Tramwayforum
Straßenbahn Wien => Chronik => Thema gestartet von: 13er am 17. April 2014, 10:07:08
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In der Zeit vom 14. (ab 21 Uhr) bis 18. August werden wegen Bauarbeiten Rennweg # Ungargasse die Linien O und 71 anders geführt:
* Der O-Wagen fährt in dieser Zeit ab Hauptbahnhof über Prinz-Eugen-Straße - Ring - Urania zum Praterstern.
* Der 71er fährt (bis BS 17.8.) nur zwischen Zentralfriedhof und Schlachthausgasse.
Edit: Die Bauarbeiten finden nun vom 7. bis 10. August statt. Threadtitel angepasst.
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In der Zeit vom 14. (ab 21 Uhr) bis 18. August werden wegen Bauarbeiten Rennweg # Ungargasse die Linien O und 71 anders geführt:
* Der O-Wagen fährt in dieser Zeit ab Hauptbahnhof über Prinz-Eugen-Straße - Ring - Urania zum Praterstern.
* Der 71er fährt (bis BS 17.8.) nur zwischen Zentralfriedhof und Schlachthausgasse.
Gibt es für die nicht befahrenen Strecken SEV?
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In der Zeit vom 14. (ab 21 Uhr) bis 18. August werden wegen Bauarbeiten Rennweg # Ungargasse die Linien O und 71 anders geführt:
* Der O-Wagen fährt in dieser Zeit ab Hauptbahnhof über Prinz-Eugen-Straße - Ring - Urania zum Praterstern.
* Der 71er fährt (bis BS 17.8.) nur zwischen Zentralfriedhof und Schlachthausgasse.
Gibt es für die nicht befahrenen Strecken SEV?
Sieht nach aktuellen Infos nicht so aus.
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Und wieder einmal rächt sich der fehlende Doppelbogen... :bh:
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Sieht nach aktuellen Infos nicht so aus.
Ich habe nur gefragt, weil mit Wien Mitte ja doch ein nicht ganz unbedeutender Verkehrsknotenpunkt von der Straßenbahn nicht mehr angefahren wird.
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Sieht nach aktuellen Infos nicht so aus.
Ich habe nur gefragt, weil mit Wien Mitte ja doch ein nicht ganz unbedeutender Verkehrsknotenpunkt von der Straßenbahn nicht mehr angefahren wird.
Foahrt eh die U-Bahn ;)
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Und wieder einmal rächt sich der fehlende Doppelbogen... :bh:
Da das ganze Plateau getauscht wird, würde auch der Doppelbogen nichts bringen
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Gemeint ist die fehlende Verbindung vom Wiedner Gürtel in die Prinz-Eugen-Straße. Die Umleitung über den Ring hat halt nicht sonderlich viel Verkehrswert, sondern dient der Aufrechterhaltung der durchgehenden Linienführung. Eine Teilung Raxstraße –
SüdbahnhofQuartier Belvedere bzw. Schwedenplatz – Praterstern hätte auch gereicht.
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Und wieder einmal rächt sich der fehlende Doppelbogen... :bh:
Dann fahrt man halt in die Schleife rein und dreht dort um ;)
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Dann fahrt man halt in die Schleife rein und dreht dort um ;)
Kostet unnötige Fahrzeit und führt die durchgehende Route noch mehr ad absurdum.
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* Der O-Wagen fährt in dieser Zeit ab Hauptbahnhof über Prinz-Eugen-Straße - Ring - Urania zum Praterstern.
Der ORF-Bericht spricht nun von einer geteilten Linienführung Raxstraße - Südbahnhof bzw. Schwedenplatz - Praterstern, was ich auch für sinnvoller halte.
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Hat man wieder mitgelesen ... :)
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Haltestellenverlegung mit vorschriftswidrigem Sicherheitshalt* 8)
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*) Die vorschriftenkonforme Ausführung bestünde nur aus dem Erinnerungssignal "außergewöhnliche örtliche Bestimmung"! :lamp:
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Haltestellenverlegung mit vorschriftswidrigem Sicherheitshalt* 8)
*) Die vorschriftenkonforme Ausführung bestünde nur aus dem Erinnerungssignal "außergewöhnliche örtliche Bestimmung"! :lamp:
Bitte um Erklärung, wieso vorschriftswidrig? Meiner Meinung, wäre nur ein Erinnerungssignal "außergewöhnliche örtliche Bestimmung" vorschriftswidrig.
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Haltestellenverlegung mit vorschriftswidrigem Sicherheitshalt* 8)
*) Die vorschriftenkonforme Ausführung bestünde nur aus dem Erinnerungssignal "außergewöhnliche örtliche Bestimmung"! :lamp:
Bitte um Erklärung, wieso vorschriftswidrig? Meiner Meinung, wäre nur ein Erinnerungssignal "außergewöhnliche örtliche Bestimmung" vorschriftswidrig.
Beides ist schwammig, wobei hingegen nur das "weiße Taferl" mir richtiger erscheint.
Begründung: mit dem weißem Taferl kann ich alles per DA erklären und wäre fertig. Allerdings ist es mMn da der Sicherheit nicht unbedenkt dienlich, da Dienstaufträge verschwinden können und somit der Fahrer genau das Falsche bzw gar nichts macht.
