Und zu Verfahrensdauer. Ja UVP-dauern einige Zeit. Aber was ich verurteile, dass zwischen den einzelnen Verhandlungstage oft mehrere Monate vergehen (und das ohne das neue Gutachten eingefordert werden).
Ich würde da dasselbe von dir einmahnen wollen, was du von uns auch ständig verlangst. Nicht zu urteilen, wenn du nicht alle Details kennst. Für so etwas gibt es viele Erklärungen; Richterwechsel mit der nötigen Einarbeitungszeit (ein UVP-Akt hat oft genug fünf- oder sechsstellige Seitenanzahlen) wäre eine mögliche.
Ich rede da nicht, wenn es einen Richterwechsel gibt, oder eben Gutachten gefordert werden. Ich rede davon, dass es eine normale Verhandlung ist, die eben auf Grund von Zeugeneinvernahmen oder ähnlichen länger dauern als vorgesehen und dann wird nur vertagt und der nächste Termin ist dann 3-4 Monate später. Davon rede ich. Und ein Kollege hatte einmal einen Schadenersatzprozess gewonnen (mündliches Urteil in der Verhandlung), konnte diesen aber erst 6 Monate nach Urteilverkundung einklagen, weil er so lange auf das schriftliche Urteil warten musste.
Ach so. Das ist eher ein Thema der Zivilgerichtsbarkeit. Gerade bei UVP-Verfahren am BVwG weiß ich, dass lieber mehrere Tage durchgehend verhandelt wird, damit dann alles da ist. Aber es geht nicht immer. Google einmal "S8" und "Trill", dann wirst du sehen, was ich meine.
Aber ja, alle Richter haben sehr viel zu tun. Wenn man vertagen muss, dauert es in der Regel, bis man den nächsten Verhandlungstermin frei hat. Und bei UVPs muss man den Termin dann auch noch mit allen Sachverständigen koordinieren, und meistens sind es die, die kaum Zeit haben.