Was ich mich nur frage, hat man wenigstens die Zeit auch genutzt, um den eingestellten Bereich umfangreich zu reinigen? Wenn ja , wenn nein .
Ob die Meldungen immer mehr ähneln oder nicht kann/ will ich nicht beurteilen, ich habe jedenfalls meine eigene Meinung und treffe meine eigenen Entscheidungen und es reibt sich auch manchmal. Und zu deiner obenstehenden Frage: Ich glaube, nein, ich weiß: NEIN
Ich bin mir auch nicht zu gut dazu, dir in Punkten, die du anführst absolut Recht zu geben, die mir selbst in Ausübung einer Tätigkeit unter dem Nagel brennen. Wie etwa
die Wiener Linien scheinbar Ewigkeiten bis gar nicht sich Zeit lassen bis ihre Tunnelröhren gereinigt werden
somit alle Ebenen bis hinunter zum Vorarbeiter(Werkmeister) dafür indirekt verantwortlich zu machen, warum sie ihre Aufgaben eben nicht erfüllen
alle Ebenen es an ihren (direkten) Vorgesetzten gemeldet haben, bleibt irgendwann nur mehr das Rathaus übrig und wenn dabei ebenfalls nicht gehandelt wird
auf biegen und brechen Geldsparen muß, muß man eben den Betrieb in gefährdeten Bereichen einstellen
wie heftig Staub brennen kann, sogar explosionsartig, der weiß, dass die WL durchaus Glück hatten, dass es nur gebannt hat und zwar zu einer Zeit wo dort (fast) keine Leute waren
dass dort ein hoher Verschutzungsgrad vorgelegen hat, darf er, der Brandschutzbeauftragte gar nicht die Schleifarbeiten beginnen lassen
hat man wenigstens die Zeit auch genutzt, um den eingestellten Bereich umfangreich zu reinigen? Wenn ja , wenn nein
Deswegen schrieb ich ja auch, daß bei den WL nicht alles Wonne-Waschtrog ist. Ich für mich hätte für den Betrieb eine wesentlich andere Philosophie, aber dafür bin ich – wie auch der andere zitierte User – zu unwesentlich in diesem Rädchen.
Ich weiß genauestens, wie weit ich mich im Rahmen meiner Tätigkeit und Stellung im Rahmen meiner Schicht in diesem Befugnissrahmen bewegen darf und kann. Und glaube mir: Ich nütze diesen Rahmen bis zur Grenze aus, ecke manchmal wesentlich an aber nur bis zu diesem Grad, den ich selbst verantworten kann und ich nicht selbst durch mangelhafte Entscheidungen vor dem Richter stehe bzw. meine Person, Einkommen oder auch Familie gefährde. Dazu habe ich zu viel Betriebserfahrung und Selbstverantwortungsgefühl.
Und glaube mir auch in diesem Fall: Manches geht durch die zu starke Achse/ Bindung WL – Rathaus - Politik in dieser Stadt nicht. Wohnbau, 5-G, die 2 Mio.-Grenze bei den Einwohnern sind für’s Rathaus die oberste Premisse, nicht die WL. Dort spart man bei Ausbildung, Personal, Sicherheit, Wartung…
Und zu @ S.Böck:
Grundsätzlich hat es sich um eine fahrlässig herbeigeführte Feuersbrunst nach §170 StGB gehandelt und müßte meiner Auffassung und Verantwortungsgefühl nach zur Anzeige, einem Ermittlungsverfahren und Verurteilung führen. Und da hoffe ich auf ein nicht locker lassen der MA 68 und dem Brandsachverständigen.