Und das ist der Schwachsinn von Euch. Nur weil sich jemand nicht entsprechend der STVO hält, fällt er nicht automatisch aus dem Vertrauensgrundsatz. Schon gar nicht, wenn dieser die Übertretung mit Vorsatz getätigt wird.
Schwachsinn! - du sprichts von Schwachsinn? Schau einmal in einen geistigen Spiegel
§ 3. Vertrauensgrundsatz.
(1)
Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
Der letzte Teilsatz sagt alles.
Ich bin anderer Meinung
§ 3. Vertrauensgrundsatz.
(1)
Jeder Straßenbenützer darf vertrauen, daß andere Personen die für die Benützung der Straße maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen, außer er müßte annehmen, daß es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde, offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen handelt, aus deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muß, daß sie unfähig sind, die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich dieser Einsicht gemäß zu verhalten.
Demgemäß fällt jemand, der sich einen Vorrang absichtlich erzwingen möchte ("Hoppla, jetzt komm ich, ich hab's eilig")
nicht aus dem Vertrauensgrundsatz.
Es wird schon funktionieren, auch wenn sich nicht alle an die Vorrangregeln halten. Ist ja mim Bus nicht anders gewesen.
Und wie ich schon vor Urzeiten schon mal geschrieben habe, haben sich auch die Autofahrer mit den Spaziergängern arrangiert, haben die Autofahrer reihenweise auf ihren Vorrang verzichtet, ohne dass ein km-langer Stau entstanden wäre. Ein Unterschied wird sich für die Läufer entstehen, die oft auf den Seitenstreifen ausgewichen sind um den Vorrang des Zebrastreifens zu haben.