Da ist es von der Sicherheit her, besser wie es jetzt immer gemacht wird. Da selbste wenn der Fahrer nicht weiß was das weiße Taferl bedeutet, denn Sinn eines Sicherheitshaltes sollte ihm bewusst sein, ergo bleibt er im "schlimmsten Fall" einmal zu oft stehen.
Ist ja an der Kreuzung Erdbergstraße/Schlachthausgasse auch ein teillegale Ausführung von Fahrverbot für alle Züge+weiße Tafel.
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Bitte um Erklärung, wieso vorschriftswidrig?
Ein Sicherheitshalt ist ein Sicherheitshalt (und keine Stopptafel). Der darf nicht einfach so per Dienstauftrag "teilungültig" erklärt werden, da er eine klare Bedeutung im Sinn der Signalvorschrift hat. Die Methode, die Signalvorschrift per Dienstauftrag zu umgehen, ist zwar bei den WL recht beliebt ("wauns es Schulbüro sogt, wirds scho so sei"), korrekter wird sie aber durch oftmalige Wiederholung nicht.
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Ab 01.01.2015 werden wir solche Signale aber öfter zu sehen bekommen, ich sehe aber auch nichts Illegales daran, aber vielleicht interpretiere ich es auch falsch!
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Ab 01.01.2015 werden wir solche Signale aber öfter zu sehen bekommen, ich sehe aber auch nichts Illegales daran, aber vielleicht interpretiere ich es auch falsch!
Wenn sie in der Signalvorschrift definiert sind, sind sie ja nicht mehr illegal. Die Illegalität liegt in der Umdeutung bestehender Vorschriften durch Dienstaufträge! :lamp:
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Ab 01.01.2015 werden wir solche Signale aber öfter zu sehen bekommen, ich sehe aber auch nichts Illegales daran, aber vielleicht interpretiere ich es auch falsch!
Wenn sie in der Signalvorschrift definiert sind, sind sie ja nicht mehr illegal. Die Illegalität liegt in der Umdeutung bestehender Vorschriften durch Dienstaufträge! :lamp:
Ich kann jedoch mittels Dienstauftrag Signale zeitweise ausser Kraft setzen. Nichts anderes wurde da gemacht. Sonst müsstest du bei einer geregelten Kreuzung, wo sich das Vorschriftszeichen "Halt" befindet, bei frei zeigender Lichtsignalanlage auch anhalten.
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Sonst müsstest du bei einer geregelten Kreuzung, wo sich das Vorschriftszeichen "Halt" befindet, bei frei zeigender Lichtsignalanlage auch anhalten.
Nein, denn das Verhalten bei einer Stopptafel ist eindeutig in der StVO geregelt (auch der Umstand, dass sie bei funktionierender VLSA nicht zu beachten ist!). Das kann ich mittels Dienstauftrag nicht ändern. Warum soll das bei einem (ebenfalls eindeutig per Signalvorschrift geregelten) Erinnerungssignal anders sein?
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Wenn man Verkehrszeichen "Vorrang geben - ausgenommen Straßenbahnen" aufstellen kann, kann man alles machen.
Man könnte den Sicherheitshalt mit örtlicher besonderer Bestimmung auch ersetzen durch eine Stop-Tafel mit der Zusatztafel "gilt nur für Straßenbahnen"
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Wenn man Verkehrszeichen "Vorrang geben - ausgenommen Straßenbahnen" aufstellen kann, kann man alles machen.
Man könnte den Sicherheitshalt mit örtlicher besonderer Bestimmung auch ersetzen durch eine Stop-Tafel mit der Zusatztafel "gilt nur für Straßenbahnen"
Man könnte auch einfach alle Vorrangzeichen entfernen und sich rein auf die Gesetze verlassen.
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Wenn man Verkehrszeichen "Vorrang geben - ausgenommen Straßenbahnen" aufstellen kann, kann man alles machen.
Können tut man, nur dürfen kann man nicht. Wie täten die Amis sagen: "It's the law!" ;)
Man könnte den Sicherheitshalt mit örtlicher besonderer Bestimmung auch ersetzen durch eine Stop-Tafel mit der Zusatztafel "gilt nur für Straßenbahnen"
Das wäre um nichts weniger gesetzwidrig.
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Ich kann jedoch mittels Dienstauftrag Signale zeitweise ausser Kraft setzen.
Weder außer Kraft setzen, noch umdeuten (auch wenn das leider immer wieder gemacht wird), denn in der Signalvorschrift 1984 heißt es:
Die Signale in dieser Signalvorschrift dienen der eindeutigen Verständigung im Straßenbahnbetrieb. Jedem
Signal ist eine festgelegte Bedeutung zugeordnet.
. . . . und die Bedeutung des Signals "Sicherheitshalt" ist dort eben:
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Sollen Signale keine Gültigkeit haben verlangt die StrabVO:
(17) Signale, die betrieblich keine Bedeutung haben sollen, sind zu beseitigen oder zu verdecken oder durch das Sondersignal So 7 zu
kennzeichnen.
Ab 01.01.2015 werden wir solche Signale aber öfter zu sehen bekommen, ich sehe aber auch nichts Illegales daran, aber vielleicht interpretiere ich es auch falsch!
Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren.
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Wenn sie in der Signalvorschrift definiert sind, sind sie ja nicht mehr illegal. Die Illegalität liegt in der Umdeutung bestehender Vorschriften durch Dienstaufträge! :lamp:
Die Signalvorschrift kann die StrabVO nicht overrulen. Steht das dort anders drin, dürfte sie gar keinen Genehmigungsbescheid erhalten bzw. müsste dieser aufgehoben werden, sobald man die Unrechtmäßigkeit erkennt. ;)
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Wenn man Verkehrszeichen "Vorrang geben - ausgenommen Straßenbahnen" aufstellen kann, kann man alles machen.
tat man aberKönnen tut man, nur dürfen kann man nicht. Wie täten die Amis sagen: "It's the law!" ;)
Man könnte den Sicherheitshalt mit örtlicher besonderer Bestimmung auch ersetzen durch eine Stop-Tafel mit der Zusatztafel "gilt nur für Straßenbahnen"
Das wäre um nichts weniger gesetzwidrig.
Ist mir klar, aber wenn man obiges tat, könnte man untiges auch tun
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Heute vormittag ist auch die Haltestelle des O-Wagen (FR Praterstern) verlegt worden und zwar zur Ungargasse 73 (bei der 77A-Haltestelle).
In FR Raxstraße ist alles normal.
An der Kreuzung Fasangasse/Rennweg wurde in FR Praterstern das Erinnerungssignal "Sicherheitshalt" angebracht - soweit ich erkennen konnte ohne das Zusatztaferl "außergewöhnliche örtliche Bestimmung".
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Ist es korrekt, nur die außergewöhnliche örtliche Bestimmung aufzuhängen mit dem Text: "Der Zug ist vor der Kreuzung anzuhalten, wenn diese nicht geregelt ist"?
Und wozu braucht man den Schmonzes mit "Gelb blinken, finster, Postenregelung"?
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Ist es korrekt, nur die außergewöhnliche örtliche Bestimmung aufzuhängen mit dem Text: "Der Zug ist vor der Kreuzung anzuhalten, wenn diese nicht geregelt ist"?
Das wäre die einzige Möglichkeit, den gewünschten Sachverhalt zu signalisieren, ohne gegen die Signalvorschrift zu verstoßen.
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Das ist ja alles nur entstanden, durch einen anderen Verstoß gegen die Vorschrift! ;)
Nämlich durch den Usus, über ausgefallene/abgeschaltete Signale einfach drüber zu fahren, als ob sie gar nicht da wären. Würde dieser Verstoß nicht obrigkeitlich toleriert bzw. sogar durch das Schulbüro propagiert, wären diese hilflosen Kunstgriffe gar nicht nötig. Man bekämpft also einen Verstoß mit einem anderen, Minus mal Minus gibt Plus! >:D
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wauns es Schulbüro sogt, wirds scho so sei
Nur hat mit solchen Dingen das Schulbüro nichts zu tun, diese Dienstaufträge kommen vom Betriebsleiterbüro, welches wieder direkt dem Betriebsleiter unterstellt ist!
Somit muss auch der Betriebsleiter BS dafür geradestehen!
Das Schulbüro ist nur ausführendes Organ.
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...Minus mal Minus gibt Plus! >:D
Ist es es doch einfachste Mathematik. ;D
Eigentlich müßten dann zwei Fleck einer Belobigung entsprechen. :))
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Puh hier sind wirklich die Superjuristen unterwegs. Welchem Senat des OGH leitet ihr denn blos. :bh:
Alles andere ist nämlich Kaffeesudlesen und sonst nichts.
Ich denke nämlich schon, dass es legistisch in Ordnung ist, wenn durch einem Dienstauftrag eine Ausnahme des Sicherheitshaltes möglich ist. Wenn jetzt z.B. nur die örtliche Bestimmung aufgehängt wird und ein ortsunkundiger Fahrer (ungeplante Ablenkung o.ä) an diese Stelle kommt, dann kennt er die Anordnung nicht. Also wird er vielleicht nicht stehenbleiben, wenn die VLSA abgeschaltet wurde (oder kein Posten). Da ist es durchaus sinnvoll, das Signal Sicherheitshalt anzubringen. Denn so passiert es (wie schon ein anderer User meinte), dass einmal zuviel angehalten wird. Kein Problem, aber umgekehrt wäre es eines.
Wenn dem nicht so wäre, dass mittels Dienstauftrag Ausnahmen festlegegt werden, wären auch andere Ausnahmen jeglicher Art von festgelegten Vorschriften nicht möglich.
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Es sind immer genau jene Ausnahmen möglich, die in der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung definiert bzw. als möglich beschrieben sind.
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Es sind immer genau jene Ausnahmen möglich, die in der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung definiert bzw. als möglich beschrieben sind.
Und ihr seit halt alle spezialisierte Juristen für den Straßenbahnverkehr, die wirklich alle gesetzlichen Aspekte kennen?
Ich denke nicht. Die gewählte Vorgangsweise wird funktionieren und schließt alle Sicherheitsüberlegungen ein. Und wirkliche Klarheit, was wirklich Gesetz ist und wie es auszulegen ist, kann man erst nach einem Vorfall durch eine höchstgerichtliche Entscheidung haben.
