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Gleisschäden und -bauarbeiten / Re: Gleisschäden Straßenbahn
« Letzter Beitrag von Bimdose am Heute um 11:27:48 »Sollte man sich absichtlich Zeit lassen, wäre das ein Gesetzesbruch. Die Straßenbahnverordnung, die Gesetzeskraft hat, schreibt ausdrücklich vor, Störungen raschest zu beheben. Und da steht nicht drinnen, dass man sich Zeit lassen darf, weil der nächste Tag ein Feiertag ist.
Besonders frech finde ich übrigens, dass man auf dem Innenast des 62ers ein 30-Minuten-Intervall gefahren ist (teils sogar 38 Minuten). Sieht man sich das jetzt betriebswirtschaftlich an muss man sich fragen ob hier irgendwer rechnen kann. Normalerweise verkehren in der Wiedner Hauptstraße 1, 62 und WLB in Doppeltraktion (am Feiertag Vormittag WLB solo). Bei geplanten Betriebseinschränkungen verkehrt teils gar nix oder der 62er neben dem 1er alle 30min und die WLB gar nicht. Wie passt das mit dem Fahrgast-Aufkommen zusammen?
Besonders frech finde ich übrigens, dass man auf dem Innenast des 62ers ein 30-Minuten-Intervall gefahren ist (teils sogar 38 Minuten). Sieht man sich das jetzt betriebswirtschaftlich an muss man sich fragen ob hier irgendwer rechnen kann. Normalerweise verkehren in der Wiedner Hauptstraße 1, 62 und WLB in Doppeltraktion (am Feiertag Vormittag WLB solo). Bei geplanten Betriebseinschränkungen verkehrt teils gar nix oder der 62er neben dem 1er alle 30min und die WLB gar nicht. Wie passt das mit dem Fahrgast-Aufkommen zusammen?

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