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Zukunftsperspektiven / Re: Bim-Planungen Rot-Pink II
« Letzter Beitrag von Klingelfee am Heute um 11:41:36 »
Meine Vermutung ist, dass die Studie für oder gegen die Umstellung des 48A nie gemacht wurde.
Die Studie bezgl. des 13ers kann man ja auch einsehen. Und da steht auch drin, das eine Tram sinnvoller als der Bus wäre.

https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrup/content/titleinfo/4850418

Da kommt es aber auch immer darauf an, wer die Studie in Auftrag gegeben hat. Denn wie ich schon erwähnt habe. Oft machen die Studien auch Raumplanungsstudenten im Zuge ihres Studium, die dann aber nie offiziell verifiziert werden.
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Zukunftsperspektiven / Re: Bim-Planungen Rot-Pink II
« Letzter Beitrag von coolharry am Heute um 10:58:31 »
Meine Vermutung ist, dass die Studie für oder gegen die Umstellung des 48A nie gemacht wurde.
Die Studie bezgl. des 13ers kann man ja auch einsehen. Und da steht auch drin, das eine Tram sinnvoller als der Bus wäre.

https://www.digital.wienbibliothek.at/wbrup/content/titleinfo/4850418
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Zukunftsperspektiven / Re: Bim-Planungen Rot-Pink II
« Letzter Beitrag von MK am Heute um 10:41:46 »
Ich finde die Verschwörungstheorien immer weider herrlich. Glaubst du nicht, dass auch diese "Geheimstudie" schon längst an die Öffentlichkeit gelangt wäre? Denn es war ja auch nicht so, dass diese Studie 2015 nicht einfach nur gemacht wurde, sondern auch groß in den Medien angekündigt wurde. Zumindest habe ich gleich mit Gooogle folgenden Artikel https://www.diepresse.com/4895728/strassenbahn-statt-bus-wien-prueft gefunden.

Hast du eigentlich gelesen, was hinter dem Link steht? Da steht nämlich nicht, dass die Studie durchgeführt wurde, sondern dass sie durchgeführt werden soll.

Wie wäre es, wenn du einfach die Studie verlinkst? Oder geht das nicht, weil sie entweder nicht durchgeführt wurde, oder unter Verschluss gehalten wird?
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ÖBB/Schnellbahn / Re: Viergleisiger Ausbau Meidling-Mödling
« Letzter Beitrag von MK am Heute um 10:38:37 »
Anlassgesetzgebung!

Wenn man damit anfängt, öffnet man die Büchse der Pandora. Dann geht es weiter mit der Begehrlichkeit, missliebige Punkte aus den Gesetzen zu nehmen.

Anlassgesetzgebung ist etwas Sinnvolles. Oft merkt man erst an einem konkreten Anlass, dass ein Gesetz geändert werden sollte, weil es bei diesem Anlass zu einem unerwünschten Effekt führt, also wird es für alle zukünftigen Fälle, in denen Ähnliches vorkommen könnte, geändert.

Wobei es hier eher hunderte Anlässe statt einem gibt.
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ÖBB/Schnellbahn / Re: Viergleisiger Ausbau Meidling-Mödling
« Letzter Beitrag von haidi am Heute um 10:07:00 »
Gesetze sind nicht gottgegeben, sondern können geändert werden.
Anlassgesetzgebung!

Wenn man damit anfängt, öffnet man die Büchse der Pandora. Dann geht es weiter mit der Begehrlichkeit, missliebige Punkte aus den Gesetzen zu nehmen.
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Zitat
Und zu Verfahrensdauer. Ja UVP-dauern einige Zeit. Aber was ich verurteile, dass zwischen den einzelnen Verhandlungstage oft mehrere Monate vergehen (und das ohne das neue Gutachten eingefordert werden).

Ich würde da dasselbe von dir einmahnen wollen, was du von uns auch ständig verlangst. Nicht zu urteilen, wenn du nicht alle Details kennst. Für so etwas gibt es viele Erklärungen; Richterwechsel mit der nötigen Einarbeitungszeit (ein UVP-Akt hat oft genug fünf- oder sechsstellige Seitenanzahlen) wäre eine mögliche.