Es hat keinen Sinn, jetzt auf einem Justamentstandpunkt zu beharren, ohne die genauen Grundlagen zu kennen.
Wie gesagt, die Auslegung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften obliegen ausschließlich dem Betriebsleiter. Der (oder sein beauftragter Vertreter) hat zu sagen, wie es läuft. Erst nach einem Vorfall, der gerichtliche und rechtskräftige Entscheidungen bewirkt kann man Aussagen über deren Zulässigkeit treffen.
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Na, du hast komische Rechtsansichten! ::)
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Wieso schafft man es eigentlich dort, eine Kreuzung in vier Tagen zu tauschen, während man in Gersthof jeweils für so einen Bauabschnitt ungefähr einen Monat herumwurstelt?
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Wieso schafft man es eigentlich dort, eine Kreuzung in vier Tagen zu tauschen, während man in Gersthof jeweils für so einen Bauabschnitt ungefähr einen Monat herumwurstelt?
Weil das Flächenmässig weniger ist und weil man dort den Betrieb einstellt, während in Gersthof der Betrieb fast während der ganzen Bauzeit weiter gelaufen ist.
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Schon jemandem aufgefallen, dass auf den Haltestellenverlegungsplänen vor Ort die Ungargasse falsch geschrieben ist? Ungergasse. :ugvm:
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Schon jemandem aufgefallen, dass auf den Haltestellenverlegungsplänen vor Ort die Ungargasse falsch geschrieben ist? Ungergasse. :ugvm:
Hat ihnen denn je jemand gesagt, dass Schriftstücke korrekturgelesen werden sollten, bevor sie das Haus verlassen? >:D
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Wieso schafft man es eigentlich dort, eine Kreuzung in vier Tagen zu tauschen, während man in Gersthof jeweils für so einen Bauabschnitt ungefähr einen Monat herumwurstelt?
Weil das Flächenmässig weniger ist und weil man dort den Betrieb einstellt, während in Gersthof der Betrieb fast während der ganzen Bauzeit weiter gelaufen ist.
Am Rennweg wurde der Verkehr eingestellt? ???
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Es sind immer genau jene Ausnahmen möglich, die in der jeweiligen gesetzlichen Bestimmung definiert bzw. als möglich beschrieben sind.
Und ihr seit halt alle spezialisierte Juristen für den Straßenbahnverkehr, die wirklich alle gesetzlichen Aspekte kennen?
Ich denke nicht. Die gewählte Vorgangsweise wird funktionieren und schließt alle Sicherheitsüberlegungen ein. Und wirkliche Klarheit, was wirklich Gesetz ist und wie es auszulegen ist, kann man erst nach einem Vorfall durch eine höchstgerichtliche Entscheidung haben.
Es hat keinen Sinn, jetzt auf einem Justamentstandpunkt zu beharren, ohne die genauen Grundlagen zu kennen.
Wie gesagt, die Auslegung der einschlägigen Gesetze und Vorschriften obliegen ausschließlich dem Betriebsleiter. Der (oder sein beauftragter Vertreter) hat zu sagen, wie es läuft. Erst nach einem Vorfall, der gerichtliche und rechtskräftige Entscheidungen bewirkt kann man Aussagen über deren Zulässigkeit treffen.
Das Verkehrsministerium hat auf Grund von gesetzlicher Ermächtigung diese Verordnung herausgegeben. Dürfte der Straßenbahnbetrieb Signale eigenmächtig anders definieren, müsste das in der StrabVO erlaubt werden. Nachdem nichts diesbezügliches in der StrabVO steht, darf es das Straßenbahnunternehmen nicht.
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Das Verkehrsministerium hat auf Grund von gesetzlicher Ermächtigung diese Verordnung herausgegeben. Dürfte der Straßenbahnbetrieb Signale eigenmächtig anders definieren, müsste das in der StrabVO erlaubt werden. Nachdem nichts diesbezügliches in der StrabVO steht, darf es das Straßenbahnunternehmen nicht.
Ich weiß zwar, dass es keinen Sinn macht, mit Fundis, die alles und jedes kritisieren, was von den WL kommt zu diskutieren. Ich mache dir aber einen Vorschlag. Stell dich an die Kreuzung und mache ein Video von der Situation mit einer, deiner Meinung nach, nicht gemäßigen Situation. Gehe zur Polizei und mache eine Anzeige. Wir werden sehen, wie weit du mit deiner fundamentalistischen Auffassung bei den Verwaltungsgerichten kommst.
Es geht nämlich nicht darum, was Möchtegernexperten glauben, sondern letztlich einzig allein darum, was unabhängige Gerichte feststellen. Und zwar auch nicht nur die Verwaltungsgerichte, sondern vor allem der OGH nach einem Straf- oder Zivilprozess. Und solange es da keine Entscheidung gibt, weiß niemand genau, wie die Gesetze auszulegen sind. Bis es aber zu einer Entscheidung kommt, liegt diese Auslegung im Ermessen des sachkundigen (Jurist) Betriebsleiters.
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Ich weiß zwar, dass es keinen Sinn macht, mit Fundis, die alles und jedes kritisieren, was von den WL kommt zu diskutieren.
