Tramwayforum

Straßenbahn Wien => Allgemeines => Thema gestartet von: 13er am 09. Februar 2012, 11:13:17

Titel: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 09. Februar 2012, 11:13:17
Hier ist eine Zusammenfassung, wann welches Gleis zu verwenden ist:

* Die innere Gleisschleife darf nicht von den Wagentypen A, A1, B und B1 befahren werden.
* Die mittlere Gleisscheife darf von Wagentypen A, A1, B und B1 befahren werden. Dabei ist zu beachten, dass an Zügen, die im äußeren Gleis abgestellt sind, nicht vorbeigefahren werden darf.
* Die äußere Gleisschleife darf nur auf Auftrag befahren werden, wenn die mittlere Gleisschleife nicht von einer Zugsgarnitur der Wagentype A, A1, B und B1 besetzt ist. An solchen Zügen darf nicht vorbeigefahren werden.

(Im Dienstauftrag 532/05 fehlt der B1, den habe ich jetzt selbst ergänzt.)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 09. Februar 2012, 11:24:59
Dieser DA wurde aber irgendwann ergänzt.
Jetzt ist es so, dass das innere Gleis nur von den Typen E1, E2, c3, c4 & c5, das mittlere das ULF-Gleis und das äußere nur über Auftrag befahren werden darf.
Wobei beim inneren und mittleren Gleis auch die Fahrzeuge der jeweils anderen Type sich überholen dürfen, es ist aber zwingend drauf zu achten das am inneren Gleis PKW abgestellt sein dürfen und es dann mit der Type ULF zu Sicherheitsabstandsproblemen kommen kann.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: martin8721 am 09. Februar 2012, 11:27:09

Wenn ich das richtig lese, dürfen am äußersten Gleis aber alle Wagentypen fahren, oder?
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: TH am 09. Februar 2012, 11:27:41
Sicherheitsabstandsproblemen ....

tztz ! Sicherheitsabstand gibt es nur beim Überholen (KFZ) .  8)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 09. Februar 2012, 11:27:51
Dieser DA wurde aber irgendwann ergänzt.
Seltsam, im aktuellen Dienstauftrag zum Opernball wird auf den 05er-DA Bezug genommen. Wenn es mittlerweile einen neuen gibt, werde ich mich mal kundig machen.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 09. Februar 2012, 11:34:39
Dieser DA wurde aber irgendwann ergänzt.
Seltsam, im aktuellen Dienstauftrag zum Opernball wird auf den 05er-DA Bezug genommen. Wenn es mittlerweile einen neuen gibt, werde ich mich mal kundig machen.
Der wurde/ist wenn ich mich jetz recht entsinne im Zuge der Bauarbeiten am Südbahnhof(Schleife & HST) ergänzt und noch nicht aufgehoben, außerdem hängt am Exp Augasse ein Erinnerungsbahnhofsauftrag wo darauf hingewiesen wird. Auf dem Bahnhofsauftrag steht sogar drauf das in der Schleife sich keine ULFe überholen dürfen obwohl es sich abstandsmäßig ausgehn würde.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: ULF am 09. Februar 2012, 11:48:34
Welches Gleis benutzt eigentlich WLB bei Ablenkungen zum Südbahnhof?
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 09. Februar 2012, 13:02:45
Also welches sie grundsätzlich benutzt weiß ich nicht, ich hab nur die letztenmale sie immer im äußeren Gleis gesehn und wenn das so war wurden ausnahmslos alle anderen Züge überes innere Gleis geführt.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: TH am 09. Februar 2012, 13:10:33
Also welches sie grundsätzlich benutzt weiß ich nicht, ich hab nur die letztenmale sie immer im äußeren Gleis gesehn und wenn das so war wurden ausnahmslos alle anderen Züge überes innere Gleis geführt.

Aber ich !

Das innerste Gleis dürfen die nicht benützen, sonst freie Wahl.  :P
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: ULF am 09. Februar 2012, 13:38:34
Danke euch!
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: Wattman am 09. Februar 2012, 16:38:18
Das innerste Gleis dürfen die nicht benützen, sonst freie Wahl.  :P
Ah, immer noch. Das war schon zu meiner Zeit als Tfzf Anfang der 80er bei den WLB so .
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 95B am 09. Februar 2012, 17:45:11
Das kann allerdings unter strenger Beachtung des Dienstauftrags für die Verweildauer des WLB-Zuges in der Schleife zu einem Verkehrsstillstand führen, wenn der Folgezug ein ULF ist. Denn der ULF darf nicht innen fahren und auch nicht in der Mitte, da er am außen stehenden Zug nicht vorbei darf... 8)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: hema am 09. Februar 2012, 19:14:38
Wobei ich den Sinn der Sache leider noch immer nicht durchschaut habe, soweit es die beiden inneren Gleise betrifft. Da ein ULF keine größere Auslenkung der Fahrzeugenden hat als E1 oder E2 muss es eigentlich völlig egal sein, auf welchem Gleis welcher Zug an einem anderen vorbeifährt. Als der erste Dienstauftrag verfasst wurde, hatten ausschließlich die ULFs Spiegel und somit wollte man sicher verhindern, dass ein ausgeschwenkter Spiegel einen Zug am anderen Gleis beschädigt. Mittlerweile müssen sowieso alle am inneren Gleis die Spiegel einklappen.


Was das äußere Gleis betrifft ist es klar, da ist der Gleisachsabstand zum Mittelgleis so gering, dass vermutlich keines der heutigen Fahrzeuge wirklich gefahrlos passieren kann!
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 10. Februar 2012, 00:49:18
@95B das innere Gleis darf vom ULF benutzt werden nur gibt es eben eine Anordnung welches Gleis er grundsätzlich zu nutzen hat, und im Falle einer WLB im äußeren Gleis gilt sowieso immer, für Züge der WL, das innere Gleis zu benutzen.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: hema am 10. Februar 2012, 01:14:51
Nun die meisten Anordnungen, zumindest soweit sie nicht auf F59-Entwicklungen gründen, lassen sich doch irgendwie logisch oder sachlich begründen!  :-\
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: E2 am 10. Februar 2012, 03:35:10
OT-Frage:
Wieviele Gleise bleiben denn nach der Verlängerung des D in der Schleife (die ja soweit ich weiß bestehen bleiben soll) übrig?
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 10. Februar 2012, 07:34:31
OT-Frage:
Wieviele Gleise bleiben denn nach der Verlängerung des D in der Schleife (die ja soweit ich weiß bestehen bleiben soll) übrig?