Ich rede da nicht, wenn es einen Richterwechsel gibt, oder eben Gutachten gefordert werden. Ich rede davon, dass es eine normale Verhandlung ist, die eben auf Grund von Zeugeneinvernahmen oder ähnlichen länger dauern als vorgesehen und dann wird nur vertagt und der nächste Termin ist dann 3-4 Monate später. Davon rede ich. Und ein Kollege hatte einmal einen Schadenersatzprozess gewonnen (mündliches Urteil in der Verhandlung), konnte diesen aber erst 6 Monate nach Urteilverkundung einklagen, weil er so lange auf das schriftliche Urteil warten musste.

Ach so. Das ist eher ein Thema der Zivilgerichtsbarkeit. Gerade bei UVP-Verfahren am BVwG weiß ich, dass lieber mehrere Tage durchgehend verhandelt wird, damit dann alles da ist. Aber es geht nicht immer. Google einmal "S8" und "Trill", dann wirst du sehen, was ich meine.

Aber ja, alle Richter haben sehr viel zu tun. Wenn man vertagen muss, dauert es in der Regel, bis man den nächsten Verhandlungstermin frei hat. Und bei UVPs muss man den Termin dann auch noch mit allen Sachverständigen koordinieren, und meistens sind es die, die kaum Zeit haben.

Und sorry, dass ich nicht den gerichtlichen Einblocik haben, den du offensichtlich habe. Aber mir geht es einfach nicht ein, dass diese Verfahren oft monatelang unterbrochen werden und dass man in der X. Verfahrensstufe noch Gutachten benötigt.

Oder liegt es vielleicht auch u.A. an der langen Verfahrensdauer und es dadurch auf einmal Richtlinien gibt, die zu Verfahrensbeginn noch irrelevant waren? Und das ist etwas, was ich auch einschränken würde. Denn es kann nicht sein, dass man Gutachten womöglich nochmals anfordert, weil sich Schwellwerte geändert haben.
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Zitat
Und zu Verfahrensdauer. Ja UVP-dauern einige Zeit. Aber was ich verurteile, dass zwischen den einzelnen Verhandlungstage oft mehrere Monate vergehen (und das ohne das neue Gutachten eingefordert werden).

Ich würde da dasselbe von dir einmahnen wollen, was du von uns auch ständig verlangst. Nicht zu urteilen, wenn du nicht alle Details kennst. Für so etwas gibt es viele Erklärungen; Richterwechsel mit der nötigen Einarbeitungszeit (ein UVP-Akt hat oft genug fünf- oder sechsstellige Seitenanzahlen) wäre eine mögliche.

Ich rede da nicht, wenn es einen Richterwechsel gibt, oder eben Gutachten gefordert werden. Ich rede davon, dass es eine normale Verhandlung ist, die eben auf Grund von Zeugeneinvernahmen oder ähnlichen länger dauern als vorgesehen und dann wird nur vertagt und der nächste Termin ist dann 3-4 Monate später. Davon rede ich. Und ein Kollege hatte einmal einen Schadenersatzprozess gewonnen (mündliches Urteil in der Verhandlung), konnte diesen aber erst 6 Monate nach Urteilverkundung einklagen, weil er so lange auf das schriftliche Urteil warten musste.

Ach so. Das ist eher ein Thema der Zivilgerichtsbarkeit. Gerade bei UVP-Verfahren am BVwG weiß ich, dass lieber mehrere Tage durchgehend verhandelt wird, damit dann alles da ist. Aber es geht nicht immer. Google einmal "S8" und "Trill", dann wirst du sehen, was ich meine.

Aber ja, alle Richter haben sehr viel zu tun. Wenn man vertagen muss, dauert es in der Regel, bis man den nächsten Verhandlungstermin frei hat. Und bei UVPs muss man den Termin dann auch noch mit allen Sachverständigen koordinieren, und meistens sind es die, die kaum Zeit haben.
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Zitat
Und zu Verfahrensdauer. Ja UVP-dauern einige Zeit. Aber was ich verurteile, dass zwischen den einzelnen Verhandlungstage oft mehrere Monate vergehen (und das ohne das neue Gutachten eingefordert werden).

Ich würde da dasselbe von dir einmahnen wollen, was du von uns auch ständig verlangst. Nicht zu urteilen, wenn du nicht alle Details kennst. Für so etwas gibt es viele Erklärungen; Richterwechsel mit der nötigen Einarbeitungszeit (ein UVP-Akt hat oft genug fünf- oder sechsstellige Seitenanzahlen) wäre eine mögliche.