Wenn du so eine niederträchtige Auffassung von den Usern dieses Forums hast, warum gibst du dich mit diesem letzten Abschaum des untersten Pöbels überhaupt noch ab?
Ich mache dir aber einen Vorschlag. Stell dich an die Kreuzung und mache ein Video von der Situation mit einer, deiner Meinung nach, nicht gemäßigen Situation. Gehe zur Polizei und mache eine Anzeige. Wir werden sehen, wie weit du mit deiner fundamentalistischen Auffassung bei den Verwaltungsgerichten kommst.
Ohne dass es aufgrund dieser illegalen Signalisierung zu einem Unfall kommt, wird erst einmal gar nichts passieren. Und auch wenn es kracht (Eigenkollision), braucht ein in einem der Unfallzüge befindliches Unfallopfer einen versierten Anwalt, der sich gegen die Falschaussagen von Rechtsabteilung, Betriebsleiter und Schulbüro fundiert zur Wehr setzen kann. Denn wenn er keine ausgereiften Argumente vorbringen kann, wird der Richter mangels besseren Wissens den vorgeblichen Experten des Verkehrskombinats zustimmen, da er im guten Glauben von der fachlichen Kompetenz der dort Beschäftigten ausgehen wird.
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Ich weiß zwar, dass es keinen Sinn macht, mit Fundis, die alles und jedes kritisieren, was von den WL kommt zu diskutieren.
Da kannst vollkommen Recht haben, noch schlimmer ist es aber, mit auf Knien rutschenden WL-Fanatikern zu diskutieren, die glauben, dass die Gesetzgebung in der REihenfolge
REchtsbüro WL
Verfassung
Gesetze
Verordnungen
abläuft.
Trotzdem liebe Grüße
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Ich weiß zwar, dass es keinen Sinn macht, mit Fundis, die alles und jedes kritisieren, was von den WL kommt zu diskutieren.
Da kannst vollkommen Recht haben, noch schlimmer ist es aber, mit auf Knien rutschenden WL-Fanatikern zu diskutieren, die glauben, dass die Gesetzgebung in der REihenfolge
REchtsbüro WL
Verfassung
Gesetze
Verordnungen
abläuft.
Trotzdem liebe Grüße
Genauso, wie es selbsternannte Spezialisten für den ÖV gibt, die Meinen nur Ihrer Meinung ist die Richtige
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Genauso, wie es selbsternannte Spezialisten für den ÖV gibt, die Meinen nur Ihrer Meinung ist die Richtige
Bei meiner Dienstprügung musste ich etliches über die Verfassung, die GEsetzgebunt etc. lernen. Das hat einfach nichts mit ÖV zu tun, sonder mit einfachen juristischen Tatsachen. Und dazu gehört, dass wenn jemand Ausnahmen von gesetzlichen Bestimmungen machen darf, dieses auch in dem GEsetz stehen muss.
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Genauso, wie es selbsternannte Spezialisten für den ÖV gibt, die Meinen nur Ihrer Meinung ist die Richtige
Bei meiner Dienstprügung musste ich etliches über die Verfassung, die GEsetzgebunt etc. lernen. Das hat einfach nichts mit ÖV zu tun, sonder mit einfachen juristischen Tatsachen. Und dazu gehört, dass wenn jemand Ausnahmen von gesetzlichen Bestimmungen machen darf, dieses auch in dem GEsetz stehen muss.
Und wenn du der Meinung bsit, dass der Betriebsleiter gesetzeswidrige Anordnungen gibt, dann solltest du ihn je nach dem ob es Bim oder Bus ist bei der MA64, bzw MA65 anzeigen.
Aber solange du dies nicht machst, akzeptiere auch die Auslegung der Gesetze, so wie es die WL machen. Solange du nur hier dagegen wetters wirst du sicherlich nichts daran ändern.
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Es interessiert mich, was aus meiner Anzeige nach dem ersten WURM-Verbrechen passiert ist, ob da der Betriebsleiter abgestraft wurde.
Das Problem bei Verwaltungsstrafverfahren ist, dass sie nicht öffentlich sind und der Anzeiger keinerlei Recht hat, den Ausgang des Verfahrens zu erfahren.
Wenn ich das Recht hätte, den Ausgang des Verfahrens zu erfahren, würde ich mehr Anzeigen machen. Sonst aber hab ich durchaus das GEfühl, dass diese nicht weiter bearbeitet werden, weil man den Wiener Linien ja nichts anhaben will (nicht weil die Anzeige falsch wäre)
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Es interessiert mich, was aus meiner Anzeige nach dem ersten WURM-Verbrechen passiert ist, ob da der Betriebsleiter abgestraft wurde.
Das Problem bei Verwaltungsstrafverfahren ist, dass sie nicht öffentlich sind und der Anzeiger keinerlei Recht hat, den Ausgang des Verfahrens zu erfahren.
Wenn ich das Recht hätte, den Ausgang des Verfahrens zu erfahren, würde ich mehr Anzeigen machen. Sonst aber hab ich durchaus das GEfühl, dass diese nicht weiter bearbeitet werden, weil man den Wiener Linien ja nichts anhaben will (nicht weil die Anzeige falsch wäre)
Und wieso machst du dann die WL nicht auf den deiner Meinung nach falschen Auslegung der Gesetze aufmerksam, bzw stellst die Anfrage wieso die WL deiner Meinung nach die Gesetze falsch auslegen. Ich wäre auf die Antwort gespannt.