Ich würde sagen, solange die Gleise in der Schleife nicht getauscht werden müssen einmal ALLE. Und sinnvoll ist, dass bei einem Umbau zumindest 2 Gleise erhalten bleiben, da man dann Züge abstellen und die Schleife immer noch benützen kann.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 95B am 10. Februar 2012, 09:06:43
@95B das innere Gleis darf vom ULF benutzt werden
Das widerspräche aber der ursprünglichen Aussage "Die innere Gleisschleife darf nicht von den Wagentypen A, A1, B und B1 befahren werden.".
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 10. Februar 2012, 12:22:04
Deshalb schrieb ich ja es muß dazu eine Ergänzung geben. Weil eben in gewissen Fällen eben doch das innere Gleis der Wagentype ULF verwendet werden darf.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: ULF am 10. Februar 2012, 13:25:11
Deshalb schrieb ich ja es muß dazu eine Ergänzung geben. Weil eben in gewissen Fällen eben doch das innere Gleis der Wagentype ULF verwendet werden darf.
Auf Anweisung einer entscheidungsbefugten Person?! Nur weil irgendwas, irgendwo nicht auf 'nem Dienstauftrag steht, heißt das ja nicht, dass der ULF gleich explodiert, wenn man es macht.

(Naja, ich sollt's lieber nicht verschreien..  ;D )
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 01:20:53
Mab mir am Nachmittag den DA für den Operball durchgelesen und da steht wirklich drin das ULFe nicht das innere Gleis benutzen dürfen.
Nur was macht man wenn im äußeren Gleis eine WLB steht und grad zu dem Zeitpunkt vielleicht mehrer D-ULfe und eventuell  18 & 62 ebenso zur Südbahn kurzgeführt bzw abgelenkt werden? Haben wir dann Zugstau bis zum Ring bzw zur UStrab?  :o
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 11. Februar 2012, 04:53:36
Mab mir am Nachmittag den DA für den Operball durchgelesen und da steht wirklich drin das ULFe nicht das innere Gleis benutzen dürfen.
Hast mir etwa nicht geglaubt?! :)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 12:38:36
Mab mir am Nachmittag den DA für den Operball durchgelesen und da steht wirklich drin das ULFe nicht das innere Gleis benutzen dürfen.
Hast mir etwa nicht geglaubt?! :)
Geglaubt schon nur dachte ich mir, dass irgendwie ein zusätzlicher Hinweis wäre, dass auch unter gewissen Voraussetzungen das innere Gleis vom ULF benutzt werden darf.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: luki32 am 11. Februar 2012, 20:40:18
Mab mir am Nachmittag den DA für den Operball durchgelesen und da steht wirklich drin das ULFe nicht das innere Gleis benutzen dürfen.
Nur was macht man wenn im äußeren Gleis eine WLB steht und grad zu dem Zeitpunkt vielleicht mehrer D-ULfe und eventuell  18 & 62 ebenso zur Südbahn kurzgeführt bzw abgelenkt werden? Haben wir dann Zugstau bis zum Ring bzw zur UStrab?  :o

Höchstwahrscheinlich nicht, da sich maximal ein WLB Zug zum Südbahnhof verirrt, und der ist auch eine Seltenheit.

mfG
Luki
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 20:44:03
Mab mir am Nachmittag den DA für den Operball durchgelesen und da steht wirklich drin das ULFe nicht das innere Gleis benutzen dürfen.
Nur was macht man wenn im äußeren Gleis eine WLB steht und grad zu dem Zeitpunkt vielleicht mehrer D-ULfe und eventuell  18 & 62 ebenso zur Südbahn kurzgeführt bzw abgelenkt werden? Haben wir dann Zugstau bis zum Ring bzw zur UStrab?  :o

Höchstwahrscheinlich nicht, da sich maximal ein WLB Zug zum Südbahnhof verirrt, und der ist auch eine Seltenheit.

mfG
Luki
Ein WLB-Zug genügt um das äußere Gleis und mittlere Gleis unbenutzbar zu machen und wenn man eben lt dem DA mit dem ULF ned ins innere Gleis darf, könnte der Zugstau durchaus so lang werden. ;)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 95B am 11. Februar 2012, 20:53:44
Somit sehe ich mich in meiner ursprünglichen Aussage (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2093.msg37753#msg37753) bestätigt. Allerdings wird der Zugstau wohl nicht ewig dauern, da der WLB-Zug die Schleife ja auch irgendwann wieder verlassen wird.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 20:56:47
Somit sehe ich mich in meiner ursprünglichen Aussage (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2093.msg37753#msg37753) bestätigt. Allerdings wird der Zugstau wohl nicht ewig dauern, da der WLB-Zug die Schleife ja auch irgendwann wieder verlassen wird.
Stimmt!  :down:
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 11. Februar 2012, 20:59:17
Somit sehe ich mich in meiner ursprünglichen Aussage (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2093.msg37753#msg37753) bestätigt. Allerdings wird der Zugstau wohl nicht ewig dauern, da der WLB-Zug die Schleife ja auch irgendwann wieder verlassen wird.
Und das meistens dann so schnell wie möglich - Sprich er hält nur solange in der Schleife die Sthezeit, bis er in die Anfangshaltestelle der Linie D fahren kann. Eine eventuelle Verfühung wird dann in der Regel erst in der Wolfganggasse ausgeglichen.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: martin8721 am 11. Februar 2012, 21:06:02
Und das meistens dann so schnell wie möglich - Sprich er hält nur solange in der Schleife die Stehzeit, bis er in die Anfangshaltestelle der Linie D fahren kann. Eine eventuelle Verfühung wird dann in der Regel erst in der Wolfganggasse ausgeglichen.

Dazu eine Frage bezüglich der "Konflikt- bzw. Linksweichentregel":
Wenn in der Anfangshaltestelle der Linie D  ein Zug steht, darf dann ein Gegenzug in die Endhaltestelle einfahren, oder nicht?
Der Zug in der Anfangshaltestelle steht nämlich genau auf der Weiche, nur: so lange er nicht losfährt, kann ja nichts passieren, oder?  ???
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 21:17:38
Und das meistens dann so schnell wie möglich - Sprich er hält nur solange in der Schleife die Stehzeit, bis er in die Anfangshaltestelle der Linie D fahren kann. Eine eventuelle Verfühung wird dann in der Regel erst in der Wolfganggasse ausgeglichen.

Dazu eine Frage bezüglich der "Konflikt- bzw. Linksweichentregel":
Wenn in der Anfangshaltestelle der Linie D  ein Zug steht, darf dann ein Gegenzug in die Endhaltestelle einfahren, oder nicht?
Der Zug in der Anfangshaltestelle steht nämlich genau auf der Weiche, nur: so lange er nicht losfährt, kann ja nichts passieren, oder?  ???
Genau das selbe habe ich vor kurzen nen Zkler gefragt und er meinte:
Zitat
der Zug der Richtung Schleife Südbahn unterwegs ist darf an dem stehenden Zug FR Ring vorbeifahren. Wenn aber der Zug FR Ring losrollen sollte begeht er einen Grundregelverstoß und könnte abgesehn vom Fleck sogar vom Fahrdienst abgezogen werden.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: martin8721 am 11. Februar 2012, 21:29:26
Genau das selbe habe ich vor kurzen nen Zkler gefragt und er meinte:
Zitat
der Zug der Richtung Schleife Südbahn unterwegs ist darf an dem stehenden Zug FR Ring vorbeifahren. Wenn aber der Zug FR Ring losrollen sollte begeht er einen Grundregelverstoß und könnte abgesehn vom Fleck sogar vom Fahrdienst abgezogen werden.

