben und die auf Verlangen bei der Behörde vorzuweisen haben. Bei zwei Betrieben ist das recht einfach handhabbar.

Bei geschätzt über 500 000 Fahrzeughaltern in Wien hingegen ist das nicht so einfach, darum braucht ein Auto eine Plakette.

Es mag vielleicht gesetzlich nicht mehr notwendig sein, aber dann müsste man ja bei gar keinen Zug die neue Plakette anbringen? (Was man aber bei zb 4064, 4311, 1471, 1464, etc. gemacht hat!)
Du kennst die Wiener Linien. Es dringt nicht immer alles weiter.

Zu 4303: die neuen Logos hatte er schon vor seiner letzten HU, und bei den Trittbrettern sind maximal 2 neu lackiert, also diese Vermutungen als Grund für eine HU zu nennen ist sehr gewagt.
Es ist mindestens genauso gewagt anhand einer Plakette festzustellen, ob ein Fahrzeug eine HU hatte oder nicht.