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Na, weil die Antwort der WL auch ohne Anfrage klar ist.
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Und wieso machst du dann die WL nicht auf den deiner Meinung nach falschen Auslegung der Gesetze aufmerksam, bzw stellst die Anfrage wieso die WL deiner Meinung nach die Gesetze falsch auslegen. Ich wäre auf die Antwort gespannt.
Warum - weil ja die Wiener Linien wie auch du und petestoeb der Ansicht sind, dass ihre REchtsabteilung das oberste gesetzgebende Organ in Österreich sind.
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Und wieso machst du dann die WL nicht auf den deiner Meinung nach falschen Auslegung der Gesetze aufmerksam, bzw stellst die Anfrage wieso die WL deiner Meinung nach die Gesetze falsch auslegen. Ich wäre auf die Antwort gespannt.
Warum - weil ja die Wiener Linien wie auch du und petestoeb der Ansicht sind, dass ihre REchtsabteilung das oberste gesetzgebende Organ in Österreich sind.
Ich weiß nicht mehr, was man da noch antworten soll. Niemand sagt, dass die WL unbedingt Recht haben müssen. Aber die Auslegung der Gesetze obligen hier nun einmal dem Betriebsleiter. Und solange es keine anderslautende Entscheidungen des VwGH (Verwaltungsverfahren) oder OGH (ZIvil- oder Strafverfahren) gibt, ist es nun einmal so.
Es gibt an den WL extrem viel zu kritisieren (vor allem im Umgang mit den Mitarbeitern). Die Durchführung einer derartigen Baustelle ist es aber nicht.
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Und wieso machst du dann die WL nicht auf den deiner Meinung nach falschen Auslegung der Gesetze aufmerksam, bzw stellst die Anfrage wieso die WL deiner Meinung nach die Gesetze falsch auslegen. Ich wäre auf die Antwort gespannt.
Warum - weil ja die Wiener Linien wie auch du und petestoeb der Ansicht sind, dass ihre REchtsabteilung das oberste gesetzgebende Organ in Österreich sind.
Das ist DEINE Meinung. Meiner Meinung nach legt die WL das Gesetz korrekt aus. Daher sehe ich auch KEINEN Grund, das zu bezweifeln. Da du offensichtlich anderer Meinung bist, kannst du nur Klarheit schaffen, wenn du die Anfrage klar und eindeutig stellst. Und glaube mir, wenn ich mit einer Entscheidung nicht einverstanden bin, dann rede ich sehr wohl so lange mit den jeweiligen Fachabteilung, bis ich eine für mich zufriedenstellende Antwort bekomme.
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Lustig, Gesetze gelten erst, wenn der OGH in einer Rechtssache entschieden hat! ::)
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Aber die Auslegung der Gesetze obligen hier nun einmal dem Betriebsleiter.
:bh: :bh: :bh: :bh: :bh: :bh: :bh: :bh: :bh: :bh:
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Nur am Rande erwähnt, gibt es in Graz sowas ähnliches. Dort ist das Sicherheitshalt/Zwangshalt, Gelb-Grün-Gelb, oft mit einem Zusatz "gilt nur bei Ausfall der Lichtsignalanlage" versehen. Wenn ich das nächstemal da bin, bringe ich ein Foto mit.
Übrigens lt. mehreren Fahrern und Fahrerinnen, wachsen die Sicherheitshaltestellen dort aus dem Boden wie Pilze und das angeblich wegen der Variobahn.
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Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren.
Sie lautet wörtlich, dass bei Fahren auf Sicht in jedem Fall anzuhalten ist. Die Frage ist, ob auch angehalten werden muss, wenn nicht auf Sicht gefahren wird.
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Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren.
Sie lautet wörtlich, dass bei Fahren auf Sicht in jedem Fall anzuhalten ist. Die Frage ist, ob auch angehalten werden muss, wenn nicht auf Sicht gefahren wird.
Eine Frage, die sich aber wiederum nicht stellt, da im Straßenraum immer auf Sicht gefahren wird.
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Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren.
Sie lautet wörtlich, dass bei Fahren auf Sicht in jedem Fall anzuhalten ist. Die Frage ist, ob auch angehalten werden muss, wenn nicht auf Sicht gefahren wird.
Eine Frage, die sich aber wiederum nicht stellt, da im Straßenraum immer auf Sicht gefahren wird.
Dann stellt sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit, diesen Zusatz überhaupt in den Text aufzunehmen.
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Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren.
Sie lautet wörtlich, dass bei Fahren auf Sicht in jedem Fall anzuhalten ist. Die Frage ist, ob auch angehalten werden muss, wenn nicht auf Sicht gefahren wird.
Eine Frage, die sich aber wiederum nicht stellt, da im Straßenraum immer auf Sicht gefahren wird.
. . . . und dieses Signal (auch aus logischen Gründen) nur in der Betriebsform "Fahren auf Sicht" angewandt werden kann.