Ah. Super! Danke für die Aufklärung!  :up:
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 11. Februar 2012, 21:31:28
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 21:37:35
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?
:up: :up: :up:
Deshalb sagte ich ja, sollte sich der Zug Richtung Ring bewegen begeht eben genau dieser einen Grundregelverstoß.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: martin8721 am 11. Februar 2012, 21:38:21
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?

Nein, nein, du hast eh nix falsch verstanden!

In meiner Frage ging's eigentlich gar nicht darum, wer da jetzt Vorrang hat, oder nicht. ;)
Ich wollte nur wissen, ob der Zug Richtung Südbahnschleife an einem stehenden Zug in der Anfangshaltestelle vorbeifahren darf.  :lamp:
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 11. Februar 2012, 21:39:29
Alles klar, ich hab nur das "er" auf den falschen Zug bezogen :)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 21:41:45
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?

Nein, nein, du hast eh nix falsch verstanden!

In meiner Frage ging's eigentlich gar nicht darum, wer da jetzt Vorrang hat, oder nicht. ;)
Ich wollte nur wissen, ob der Zug Richtung Südbahnschleife an einem stehenden Zug in der Anfangshaltestelle vorbeifahren darf.  :lamp:
Andersrum darf aber der Zug FR Ring nicht am, fals auf dem Konfliktpunkt, zum Stllstand gekommenden Zug FR Schleife vorbeifahren. Das Wäre ebenfals ein Grundregelverstoß in dem Fall Missachtung der Linksweiche.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: hema am 11. Februar 2012, 22:05:19
Hm, vermutlich verstehe ich den Sachverhalt falsch, aber hat der Zug FR Südbahnschleife nicht in jedem Fall Vorrang? Er ist der stadtnähere Zug, ist bereits in Bewegung (um über den Gürtel zu kommen) und der Konflikt (Weiche -> O/18 FR Südtiroler Platz) besteht ja beim Zug, der in die Prinz-Eugen-Straße einfährt?
Man darf nicht immer alles durcheinanderhauen!

Zunächst laut Vorschrift (DV-Strab). Hier heißt es fahrender vor stehendem Zug, rechter vor linkem (falls beide in Fahrt sind), und Wartepflicht für Züge vor Linksweichen, falls eine gegenseitige Gefährdung (Überschneidung der Fahrwege) besteht. Somit könnten im gefragten Beispiel (zumindest laut Vorschrift) beide Züge gleichzeitig fahren.

Laut betriebsinterner Regelung gibt es in Wien "Vorrangregeln". Grundregel, Rechtsregel, Vorrangstraßenregel, Stadtregel und Konfliktweichenregel (Linksweichenregel), welche, laut Willen der WiLi-Oberen, auch in dieser Reihenfolge gelten und zu beachten sind.  Mit denen kann man lustig und endlos debattieren, argumentieren und streiten. Aber da gerade die letzte gewissermaßen als Gottes Gebot gesehen wird, ist es oberste Pflicht, sie vordringlich zu sehen und nicht dagegen zu verstoßen. Und sie verbietet nunmal generell jede Zugsbegegnung im Bereich von Linksweichen! Somit darf sich dort der Zug vor der Linksweiche solange nicht in Bewegung setzen, bis der Gegenzug den Bereich verlassen hat. Keine Regel ohne Ausnahme, es gibt vier Stellen in Wien, wo ULHP in allerhöchstem Ratschluss die "Konfliktweichenregel" aufgehoben hat.


Das ergibt natürlich ein bissl eine Diskrepanz. Solange man sich an die DV-Strab hält, hat man dem Gesetz genüge getan, will man aber kein Problem mit dem Betrieb und seinen Aufsichtsorganen, muss man versuchen, die internen Regeln einzuhalten. Und unbedingt eben die Konfliktweichenregel!  8)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: martin8721 am 11. Februar 2012, 22:25:52
Andersrum darf aber der Zug FR Ring nicht am, falls auf dem Konfliktpunkt, zum Stillstand gekommenden Zug FR Schleife vorbeifahren. Das wäre ebenfals ein Grundregelverstoß in dem Fall Missachtung der Linksweiche.

Das ist eh klar!  8)

Aaaaaber: Da hab ich auch mal eine "lustige" Begebenheit erlebt:
In der Anfangshaltestelle kam ein D-Wagen zum Erliegen, die Schleife Südbahnhof war bereits mit den Folgezügen (plus umgeleiteten 1ern) gerammelt voll und die Züge stauten sich bis zum Gürtel.  Was nun? Als der schadhafte Zug in der Anfangshaltestelle wieder flott gemacht werden konnte, musste er gegen die Linksweichenregel verstoßen, da sonst alle Züge "eingesperrt" geblieben wären und sich der Stau nie mehr aufgelöst hätte.  8)   Außer man hätte mit den beiden Zügen, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Endhaltestelle befanden, rangiert und sie zurück in die Prinz Eugen Straße reversiert. Aber das wären mehr als 35m gewesen und demnach "Fahrt am falschen Gleis" und viel, viel Aufwand...
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: hema am 11. Februar 2012, 22:37:36
Unsinn. Was soll schon sein, wenn die Weiche richtig gestellt ist? Ist ein Aufsichtsorgan dort, kann es den Fahrer anweisen zu fahren, wodurch er sicher sein kann, dass er von diesem nicht angezeigt wird. Gegen eine rechtliche Vorschrift hat er ja nicht verstoßen, nur gegen eine interne Regelung des Betriebes und die kann ein befugtes Organ dieses Betriebes wohl aufheben!? Und ist kein Kontrollorgan dort, kann den Fahrer sowieso niemand anzeigen und bestrafen.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 22:46:01
Andersrum darf aber der Zug FR Ring nicht am, falls auf dem Konfliktpunkt, zum Stillstand gekommenden Zug FR Schleife vorbeifahren. Das wäre ebenfals ein Grundregelverstoß in dem Fall Missachtung der Linksweiche.

