Autor Thema: Linie 26 neu  (Gelesen 843698 mal)

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T1

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #375 am: 09. Februar 2013, 23:59:57 »
Sicherheitsraum: Wenn der Sicherheitsraum zwischen den Gleisen ist, genügt natürlich ein 70 cm breiter Streifen, er muß nur von beiden Gleisen durch die Fahrzeugtüren erreichbar sein. Und Maste stören einen Sicherheitsraum überhaupt nicht, soweit es hinter/neben ihnen eine Umgehungsmöglichkeit gibt.
Das ist deine ganz persönliche Auslegung. ;)

hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #376 am: 10. Februar 2013, 00:04:51 »
Und du meinst, deine persönliche Auslegung ist Gesetz?  ::)


Und bevor du dich aufregst, denk einmal über die Bedeutung der Formulierung "ein gemeinsamer Sicherheitsraum" nach. Wenn du und dein Bruder ein Auto gemeinsam haben, habt ihr dann zwei?
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T1

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #377 am: 10. Februar 2013, 00:13:34 »
Und du meinst, deine persönliche Auslegung ist Gesetz?  ::)
Wenn der Sicherheitsraum von den Türen erreichbar sein soll (und zum Transport von Verletzten auf der Trage geeignet sein soll), dann kann ein Mast sehr wohl stören. Muss er natürlich nicht, wenn der Sicherheitsraum sowieso breiter ist.

Und bevor du dich aufregst, denk einmal über die Bedeutung der Formulierung "ein gemeinsamer Sicherheitsraum" nach. Wenn du und dein Bruder ein Auto gemeinsam haben, habt ihr dann zwei?
??? Worauf beziehst du dich da?

hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #378 am: 10. Februar 2013, 01:16:04 »

 ??? Worauf beziehst du dich da?
Na, du hast behauptet, ein Sicherheitsraum zwischen den Gleisen muss für jede Richtung mit 70 cm bestehen, wodurch (Mittel-)Maste nache nahe einem der Gleise nicht möglich wären.




Die WiLi sind übrigens der Meinung, dass die erlaubten "kurzen Unterbrechungen des Sicherheitsraumes durch Stützen oder Signalanlagen" bis zehn (!) Meter lang sein dürfen.
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T1

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #379 am: 10. Februar 2013, 01:43:22 »

 ??? Worauf beziehst du dich da?
Na, du hast behauptet, ein Sicherheitsraum zwischen den Gleisen muss für jede Richtung mit 70 cm bestehen, wodurch (Mittel-)Maste nache nahe einem der Gleise nicht möglich wären.
Jo eh. Neben jedem der beiden Gleise muss 0,70 m Sicherheitsraum sein, das heißt aber nicht, dass es nicht der selbe Raum sein kann. Wenn du aber Mittelmasten hast, brauchst du mehr Platz, da zum Mast trotzdem mind. 0,60 m Abstand sein muss:

(3) Einschränkungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn zwischen den Einbauten und der Lichtraumumgrenzung ein Abstand von mindestens 0,60 m vorhanden ist. Absatz 2 dritter Satz gilt sinngemäß.

Kurze Unterbrechungen (dass das bei den WL 10 Meter sind, wusste ich nicht) sind auch nur möglich, wenn du eine Umgehungsmöglichkeit hast, die den Anforderungen entspricht. Und dazu brauchst du dann eben wieder mind. Mastbreite + 0,70 m. Und auf der Hochstrecke im Gewerbepark sind es halt nur 0,75 m. Und ich mag mich unklar ausgedrückt haben, aber ich bezog mich auf ebendiesen Fall. Gänzlich unverbaut wird er eh nicht bleiben, da abwechselnd auf den Seiten Geländer inkl. Beleuchtung hinkommen werden – aber die brauchen halt nur 5 cm.

haidi

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #380 am: 10. Februar 2013, 02:38:07 »
Sicherheitsraum: Wenn der Sicherheitsraum zwischen den Gleisen ist, genügt natürlich ein 70 cm breiter Streifen, er muß nur von beiden Gleisen durch die Fahrzeugtüren erreichbar sein. Und Maste stören einen Sicherheitsraum überhaupt nicht, soweit es hinter/neben ihnen eine Umgehungsmöglichkeit gibt.

Ich denke, dass der Mast auch nicht den 70 cm breiten Streifen vor der Fahrzeugtüre stören darf, was aber der Fall wäre, wenn ein Mast direkt vor der Türe steht, dann hast eben nur 35 cm zwischen Fahrzeug und Türe beim Aussteigen oder "Ausladen" eines Verletzten mittels Tragbahre.

Hannes
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hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #381 am: 10. Februar 2013, 03:09:52 »
Der Mast kann unmittelbar neben dem Gleis sein, nur hinter dem Mast muss dann der Sicherheitsraum sein, also ein Durchgang in Gleislängsrichtung muss möglich sein.
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158er

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #382 am: 10. Februar 2013, 11:06:49 »
Der Mast kann unmittelbar neben dem Gleis sein, nur hinter dem Mast muss dann der Sicherheitsraum sein, also ein Durchgang in Gleislängsrichtung muss möglich sein.
Sehe ich nicht so. Zwischen Lichtraumumgrenzung (= Lichtraumbedarf plus Sicherheitsabstand) und Einbauten müssen 60cm Platz sein. Da es eine Lichtraumumgrenzung logischerweise für beide Gleise gibt, beziehen sich die 60cm auf beide Seiten. In Summe ist der vorhandene Sicherheitsraum dann natürlich breiter, aber es findet trotzdem eine Einschränkung (von 0,70m auf 0,60m, halt pro Seite) statt.