Ich rede da nicht, wenn es einen Richterwechsel gibt, oder eben Gutachten gefordert werden. Ich rede davon, dass es eine normale Verhandlung ist, die eben auf Grund von Zeugeneinvernahmen oder ähnlichen länger dauern als vorgesehen und dann wird nur vertagt und der nächste Termin ist dann 3-4 Monate später. Davon rede ich. Und ein Kollege hatte einmal einen Schadenersatzprozess gewonnen (mündliches Urteil in der Verhandlung), konnte diesen aber erst 6 Monate nach Urteilverkundung einklagen, weil er so lange auf das schriftliche Urteil warten musste.
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Und ich halte von einen Umplanen in letzter Minute absolut nichts, da man da nu Gefahr läuft, dass man dann wieder komplett an den Start gehene muss und man so nur Gefahr läuft, dass ein Baubeginn in ganz weite Ferne rutscht.

Viel wichtiger wäre, das der Verwaltungsgerichtshof in die Gänge kommt und endlich ein Schriftliche Urteil verfasst. Denn das ist etwas, was ich sowieso nicht verstehe. Da gibt es endlose Verhandlungen, wo dann abschließend ein Urteil gefällt wird und dann muss man monatelang auf die schriftliche Begründung warten. Bitte es muss doch in der heutigen Zeit möglich sein, dass ein schriftliches Urteil binnen kürzerster Zeit erstellt wird.

1. Es ist nicht der Verwaltungsgerichtshof, sondern das Bundesverwaltungsgericht.
2. Es wurde offenbar noch kein Urteil gefällt, auch nicht mündlich. Wäre dem so, würde es nämlich schon gelten, auch wenn die schriftliche Fassung noch fehlt. Und man dürfte bauen.

Und wieso reden dann die Gegner, dass sie auf das schriftliche Urteil warten, ob sie nicht doch noch einen Einspruch einlegen zu können?

Diese Aussage kenne ich nicht. Falls die Entscheidung aber mündlich verkündet worden wäre, wäre breit darüber berichtet worden. Deswegen glaube ich das nicht.

Zitat
Und zu Verfahrensdauer. Ja UVP-dauern einige Zeit. Aber was ich verurteile, dass zwischen den einzelnen Verhandlungstage oft mehrere Monate vergehen (und das ohne das neue Gutachten eingefordert werden).

Ich würde da dasselbe von dir einmahnen wollen, was du von uns auch ständig verlangst. Nicht zu urteilen, wenn du nicht alle Details kennst. Für so etwas gibt es viele Erklärungen; Richterwechsel mit der nötigen Einarbeitungszeit (ein UVP-Akt hat oft genug fünf- oder sechsstellige Seitenanzahlen) wäre eine mögliche.
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Und ich halte von einen Umplanen in letzter Minute absolut nichts, da man da nu Gefahr läuft, dass man dann wieder komplett an den Start gehene muss und man so nur Gefahr läuft, dass ein Baubeginn in ganz weite Ferne rutscht.

Viel wichtiger wäre, das der Verwaltungsgerichtshof in die Gänge kommt und endlich ein Schriftliche Urteil verfasst. Denn das ist etwas, was ich sowieso nicht verstehe. Da gibt es endlose Verhandlungen, wo dann abschließend ein Urteil gefällt wird und dann muss man monatelang auf die schriftliche Begründung warten. Bitte es muss doch in der heutigen Zeit möglich sein, dass ein schriftliches Urteil binnen kürzerster Zeit erstellt wird.

1. Es ist nicht der Verwaltungsgerichtshof, sondern das Bundesverwaltungsgericht.
2. Es wurde offenbar noch kein Urteil gefällt, auch nicht mündlich. Wäre dem so, würde es nämlich schon gelten, auch wenn die schriftliche Fassung noch fehlt. Und man dürfte bauen.

Und wieso reden dann die Gegner, dass sie auf das schriftliche Urteil warten, ob sie nicht doch noch einen Einspruch einlegen zu können?

Und zu Verfahrensdauer. Ja UVP-dauern einige Zeit. Aber was ich verurteile, dass zwischen den einzelnen Verhandlungstage oft mehrere Monate vergehen (und das ohne das neue Gutachten eingefordert werden).
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