Irgendwann ist hier mal geschrieben worden, dass Straßenbahnfahrer geschult werden, auch auf einem abmarkierten Gleiskörper nicht schneller als die Autokolonne rechts neben ihnen zu fahren. Das fällt in die gleiche Kategorie. Wieso bitte?
Es wird gerne von den Obrigkeiten gerne so gesehen. Es ist keine Vorschrift/Regel, jedoch darf man sich im Nachhinein anhören (und unter Umständen auch was unterschreiben „man solle doch zukünftig bitte „vorsichtiger“ fahren“), dass man den Unfall doch leicht hätte verhindern können, wäre man doch nur hinter den Autos hergezuckelt. So war es zumindest in meinem Fall.
Zum abmarkierten Gleiskörper:
Da brauche ich keine spezielle Schulung um an einer stehenden Kolonne anstatt mit der erlaubten örtlichen Geschwindigkeit - trotz einer bestehenden Abmarkierung des Gleiskörpers vielleicht 50 km/h - doch eher mit mäßiger oder verminderter Geschwindigkeit unter dauernder Beobachtung, vielleicht auch unter Abgabe von Warnsignalen an der stehenden Autokolonne vorbeizufahren. Kann doch zumindest jederzeit irgendwo eine Lenker-/ Beifahrertüre aufgehen.
Gleiches gilt auch für einen Fiaker (wenn wir auf der Ringstraße bleiben), wo ich ebenfalls mit mäßiger bis geringer Geschwindigkeit vorbeifahre um nicht das Pferd zum Scheuen zu bringen. Meistens dreht sich sogar der Kutscher sowieso auch um, da er die Straßenbahn hört...
Ein guter Lehrfahrer bringt dieses Verhalten seinem Schüler schon in der Anfangszeit bei. Frage ist halt, ob der Schüler es auch annimmt. Auch weiß ich genau, wo ich Zeit liegen lassen kann und wo ich Zeit aufholen kann, wo für mich die Gefahrenpunkte auf einer Strecke liegen. Da hat so jeder Fahrer seine eigenen Streckenpunkte, wo er was, wie, machen kann.
Im geschilderten Fall glaube ich, daß der Fahrer eher vom Fahrmanöver der Klein-LKW-Lenkers überrascht wurde. Ob aus zu kurzer Distanz oder aus Unachtsamkeit während der Fahrt zum eigentlichen Unfallpunkt kriegt man bei der Befragung zum Unfallhergang als Meldungsleger schon heraus. Und damit beweist sich schon vordergründig die Schuld oder Unschuld. Genaues kriegt dann der Sachverständige heraus.