Ich finde es nicht begrüßenswert, wenn die Exekutive Regeln erfindet, die es gar nicht gibt, und damit Leute belästigt, die nichts Verbotenes getan haben. Wenn man will, dass die Regeln anders sind, dann soll man das in einem Rechtsstaat auch so verordnen! Aber Fotografieren (egal ob sich selbst oder irgendetwas anderes) zu verbieten, ist nicht einmal durch das der Verordnung zu Grunde liegende Gesetz gedeckt. Es kann das Betreten von bestimmten Orten verboten werden, aber wenn es erlaubt ist, kann die Tätigkeit dort nicht sicherlich nicht weiter eingeschränkt werden, als dies zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 erforderlich ist. COVID-19 wird nach derzeitigem medizinischem Wissensstand nicht durch Licht übertragen, also kann Fotografieren nicht eingeschränkt werden.
Es war nur eine Frage der Zeit, bis sich unter unseren Kapplständern eine Metternichfraktion bildet, die diese Verordnung sehr flexibel zu ihren Gunsten auslegt. War werden höchstwahrscheinlich noch sehen, was in Zukunft alles möglich sein wird - auch ohne einen Herrn Kickl als Innenminister.
Tja leider ist es so, da es immer mehr werden die es besser wissen wollen, jedoch die Polizei macht auch nur ihre Arbeit!
Lies die vorigen Beiträge durch, dann kannst Du nicht zu diesem Schluss kommen!
Es gibt Gesetze und mehr als deren Einhaltung darf auch die Polizei nicht einfordern!
Wenn Menschen alleine oder mit Mitbewohnern zum derzeitigen Zeitpunkt unter Einhaltung der Mindestabstände spazieren gehen, dann hat auch die Polizei kein Wegweiserecht.
Handelt die Polizei ungesetzlich, dann raubt sie sich auch ihre Legitimation, was dann dazu führt, dass es aus moralischer Sicht nicht mehr notwendig ist, sich an deren Anweisung zu halten.
Gerade in Zeiten wie diesen wäre ein professionelles, gesetzlich gedecktes Vorgehen das oberste Gebot.
Und ob ich am Weg zur Arbeit, zum Supermarkt, oder zur Arbeit jetzt ein Foto unterwegs mach oder nicht, ändert am Tatbestandes des Arbeits-, Einkaufs- oder Freizeitweges ja nichts.