Das ist eh klar!  8)

Aaaaaber: Da hab ich auch mal eine "lustige" Begebenheit erlebt:
In der Anfangshaltestelle kam ein D-Wagen zum Erliegen, die Schleife Südbahnhof war bereits mit den Folgezügen (plus umgeleiteten 1ern) gerammelt voll und die Züge stauten sich bis zum Gürtel.  Was nun? Als der schadhafte Zug in der Anfangshaltestelle wieder flott gemacht werden konnte, musste er gegen die Linksweichenregel verstoßen, da sonst alle Züge "eingesperrt" geblieben wären und sich der Stau nie mehr aufgelöst hätte.  8)   Außer man hätte mit den beiden Zügen, die sich zu diesem Zeitpunkt in der Endhaltestelle befanden, rangiert und sie zurück in die Prinz Eugen Straße reversiert. Aber das wären mehr als 35m gewesen und demnach "Fahrt am falschen Gleis" und viel, viel Aufwand...
Ja weiß schon was du meinst, wenn das aber ein "heißer Zkler aber im speziellen Zklerin" gesehen hätte, hätte der Fahrer trotzdem nen Fleck bekommen.
Hab sowas selber schon erlebt, Frau Zkler stand in der Nähe vom Reumannplatz und beobachtete so die umgeleiteten 1ser, als plötzlich die ganze Kreuzung dicht war weil ein O-Wagenbeweger als dritter Zug sich auf den Konfliktpunkt stellte und die ganze Kreuzung damit dicht war. Es standen in alle Richtungen plötzlich Züge vor bzw auf Linksweichen und da hat dann ein Fahrer um das ganze aufzulösen eben gegen diese Regel versoßen und durfte promt zum Feierabend einen Fleck unterzeichen.
Nach Aufarbeitung und Aufzeichnung dieser Situation in der jährlichen Wiederholungsschulung kamen wir dann alle(incl. Instruktor) zum entschluß das so wie es passiert ist die eleganteste Art war das ganze aufzulösen, wenn man aber streng nach den Vorschriften hätte handeln wollen, hätten vor irgendeiner dieser Linksweichen zwei Züge um etwa 25m zurückgeschoben werden müssen.
Und was das für einen zeitlichen verlust für alle dort beteiligten bedeutet hätte ist glaub ich klar.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 95B am 11. Februar 2012, 22:51:22
im speziellen Zklerin
S****z***? ;)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 22:52:39
Unsinn. Was soll schon sein, wenn die Weiche richtig gestellt ist? Ist ein Aufsichtsorgan dort, kann es den Fahrer anweisen zu fahren, wodurch er sicher sein kann, dass er von diesem nicht angezeigt wird. Gegen eine rechtliche Vorschrift hat er ja nicht verstoßen, nur gegen eine interne Regelung des Betriebes und die kann ein befugtes Organ dieses Betriebes wohl aufheben!? Und ist kein Kontrollorgan dort, kann den Fahrer sowieso niemand anzeigen und bestrafen.
Ist aber auch nicht ganz richtig, ein Vorgesetzter darf dir nichts anordnen was gegen Regeln und/oder Vorschriften verstößt.
Und eine Weiche kann richtig gestellt sein und trotzdem schneidet plötzlich das 3 oder 4 Räderpaar(Drehgestell) die Weiche auf und wenns dumm kommt stehst somit schon im Gegenzug, meinst der Revisor oder Instruktor oder sonst wer gibt dir diese Anweisung schriftlich das du hinterher einen Beweis hast? Ich bezweifel dieses.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 11. Februar 2012, 22:52:52
im speziellen Zklerin
S****z***? ;)
:up: :D

@HLS: Solche Anordnungen würde ich mir nur schriftlich geben lassen. Und sonst wird's halt nicht gemacht.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: TH am 11. Februar 2012, 22:56:19
im speziellen Zklerin
S****z***? ;)
:up: :D

@HLS: Solche Anordnungen würde ich mir nur schriftlich geben lassen. Und sonst wird's halt nicht gemacht.
Schriftliche Anweisungen gibt es vor Ort keine.
Ausführen mußt den Befehl ohnedies. Ohne Kommentar.
Ausser er ist rechtswidrig.
Eine Linksweichenregel ist kein Recht.  8)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 11. Februar 2012, 22:57:12
Ausser er ist rechtswidrig.
Ja, um solche Dinge geht's ja. Wenn der Revisor zu ihm sagt, er soll in der Ustrab zurückfahren o.ä.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: TH am 11. Februar 2012, 22:59:21
Ausser er ist rechtswidrig.
Ja, um solche Dinge geht's ja. Wenn der Revisor zu ihm sagt, er soll in der Ustrab zurückfahren o.ä.

Ist auch kein Recht..... 8)
Und wenn frisst die Krot eh der Revisor.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 11. Februar 2012, 23:00:42
im speziellen Zklerin
S****z***? ;)
:up:

@13er, selbst dann würd ich ihn Fragen ob er ne Fahrtberechtigung hat und ihn selber fahren lassen. ;)
Ich sag nur Falschparker... da kommes locker vorbei... na dann fahren sie den Zug selber vorbei... quitsch knack und Spiegel vom Auto war ab.  ;D
Aber das Auto war zumindestens nicht mehr Falsch geparkt.  :D
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: TH am 11. Februar 2012, 23:03:11
Der Fahrer ist das Unterste in der Befehlskette.  8)
Und das ist ja nicht immer das Schlechteste.  :P
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: hema am 11. Februar 2012, 23:33:04

Ist aber auch nicht ganz richtig, ein Vorgesetzter darf dir nichts anordnen was gegen Regeln und/oder Vorschriften verstößt.
Nicht richtig. Soweit es um betriebsinterne Regelungen geht, also nicht um Gesetze und rechtsverbindliche Vorschriften, kann der Betrieb bzw. dessen befugte Organe auch von der Einhaltung dieser Regeln durch Bedienstete Abstand nehmen. Verlangt aber ein Vorgesetzter einen Verstoß gegen eine (rechtliche) Vorschrift, ist er auf den Umstand hinzuweisen. Besteht er dennoch auf seinem Auftrag, ist Folge zu leisten, aber über den Vorgang schriftlich Meldung zu legen. Hat ein Bediensteter aber ausreichend Sicherheitsbedenken, darf/muss er in beiden Fällen die Befolgung des Auftrags verweigern (Sofort die Leitstelle anfunken und informieren!).



Zitat
Und eine Weiche kann richtig gestellt sein und trotzdem schneidet plötzlich das 3 oder 4 Räderpaar(Drehgestell) die Weiche auf . . . .
Dann ist die Weiche schadhaft und das fällt nicht in den Verantwortungsbereich des Fahrers, zumindest nicht soweit der Fehler für ihn nicht augenscheinlich erkennbar war. Aber in so einem Fall dürfte er sowieso nicht drüberfahren oder nur unter Einhaltung der für diesen Fall vorgesehenen Vorkehrungen (z.B. Weiche verkeilen, Verriegelung prüfen usw.).
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: haidi am 12. Februar 2012, 01:53:21

Ist aber auch nicht ganz richtig, ein Vorgesetzter darf dir nichts anordnen was gegen Regeln und/oder Vorschriften verstößt.
Nicht richtig. Soweit es um betriebsinterne Regelungen geht, also nicht um Gesetze und rechtsverbindliche Vorschriften, kann der Betrieb bzw. dessen befugte Organe auch von der Einhaltung dieser Regeln durch Bedienstete Abstand nehmen. Verlangt aber ein Vorgesetzter einen Verstoß gegen eine (rechtliche) Vorschrift, ist er auf den Umstand hinzuweisen. Besteht er dennoch auf seinem Auftrag, ist Folge zu leisten, aber über den Vorgang schriftlich Meldung zu legen.