Du brauchst also bei Vorhandensein eines Mastes:

(Gleis) | Lichtraumumgrenzung | 60cm | Mast | 60cm | Lichtraumumgrenzung | (Gleis)

Ohne Mast brauchst Du natürlich nur

(Gleis) | (Lichtraumumgrenzung) | 70cm | (Lichtraumumgrenzung) | (Gleis)


Zur Lichtraumumgrenzung siehe hier, wobei ich das "Maste, Signale" nicht ganz verstehe - die schweben dann über dem Sicherheitsraum?  ???

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hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #383 am: 10. Februar 2013, 15:40:46 »

Du brauchst also bei Vorhandensein eines Mastes:

(Gleis) | Lichtraumumgrenzung | 60cm 70 cm| Mast | 60cm | Lichtraumumgrenzung | (Gleis)




Ist doch nicht so schwer. Neben jedem Gleis muss durchgehend ein 70 cm breiter und mindestens 200 cm hoher Sicherheitsraum mit rechteckigem Querschnitt bestehen, der von den Fahrzeugtüren aus direkt erreichbar ist. Er muss so gestaltet sein, dass auch Menschen auf Tragen befördert werden können. Bei zweigleisigen Strecken kann ein gemeinsamer Sicherheitsraum zwischen den Gleisen angelegt werden. Geringe, profilbedingte Einschränkungen im Kopfbereich sind erlaubt. Durch nötige Einbauten (Stützen, Signale etc.) kann der Sicherheitsraum, also der begehbare Streifen direkt neben dem Fahrzeug,  auf 60 cm eingeengt werden. Sind Einbauten näher am Gleis, müssen diese Hindernisse auf der anderen Seite umgangen werden können (StrabVO: kurze Unterbrechung des Sicherheitsraumes).
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158er

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #384 am: 10. Februar 2013, 17:17:30 »
Wie erklärst Du Dir dann die ausdrückliche Formulierung "(3) Einschränkungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn zwischen den Einbauten und der Lichtraumumgrenzung ein Abstand von mindestens 0,60 m vorhanden ist. Absatz 2 dritter Satz gilt sinngemäß"?

Das ist genau der Punkt, an dem sich unsere Meinungen spießen. Absatz 3 bezieht sich nämlich augenscheinlich vor allem auf die Sicherheitsräume, die (wie in der Grafik) nicht von beiden Seiten begangen werden sollen. Ist das aber der Fall (wie beim 26er), muß meiner Meinung nach auf beiden Seiten des Masts 60cm Abstand sein, da explizit vom Abstand zur Lichtraumumgrenzung gesprochen wird. Eine solche gibt es auf beiden Seiten. Würdest Du auf einer Seite 60cm Platz lassen und auf der anderen Seite den Mast direkt an den Lichtraum bauen, hättest Du da 0cm Abstand und würdest Absatz 3 nicht erfüllen.

Meines Erachtens hat jede der beiden Auslegungen ihre Berechtigung, interpretiert man das Gesetz aber wörtlich, wie das im Zweifel vorgesehen ist, wird es auf meine Variante hinauslaufen.




Ups, Absatz 4 nicht gesehen. Hast natürlich Recht, hema, sorry...  :-[ :-[ :-[

(4) Unterbrechungen von Sicherheitsräumen durch Einbauten, insbesondere durch Stützen oder Signalanlagen, sind auf kurzen Längen zulässig, wenn eine Umgehungsmöglichkeit vorhanden ist, die den Anforderungen an Sicherheitsräume entspricht.

B. S. Agrippa

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #385 am: 10. Februar 2013, 17:54:38 »
Summa summarum: ein mittiger Mast ginge also doch.

13er

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #386 am: 10. Februar 2013, 18:03:10 »
Mittig oder alternative Masten mit einer Dreiecksverspannung oder natürlich am allerbesten, eine Hochkettenfahrleitung. Alles besser als das, was man dort verbricht :'(
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

T1

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #387 am: 10. Februar 2013, 18:08:10 »
Summa summarum: ein mittiger Mast ginge also doch.
Aber nur mit deutlich mehr Platzbedarf.

hema

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #388 am: 10. Februar 2013, 18:08:23 »
Mittig oder alternative Masten mit einer Dreiecksverspannung oder natürlich am allerbesten, eine Hochkettenfahrleitung. Alles besser als das, was man dort verbricht :'(
. . . . und normaler Rechtsverkehr statt diesem Schwachsinn!
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B. S. Agrippa

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Re: Linie 26 neu
« Antwort #389 am: 10. Februar 2013, 18:09:18 »
Mittig oder alternative Masten mit einer Dreiecksverspannung oder natürlich am allerbesten, eine Hochkettenfahrleitung. Alles besser als das, was man dort verbricht :'(
"Wau ma scho a Tramway statt ana U-Bahn baun müss'n, daun bau mas wenigstens so schiach, dass den Leit ned gfoid!!!11"

Summa summarum: ein mittiger Mast ginge also doch.
Aber nur mit deutlich mehr Platzbedarf.
Wie gesagt, 70cm reichen schon. Und die Gleise können ja eh paar cm weiter nach außen rücken, wenn dort keine Masten mehr stehen.