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Na, dann schau mal in die StrabVO. Eine gesetzliche Bestimmung, die lautet "in jedem Falle anzuhalten", kann man wohl schwer falsch interpretieren.
Sie lautet wörtlich, dass bei Fahren auf Sicht in jedem Fall anzuhalten ist. Die Frage ist, ob auch angehalten werden muss, wenn nicht auf Sicht gefahren wird.
Eine Frage, die sich aber wiederum nicht stellt, da im Straßenraum immer auf Sicht gefahren wird.
Dann stellt sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit, diesen Zusatz überhaupt in den Text aufzunehmen.
Ich kann mir vorstellen, Signalstörung in der UStraBa, Leitstelle ordnet Fahren auf Sicht an.
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Dann stellt sich aber die Frage nach der Sinnhaftigkeit, diesen Zusatz überhaupt in den Text aufzunehmen.
Ich kann mir vorstellen, Signalstörung in der UStraBa, Leitstelle ordnet Fahren auf Sicht an.[/quote]
Vor einem ausgefallenen Ausfahrsignal in Haltestellen mit Kreuzungsbereich ist so oder so anzuhalten, da braucht man keinen Zwangshalt signalisieren. ;)
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Unbestätigten Gerüchten zufolge sollen die Bauarbeiten um eine Woche vorverlegt worden sein und nun von 7. August, 21 Uhr, bis 10. August, Betriebsschluss, andauern. Die Verkehrsmaßnahmen bleiben unverändert.
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Unbestätigten Gerüchten zufolge sollen die Bauarbeiten um eine Woche vorverlegt worden sein und nun von 7. August, 21 Uhr, bis 10. August, Betriebsschluss, andauern. Die Verkehrsmaßnahmen bleiben unverändert.
Zweite Quelle sagt, dass das stimmt!
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Unbestätigten Gerüchten zufolge sollen die Bauarbeiten um eine Woche vorverlegt worden sein und nun von 7. August, 21 Uhr, bis 10. August, Betriebsschluss, andauern. Die Verkehrsmaßnahmen bleiben unverändert.
Zweite Quelle sagt, dass das stimmt!
Bittesehr:
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Warum muß eigentlich bei der Linie O (bei Schubertring Abzweig Ri Schwarzenbergplatz) der Spiegel eingeklappt werden? Und wann wird er wieder ausgeklappt?
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Da fällt mir gerade ein: Diese Anweisung könnte doch eher zur Schleife Quartier Belvedere (ehem. Südbahnhofschleife) passen, wo die Gleisabstände doch sehr gering sind....
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Warum muß eigentlich bei der Linie O (bei Schubertring Abzweig Ri Schwarzenbergplatz) der Spiegel eingeklappt werden? Und wann wird er wieder ausgeklappt?
Weil im Bereich der Vereinigungsweiche ein Mast sehr knapp steht. Und auf Grund der dort baulichen Gegebenheiten ist sehr schwer den Kurvenverlauf zu verändern.
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Weil im Bereich der Vereinigungsweiche ein Mast sehr knapp steht. Und auf Grund der dort baulichen Gegebenheiten ist sehr schwer den Kurvenverlauf zu verändern.
Jaja, die Masten passen sich in Wien nicht den baulichen Gegebenheiten an, sondern die baulichen Gegebenheiten den Masten! :fp:
Schließlich wurde der Mast dort mit seinem 500-Meter-Fundament (vielleicht ist ja der ganze Schwarzenbergplatz das Fundament, nicht umsonst darf dort kein Baum wachsen - man weiß es nicht) für die Ewigkeit erbaut! :D ;)
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Arbeiten vorverlegt um am usprünglichen Termin Kapazitäten für ein Spontangebrechen zu haben?
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Keine Ahnung, aber das nächste überraschende Spontangebrechen könnte im Bereich Westbahnhof stattfinden. Man munkelt zumindest ...
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Am umgeleiteten O-Wagen dürfen keine E1+cx eingesetzt werden. Mal schauen, ob das durchgesetzt werden kann ;)
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Arbeiten vorverlegt um am usprünglichen Termin Kapazitäten für ein Spontangebrechen zu haben?
Wieso seit ihr nicht froh, dass die Bauarbeiten um eine Woche schneller sind, als eigentlich geplant? Wieso immer diese Verschwörungsmeldungen?
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Am umgeleiteten O-Wagen dürfen keine E1+cx eingesetzt werden. Mal schauen, ob das durchgesetzt werden kann ;)
Und wieso dürfen sie das? Mich würde die Begründung interessieren?
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Am umgeleiteten O-Wagen dürfen keine E1+cx eingesetzt werden. Mal schauen, ob das durchgesetzt werden kann ;)
Und wieso dürfen sie das? Mich würde die Begründung interessieren?
Nicht nur dich.
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Am umgeleiteten O-Wagen dürfen keine E1+cx eingesetzt werden. Mal schauen, ob das durchgesetzt werden kann ;)
Und wieso dürfen sie das? Mich würde die Begründung interessieren?
Frag in der Tintenburg nach, Du sitzt ja an der Quelle. 8)
mfG
Luki
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Am umgeleiteten O-Wagen dürfen keine E1+cx eingesetzt werden. Mal schauen, ob das durchgesetzt werden kann ;)
Und wieso dürfen sie das? Mich würde die Begründung interessieren?