Ich glaub, da liegst du falsch.
Das was du da zitiert kenn ich als Remunstration gegen eine Weisung aus dem (Bundes-)Beamten-Dienstrechtsgesetz und betrifft nur Verstöße gegen Verwaltungsvorschriften, nicht aber gegen das Strafgesetz. Der Vorgesetzte hat, wenn der Untergebene gegen eine Weisung remunstriert, diese schriftlich zu geben, widrigenfalls sie als zurückgezogen gilt. Eventuelle Verwaltungsstrafverfahren werden dann nicht gegen den Untergebenen, sondern gegen den Beamten geführt.

Für beamtete Fahrer wird es sicher eine ähnliche Regelung geben. Für "Kollektivvertragler" kann es keine derartige Regelung geben, da eine privatrechtliche Anordnung nie zu einer erlaubten Übertretung von Verwaltungsgesetzen führen kann, d.h. er dürfte keine Weisung ausführen, die gegen die Straßenbahnverordnung widerspricht, der  beamtete Fahrer wird das tun müssen, es sei den es gibt eine entsprechende Regelung in der STraßenbahnverordnung.

Hannes

Edit: Quoting korrigiert
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: hema am 12. Februar 2012, 02:08:19

DV-Strab

Zitat
Einleitung

7. Werden Anordnungen getroffen, die der DV Strab oder einem vorher erhaltenen Auftrag widerspre-
chen, ist der Auftraggeber in Kenntnis zu setzen.

Ist der Fahrbedienstete der Meinung, dass ein Auftrag eines Vorgesetzten im Widerspruch zur Dienst-
vorschrift steht, hat er dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Wird die Anweisung des Vorgesetzten auf-
recht gehalten und widerspricht sie nicht den Sicherheitsvorschriften, ist sie durchzuführen. Hierüber
hat der Bedienstete jedoch eine schriftliche Meldung zu erstatten.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: haidi am 12. Februar 2012, 10:50:47
Die DV-Strab kann aber nicht die Straßenbahnverordnung außer Kraft setzen, d.h. wenn der Auftrag der Straßenbahnverordnung widerspricht, dann... (s.o.)

Hannes
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: hema am 12. Februar 2012, 14:02:22
Ein Gesetz kann ein Betrieb natürlich nicht außer Kraft setzen, aber es ging hier ja um Dinge, die in der DV-Strab festgelegt bzw. nach internen Regeln gelebt werden. Und die können schon "aufgehoben" werden, soweit ein befugtes Organ es anordnet und der Aspekt der Sicherheit eingehalten wird. Hat ein Fahrer gravierende Bedenken, wird er vernünftigerweise einem Auftrag nicht nachkommen, weil er für die Folgen seines Tuns natürlich die Verantwortung trägt (ev. gemeinsam mit dem Aufforderer).




Vom Inhalt der Straßenbahnverordnung haben sicher 99 Prozent der Fahr- und Aufsichtsbediensteten keinerlei Ahnung und ein großer Teil wird die Bestimmung nicht einmal dem Namen nach kennen!  8)

Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: twf am 19. Februar 2012, 00:46:34
Da es hier schon längst nicht mehr um den Südbahnhof ging, habe ich zwei Unterthemen abgespaltet:

* Zur Linksweiche(nregel): http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2151.0 (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2151.0)
* Zur DV Strab neu (Linksweichenregel -> Konfliktweichenregel, Sicherheitshalte(stellen)): http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2150.0 (http://www.tramwayforum.at/index.php?topic=2150.msg38187;topicseen#new)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 68er am 12. März 2012, 08:47:37
Bei den unzähligen Versuchen, die Stadt dazu zu bringen, den Landstraßer Gürtel von der Wohnbebauung wegzuschwenken, war jedesmal die Bewahrung des Schweizer Gartens die Ausrede (und das Kinderfreibad, dessen Neuerrichtung einen winzigen Bruchteil jener € 100 Mio. kostet, die man gerade ein paar Meter weiter verbuddelt).
Aber wenn die Wiener Linien ein mehrstöckiges Gebäude in einer in wenigen Monaten überflüssigen Schleife mitten im Park bauen, ist das natürlich etwas ganz anderes.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 95B am 12. März 2012, 08:54:31
Wieso sollte die Südbahnschleife in wenigen Monaten überflüssig sein? ???
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 68er am 12. März 2012, 08:58:12
Weil es wenige Meter entfernt hinter dem Hauptbahnhof die neue Schleife gibt? Weil man bei der Kreuzung Gürtel/Prinz-Eugen-Straße die fehlenden Verbindungen bauen hätte können, wenn man sich nicht durch selbsterfundene Blödheiten wie Konfliktweichenregel und größtmögliches Mitleid mit armen, armen Autofahrern selbst im Weg steht?

Edit: übrigens wird es mit der Parkpickerleinführung eh lustig. Ich bin schon neugierig, ob die Schleifen dann alle noch benötigt werden, wenn sie nicht mehr als kostenlose Mitarbeiterparkplätze herhalten können. In einer Kurzparkzone ist ein Parkplatz ein steuerpflichtiger Sachbezug.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 12. März 2012, 09:03:40
Die Südbahnschleife bleibt jedenfalls definitiv erhalten.

Und wie kommst du darauf, dass die Linksweichenregel eine selbsterfundene "Blödheit" ist?
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 68er am 12. März 2012, 09:10:39
Weil man jederzeit behaupten könnte, dass die Verriegelung der VETAG-Weichen den gesetzlichen Vorschriften Genüge leistet.
Wie viele Entgleisungen hat es denn in den letzten 30 Jahren auf Weichen gegeben? Zusätzlich wird ja ohnehin mit 15 km/h drübergeschlichen.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 12. März 2012, 09:18:14
Weil man jederzeit behaupten könnte, dass die Verriegelung der VETAG-Weichen den gesetzlichen Vorschriften Genüge leistet.
Behaupten kann man viel, aber eine "Wiener" Weiche ist nicht formschlüssig (mechanisch) verriegelt. Außer die Weichen, wo man das einfach per Definition so festgelegt hat. Mit F wie verriegelt 8)

