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Chronik / Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Letzter Beitrag von Cerberus2 am Heute um 17:28:31 »Diese Geschichte spricht eigentlich nur gegen die Maßstäbe, die die WL damals an ihre Mitarbeiter angelegt haben.Finde ich nicht. Erklärung anschließend.
Man darf als Verkehrsteilnehmer zwar darauf vertrauen, dass sich die anderen (mit einigen Ausnahmen) an die Verkehrsregeln halten; wenn es allerdings jemand nicht tut, und man hat noch die Möglichkeit, zu reagieren, muss man das auch und darf nicht zu Fleiß einen Unfall verursachen. (Im Gegenteil, das kann sogar zu einer höheren Strafe führen!)Ja, aber ich darf darauf vertrauen, dass sich der andere korrekt verhält, solange er sich korrekt verhält. Wenn die Straßenbahn auf einem abmarkierten Gleiskörper fährt und ein korrekt rechts vom Gleis fahrendes Auto langsamer wird und den Blinker links setzt, darf der Straßenbahnfahrer darauf vertrauen, dass der PKW nicht an der nächsten Kreuzung ohne zu nach hinten zu schauen seinen Abbiegevorgang beginnt. Vertrauen bedeutet, erst dann zu reagieren, wenn ein Fehlverhalten offensichtlich wird, und das ist in diesem Beispiel ohnehin erst, wenn das Fahrzeug schon im Gleisbereich steht, weil an Hand der Verzögerung des Fahrzeugs nicht erkennbar ist, ob er parallel zum Gleis stehen bleiben wird oder die Vorderräder Richtung Gleis einschlägt.
Und das ist das, was petestoeb anscheinend meint. Ich weiß, dass ich nicht absichtlich einen Unfall bauen darf, aber ich muss auch nicht mit einem Fehlverhalten rechnen, solange es nicht wahrnehmbar ist.
Straßenbahnfahrer bremsen hier aber so gut wie immer zumeist ab und rechnen mit Fehlverhalten, obwohl sie es nicht müssten.
Irgendwann ist hier mal geschrieben worden, dass Straßenbahnfahrer geschult werden, auch auf einem abmarkierten Gleiskörper nicht schneller als die Autokolonne rechts neben ihnen zu fahren. Das fällt in die gleiche Kategorie. Wieso bitte?

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