Würde mich auch interessieren (ehrlich gemeint). Ich habe nur vom Verbot gehört, nicht die Begründung.
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Am umgeleiteten O-Wagen dürfen keine E1+cx eingesetzt werden. Mal schauen, ob das durchgesetzt werden kann ;)
Und wieso dürfen sie das? Mich würde die Begründung interessieren?
Würde mich auch interessieren (ehrlich gemeint). Ich habe nur vom Verbot gehört, nicht die Begründung.
Ich kann mir zwei Begründungen vorstellen:
1. Die armen Fahrgäste könnten am Ring den O-Wagen mit einem 2er verwechseln.
2. Es gibt keine Zielschilder mit "über Schwarzenbergplatz".
:D :D :D :D :D :D
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3. Man hat Angst, dass sich Wagenbeweger verfahren. Mit einem ULF kann man im Alleingang zurückschieben, mit einem E1+cx darf man das nicht.
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Oder man will den Fotografen schöne Fotomotive mit E1 in der Prinz Eugen Straße und am Schwarzenbergplatz verwehren.
Dort kann man sie - abgesehen von den Schlussfahrten der VRT - ja nicht mehr antreffen.
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Dafür kann man dort aber auch keine A fotografieren! >:D
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Und als Beispiel die FGI Anzeige am Schwarzenbergplatz wegen der Baustelle am Rennweg, wo man die besondere Sinnhaftigkeit erkennt, gerade die Buchstaben O und D als Linienbezeichnungen noch beizubehalten.
mfG
Luki
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Da kann man nur sagen: "Bravo, Kottan!" :bh:
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Bist du mit einem O-Wagen mitgefahren? Angeblich hat man einfach nur schludrig Ansagen zusammenkopiert und die Hälfte stimmt nicht, habs aber noch nicht selbst gehört.
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Und als Beispiel die FGI Anzeige am Schwarzenbergplatz wegen der Baustelle am Rennweg, wo man die besondere Sinnhaftigkeit erkennt, gerade die Buchstaben O und D als Linienbezeichnungen noch beizubehalten.
Ich stimme Dir zwar zu, dass 0 ( >:D ) und 3 als Linienbezeichnungen sinnvoller wären, aber man könnte das D einfach deutlicher als D schreiben, also mit mehr Abschrägung an den rechten beiden Ecken oder so. Und das O wäre natürlich auch anders darstellbar. Ging ja beim Alien-Klo auch.
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Ich stimme Dir zwar zu, dass 0 ( >:D ) und 3 als Linienbezeichnungen sinnvoller wären, aber man könnte das D einfach deutlicher als D schreiben, also mit mehr Abschrägung an den rechten beiden Ecken oder so. Und das O wäre natürlich auch anders darstellbar. Ging ja beim Alien-Klo auch.
Die Bezeichnung mit den Buchstaben D und O ist aber unabhängig von der Anzeige heutigentags einfach sinnlos.
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Die Bezeichnung mit den Buchstaben D und O ist aber unabhängig von der Anzeige heutigentags einfach sinnlos.
Wieso benennt man die Linien D und O nicht einfach nach ihren Codierungen (Sprich: D=36 & O=70) um?
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Die Bezeichnung mit den Buchstaben D und O ist aber unabhängig von der Anzeige heutigentags einfach sinnlos.
Wieso benennt man die Linien D und O nicht einfach nach ihren Codierungen (Sprich: D=36 & O=70) um?
Damit man am Ring das weltweit inkonsequenteste System nicht aufgeben muss :D
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Damit man am Ring das weltweit inkonsequenteste System nicht aufgeben muss :D
Seit wann fährt der O Wagen am Ring? >:D
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Damit man am Ring das weltweit inkonsequenteste System nicht aufgeben muss :D
Seit wann fährt der O Wagen am Ring? >:D
Seit dem Zeitpunkt wo man die Gleise im Kreuzungsbereich Ungargasse Rennen ausgebaut hat. :)) :))
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Bist du mit einem O-Wagen mitgefahren? Angeblich hat man einfach nur schludrig Ansagen zusammenkopiert und die Hälfte stimmt nicht, habs aber noch nicht selbst gehört.
Das meiste stimmt schon, allerdings ist ein gewisses Hintergrundgrunzen :ugvm: herauszuhören:
- Schloss Belvedere Richtung Raxstraße: Schloss Belvedere wird angezeigt, aber Quartier Belvedere inklusive aller Umsteigemöglichkeiten wird angesagt. Hmmm, war das nicht schon beim 68er so? ???
- Erste Haltestelle Quartier Belvedere Richtung Praterstern: Am Schluss kommt "Wir sind am Ziel. Auf Wiedersehen."
- Schwarzenbergplatz: 71er wird angesagt.
- Hinweise auf die Umleitung sind nicht vorhanden.
Halbwegs positiv: Hinter der Windschutzscheibe liegt ein Zettel, der auf die Umleitungsstrecke hinweist, allerdings ist die Schrift extraklein ausgefallen.
Sehr positiv: Großes Aufgebot an Gelbjacken, die sich nicht verstecken oder tratschen, sondern tatsächlich bereitwillig und kompetent Auskunft geben.