Ich weiß auch nicht, wie du zu deiner Frage bezügl. Entgleisungen kommst: Es hat über die Jahre gerechnet sehr viele Entgleisungen auf Weichen gegeben und gibt es immer noch.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 95B am 12. März 2012, 10:36:32
Und es hat auch definitiv Unfälle gegeben, die auf das Nichtbeachten der Linksweichenregel (samt falsch gestellter Weiche) zurückzuführen waren. Ich halte daher die Links- oder Konfliktweichenregel für alles andere als eine Blödheit.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 68er am 12. März 2012, 10:51:24
Ich weiß auch nicht, wie du zu deiner Frage bezügl. Entgleisungen kommst: Es hat über die Jahre gerechnet sehr viele Entgleisungen auf Weichen gegeben und gibt es immer noch.
Von denen aber der Großteil nichts mit einer Fehlstellung der Weiche zu tun hatte. Eine Eigenkollision, wo eine Straßenbahn den Weichenbereich noch nicht verlassen hat, ist auch eine Entgleisung auf einer Weiche. Oder wenn ein Fahrer mit 40 um die Kurve brettert, wäre er wohl auch ohne Weiche neben den Gleisen gestanden. Die spinnende Weiche am Westbahnhof hat bei Fehlstellung wohl auch nicht das Verriegelungssymbol gezeigt, oder?
Und ein zweiachsiger Oldtimer, der sicher in der Halle verwahrt und nicht zum Modelleisenbahnspielen in Naturmaßstab genutzt werden sollte, zählt nicht.

Und es hat auch definitiv Unfälle gegeben, die auf das Nichtbeachten der Linksweichenregel (samt falsch gestellter Weiche) zurückzuführen waren. Ich halte daher die Links- oder Konfliktweichenregel für alles andere als eine Blödheit.


Es gibt aber keine Regel, die das Vorbeifahren an gerade vom Gegenzug benutzten Vereinigungsweichen verbietet (z.B. Josefstädter Straße / Blindengasse). Wenn die Entgleisungsgefahr auf Weichen so hoch ist, wäre das genauso gefährlich.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: martin8721 am 12. März 2012, 10:54:19
Es gibt aber keine Regel, die das Vorbeifahren an gerade vom Gegenzug benutzten Vereinigungsweichen verbietet (z.B. Josefstädter Straße / Blindengasse). Wenn die Entgleisungsgefahr auf Weichen so hoch ist, wäre das genauso gefährlich.

Da besteht aber auch keine Berührungsgefahr.  :lamp:
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 68er am 12. März 2012, 11:00:08
Wenn da das Drehgestell beim Herzstück aus der Weiche hüpft, setzt der 5er seine Fahrt geradlinig in den vorbeifahrenden 2er fort.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 12. März 2012, 11:02:26
Wenn da das Drehgestell beim Herzstück aus der Weiche hüpft, setzt der 5er seine Fahrt geradlinig in den vorbeifahrenden 2er fort.
Können wir bitte kurz wieder ernsthaft werden?  ::)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: HLS am 12. März 2012, 11:06:13
Also ich hab mir jetz 68er´s Beiträge mehrmals durchgelesen und weiß im Moment überhaupt nicht was er jetz meit und auf was er hinaus will, vorallem finde ich keinen Bezug zu irgendeinem Komentar bzw Thema.  ??? :o
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 95B am 12. März 2012, 11:17:41
Wenn da das Drehgestell beim Herzstück aus der Weiche hüpft, setzt der 5er seine Fahrt geradlinig in den vorbeifahrenden 2er fort.
Können wir bitte kurz wieder ernsthaft werden?  ::)
:up:
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 68er am 12. März 2012, 11:33:10
Wenn da das Drehgestell beim Herzstück aus der Weiche hüpft, setzt der 5er seine Fahrt geradlinig in den vorbeifahrenden 2er fort.
Können wir bitte kurz wieder ernsthaft werden?  ::)

Das war übrigens genau das, was bei der Entgleisung des M letztes Jahr in der Heinestraße passiert ist, nur das in der geraden Fortsetzung des einmündenden Gleises nicht das Gegengleis, sondern nur eine Parkspur war.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 12. März 2012, 11:36:40
Das war übrigens genau das, was bei der Entgleisung des M letztes Jahr in der Heinestraße passiert ist, nur das in der geraden Fortsetzung des einmündenden Gleises nicht das Gegengleis, sondern nur eine Parkspur war.
Nur dass dort ein Fremdkörper im Gleis das Ergebnis der Untersuchungen war. So was kann überall passieren. Wenn ich deiner Argumentation auch einmal polemisch folge, müsste ich in Schienenstraßen jedweden Individualverkehr verbieten und die Gleise 5 Meter auseinanderlegen. Schließlich kann die Straßenbahn jederzeit aus dem Gleis hüpfen und wo reinfahren.

Im Gegensatz dazu schaffen es täglich mehrere Fahrer, die Weichenstellung nicht zu beachten. Durch die zusätzliche Linksweichenregel kann man so zumindest die meisten Unfälle verhindern.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: W_E_St am 12. März 2012, 12:33:58
Der fehlende Gleisbogen am Gürtel wurde alleine wegen der heiligen Kuh Ampelschaltung nicht eingebaut, zumindest war das IMMER die Erklärung!
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 12. März 2012, 12:36:37
Der fehlende Gleisbogen am Gürtel wurde alleine wegen der heiligen Kuh Ampelschaltung nicht eingebaut, zumindest war das IMMER die Erklärung!
Das ist auch immer noch die Erklärung. Die zuständige MA hat zu den WL einfach "Njet" gesagt und da diese keine Behörde, sondern nur mehr Bittsteller sind, hatten die das auch zu akzeptieren.

Wohingegen es keine Erklärung dafür gibt, warum der Rechtsbogen aus der Schleife in Richtung Fasangasse noch immer nicht elektrifiziert ist! Wie lang ist das jetzt schon so? Ein halbes Jahr oder länger?
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: luki32 am 12. März 2012, 12:41:13
Weil es wenige Meter entfernt hinter dem Hauptbahnhof die neue Schleife gibt? Weil man bei der Kreuzung Gürtel/Prinz-Eugen-Straße die fehlenden Verbindungen bauen hätte können, wenn man sich nicht durch selbsterfundene Blödheiten wie Konfliktweichenregel und größtmögliches Mitleid mit armen, armen Autofahrern selbst im Weg steht?

Und Du glaubst ernsthaft, die Südbahnhofschleife bleibt nur deshalb, weil die Bögen nicht gebaut wurden?

Edit: übrigens wird es mit der Parkpickerleinführung eh lustig. Ich bin schon neugierig, ob die Schleifen dann alle noch benötigt werden, wenn sie nicht mehr als kostenlose Mitarbeiterparkplätze herhalten können. In einer Kurzparkzone ist ein Parkplatz ein steuerpflichtiger Sachbezug.

Und wo gibts ein Kurzparkzone auf Privatgrund? Und warum sollte es dann ein Sachbezug sein?

Weil man jederzeit behaupten könnte, dass die Verriegelung der VETAG-Weichen den gesetzlichen Vorschriften Genüge leistet.

Behaupten kann man es, nur entspricht es nicht dem Gesetz, da eine Verriegelung des Gestänges nichts mit einer formschlüsseligen Verriegelung zu tun hat

Wie viele Entgleisungen hat es denn in den letzten 30 Jahren auf Weichen gegeben? Zusätzlich wird ja ohnehin mit 15 km/h drübergeschlichen.

Und wenn eine Weiche nicht formschlüssig verriegelt ist darf man nicht mit mehr als 15km/h drüber fahren, da kannst schreiben, was Du willst.
Und was hat das mit Entgleisungen zu tun?


Von denen aber der Großteil nichts mit einer Fehlstellung der Weiche zu tun hatte. Eine Eigenkollision, wo eine Straßenbahn den Weichenbereich noch nicht verlassen hat, ist auch eine Entgleisung auf einer Weiche. Oder wenn ein Fahrer mit 40 um die Kurve brettert, wäre er wohl auch ohne Weiche neben den Gleisen gestanden. Die spinnende Weiche am Westbahnhof hat bei Fehlstellung wohl auch nicht das Verriegelungssymbol gezeigt, oder?
Und ein zweiachsiger Oldtimer, der sicher in der Halle verwahrt und nicht zum Modelleisenbahnspielen in Naturmaßstab genutzt werden sollte, zählt nicht.


Und woher weißt Du das, daß das nichts mit der Fehlstellung der Weiche zu tun hatte? Und was hat das mit einem Zweiachser zu tun, der sicher schwerer entgleist asl ein Fahrzeug mit Einzelrädern?

Es gibt aber keine Regel, die das Vorbeifahren an gerade vom Gegenzug benutzten Vereinigungsweichen verbietet (z.B. Josefstädter Straße / Blindengasse). Wenn die Entgleisungsgefahr auf Weichen so hoch ist, wäre das genauso gefährlich.

Das ist einmal richtig, nur die Erfahrung der letzten Jahre zeigt, daß die Linksweichenregel nicht zu unrecht besteht, und da gehts nicht um das versehentliche Umstellung, sondern um nicht beachtete Fehlstellungen.

Wenn da das Drehgestell beim Herzstück aus der Weiche hüpft, setzt der 5er seine Fahrt geradlinig in den vorbeifahrenden 2er fort.

Und was soll diese Meldung zur Diskussion beitragen?

Das war übrigens genau das, was bei der Entgleisung des M letztes Jahr in der Heinestraße passiert ist, nur das in der geraden Fortsetzung des einmündenden Gleises nicht das Gegengleis, sondern nur eine Parkspur war.

Und genau das verhindert die Linksweichenregel, die Du so kritisierst.


Ich wollte nur einmal Deine Ergüsse zusammenfassen. damit sich jeder ein Bild machen kann.  8)

mfG
Luki


Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: Klingelfee am 12. März 2012, 13:02:18
Weil es wenige Meter entfernt hinter dem Hauptbahnhof die neue Schleife gibt? Weil man bei der Kreuzung Gürtel/Prinz-Eugen-Straße die fehlenden Verbindungen bauen hätte können, wenn man sich nicht durch selbsterfundene Blödheiten wie Konfliktweichenregel und größtmögliches Mitleid mit armen, armen Autofahrern selbst im Weg steht?

Und Du glaubst ernsthaft, die Südbahnhofschleife bleibt nur deshalb, weil die Bögen nicht gebaut wurden?


mfG
Luki

Die Südbahnschleife sollte alleine schon wegen der Kurzführungsmöglichkeit der Linie 18 und O erhalten bleiben. Schließlich und endlich kann man ja von beiden Seiten des Gürtel, auch wenn auf der einen Steie derzeit noch immer die Fahrleitung fehlt, in Richtung Südbahnschleife fahren.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 13er am 12. März 2012, 13:06:49
Die Südbahnschleife sollte alleine schon wegen der Kurzführungsmöglichkeit der Linie 18 und O erhalten bleiben.
:up: Seh ich auch so! Ebenfalls für Probleme in der Wiedner Hauptstraße für den 1er und 62er sowie WLB.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 95B am 12. März 2012, 13:14:59
Der fehlende Gleisbogen am Gürtel wurde alleine wegen der heiligen Kuh Ampelschaltung nicht eingebaut, zumindest war das IMMER die Erklärung!
Das ist auch immer noch die Erklärung. Die zuständige MA hat zu den WL einfach "Njet" gesagt und da diese keine Behörde, sondern nur mehr Bittsteller sind, hatten die das auch zu akzeptieren.
... haben die das einfach akzeptiert und gar nicht versucht, alle möglichen Mittel dagegen vorzubringen. :lamp:
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: Tatra83 am 12. März 2012, 13:15:07
Der fehlende Gleisbogen am Gürtel wurde alleine wegen der heiligen Kuh Ampelschaltung nicht eingebaut, zumindest war das IMMER die Erklärung!
Das ist auch immer noch die Erklärung. Die zuständige MA hat zu den WL einfach "Njet" gesagt und da diese keine Behörde, sondern nur mehr Bittsteller sind, hatten die das auch zu akzeptieren.
Das sehe ich anders, die WL sind zwar keine Behörde, aber sind könnten sich zumindest vom Bittstellertum emanzipieren. Das wäre sogar relativ simpel, sie nehmen ja die durch den Aufgabenträger (StaDt Wien) ihr übertragenen Leistungen der Daseinsvorsorge (ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet Wien) wahr. Die Frage wäre, wo hoheitlich das wiegt und ob die StaDt Wien den WL diese Rolle zubilligt...

Wohl eher nicht, sonst könntma nimmer wurschteln.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: Tatra83 am 12. März 2012, 13:18:45
Das ist auch immer noch die Erklärung. Die zuständige MA hat zu den WL einfach "Njet" gesagt und da diese keine Behörde, sondern nur mehr Bittsteller sind, hatten die das auch zu akzeptieren.
... haben die das einfach akzeptiert und gar nicht versucht, alle möglichen Mittel dagegen vorzubringen. :lamp:
Da war 95B schneller. Das wäre natürlich auch eine (wohl sehr nah liegende) Erklärung  ::)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: schaffnerlos am 12. März 2012, 13:31:49
...und ob die StaDt Wien den WL diese Rolle zubilligt...

Hoffentlich nicht. Die WL sind trotz allem ein Verkehrsbetrieb wie jeder andere, um nicht gleich zu sagen: Ein Unternehmen wie jedes andere auch. Wenn, dann würde sich der VOR dafür anbieten. Das wäre zwar de facto kaum ein Unterschied, aber trotzdem sauberer.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: 68er am 12. März 2012, 13:59:16
Und wo gibts ein Kurzparkzone auf Privatgrund? Und warum sollte es dann ein Sachbezug sein?

Ein Privatparkplatz für Mitarbeiter ist dann kein Sachbezug, wenn der Mitarbeiter vor dem Privatgelände gratis parken kann. Kann er das nicht, hat er den finanziellen Vorteil zu versteuern bzw. ist der Dienstgeber verpflichtet, die höhere Lohnsteuer abzuführen.

Weil man jederzeit behaupten könnte, dass die Verriegelung der VETAG-Weichen den gesetzlichen Vorschriften Genüge leistet.

Behaupten kann man es, nur entspricht es nicht dem Gesetz, da eine Verriegelung des Gestänges nichts mit einer formschlüsseligen Verriegelung zu tun hat

Da das Gestänge mechanisch verriegelt ist und die Zungen formschlüssig mit dem Gestänge verbunden, ist auch die Weiche formschlüssig verriegelt.

Das war übrigens genau das, was bei der Entgleisung des M letztes Jahr in der Heinestraße passiert ist, nur das in der geraden Fortsetzung des einmündenden Gleises nicht das Gegengleis, sondern nur eine Parkspur war.

Und genau das verhindert die Linksweichenregel, die Du so kritisierst.

Nein, die Linksweichenregel verbietet nicht das Befahren von Vereinigungsweichen bei gleichzeitigem Zug am Gegengleis.
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: luki32 am 12. März 2012, 15:48:06
Ein Privatparkplatz für Mitarbeiter ist dann kein Sachbezug, wenn der Mitarbeiter vor dem Privatgelände gratis parken kann. Kann er das nicht, hat er den finanziellen Vorteil zu versteuern bzw. ist der Dienstgeber verpflichtet, die höhere Lohnsteuer abzuführen.

Wenn ich also auf öffentlichen Grund vor Privatgrund parke ist das kein Sachbezug? Tut mir leid, das glaube ich Dir nicht so.

Da das Gestänge mechanisch verriegelt ist und die Zungen formschlüssig mit dem Gestänge verbunden, ist auch die Weiche formschlüssig verriegelt.

Du kannst es so oft wiederholen, wie Du willst, das ist einfach falsch. Es muß die Zunge selbst formschlüssig verriegelt sein und nicht das Gestänge. Jetzt kannst Du Dir überlegen, warum das so vorgeschrieben ist.

Nein, die Linksweichenregel verbietet nicht das Befahren von Vereinigungsweichen bei gleichzeitigem Zug am Gegengleis.

Was in diesem Fall aber auch egal war, weil rechts vom rechten Gleis kein Zug mehr sein kann!

mfg
Luki
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: hema am 13. März 2012, 01:52:12

Und wo gibts ein Kurzparkzone auf Privatgrund? Und warum sollte es dann ein Sachbezug sein?
Umgekehrt! Wenn du in einem Pickerlbezirk als Dienstnehmer das Recht eingeräumt bekommst, dein Fahrzeug auf Firmengrund abzustellen, musst dafür Steuer zahlen. Das betrifft z.B. die Bediensteten des Bahnhofs Brigittenau. Wie es jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht, zumindest anfänglich hat die Gewerkschaft den Leuten den aufzuwendenden Betrag ersetzt. Es ist natürlich auch die Frage, wie genau überhaupt kontrolliert wird, wer im einzelnen drinnensteht (Wo kein Kläger, da kein Richter!).



Zitat

Behaupten kann man es, nur entspricht es nicht dem Gesetz, da eine Verriegelung des Gestänges nichts mit einer formschlüsseligen Verriegelung zu tun hat
Bei den "VETEG-Weichen" wird kein Gestänge verriegelt, sondern die Zungen werden per Gestänge verriegelt. Zu jeder der beiden Zungen geht eine Stellstange und eine Verriegelungsstange, Ich weiß nicht, wie in deinen (und anderer) Augen eine formschlüssige Verriegelung von Tramway-Weichen ausschauen sollte/müsste?




Die Verriegelung oder Nichtverriegelung hat übrigens mit der betriebsinternen Reglung "Linksweichenregel" gar nichts zu tun.  ;)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: haidi am 13. März 2012, 08:42:17
Umgekehrt! Wenn du in einem Pickerlbezirk als Dienstnehmer das Recht eingeräumt bekommst, dein Fahrzeug auf Firmengrund abzustellen, musst dafür Steuer zahlen. Das betrifft z.B. die Bediensteten des Bahnhofs Brigittenau. Wie es jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht, zumindest anfänglich hat die Gewerkschaft den Leuten den aufzuwendenden Betrag ersetzt. Es ist natürlich auch die Frage, wie genau überhaupt kontrolliert wird, wer im einzelnen drinnensteht (Wo kein Kläger, da kein Richter!).

Als ich in einer ähnlichen Situation war (Parkplatz im 3. Bezirk) war die Auskunft, dass ein Firmenparkplatz in flächendeckender Kurzparkzone mit ca. 40 Euro, ein sonstiger mit ca. 10 Euro als Sachbezug angesehen wurde, d.h. außerhalb der Kurzparkzone muss (müsste) man 10 Euro versteuern.

Hannes
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: Ferry am 13. März 2012, 09:31:57
Und ein zweiachsiger Oldtimer, der sicher in der Halle verwahrt und nicht zum Modelleisenbahnspielen in Naturmaßstab genutzt werden sollte, zählt nicht.
Wieso nicht?
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: moszkva tér am 13. März 2012, 09:44:18
Umgekehrt! Wenn du in einem Pickerlbezirk als Dienstnehmer das Recht eingeräumt bekommst, dein Fahrzeug auf Firmengrund abzustellen, musst dafür Steuer zahlen. Das betrifft z.B. die Bediensteten des Bahnhofs Brigittenau. Wie es jetzt gehandhabt wird, weiß ich nicht, zumindest anfänglich hat die Gewerkschaft den Leuten den aufzuwendenden Betrag ersetzt. Es ist natürlich auch die Frage, wie genau überhaupt kontrolliert wird, wer im einzelnen drinnensteht (Wo kein Kläger, da kein Richter!).

Als ich in einer ähnlichen Situation war (Parkplatz im 3. Bezirk) war die Auskunft, dass ein Firmenparkplatz in flächendeckender Kurzparkzone mit ca. 40 Euro, ein sonstiger mit ca. 10 Euro als Sachbezug angesehen wurde, d.h. außerhalb der Kurzparkzone muss (müsste) man 10 Euro versteuern.
Das sind eh lappalien. Würde man von der Firma stattdessen eine Jahreskarte spendiert bekommen, kommt einen das steuerlich teurer - im Fall der nicht-Kurzparkzone zumindest. Dafür könnte man die Jahreskarte auch in der Freizeit nutzen, den Firmenparkplatz jedoch nicht. Außer man geht Sonntag gerne ins Büro  8)
Titel: Re: Benützung der Schleife Südbahnhof
Beitrag von: Conducteur am 13. März 2012, 11:25:20
... Dafür könnte man ... auch in der Freizeit nutzen, den Firmenparkplatz jedoch nicht. Außer man geht Sonntag gerne ins Büro  8)
Das hängt von der Lage der Firma ab.  ;)