Der Mast kann unmittelbar neben dem Gleis sein, nur hinter dem Mast muss dann der Sicherheitsraum sein, also ein Durchgang in Gleislängsrichtung muss möglich sein.
Sehe ich nicht so.
Zwischen Lichtraumumgrenzung (= Lichtraumbedarf plus Sicherheitsabstand)
und Einbauten müssen 60cm Platz sein. Da es eine Lichtraumumgrenzung logischerweise für beide Gleise gibt, beziehen sich die 60cm auf beide Seiten. In Summe ist der vorhandene Sicherheitsraum dann natürlich breiter, aber es findet trotzdem eine Einschränkung (von 0,70m auf 0,60m, halt pro Seite) statt.
Du brauchst also bei Vorhandensein eines Mastes:
(Gleis) | Lichtraumumgrenzung | 60cm | Mast | 60cm | Lichtraumumgrenzung | (Gleis)
Ohne Mast brauchst Du natürlich nur
(Gleis) | (Lichtraumumgrenzung) | 70cm | (Lichtraumumgrenzung) | (Gleis)
Zur Lichtraumumgrenzung siehe hier, wobei ich das "Maste, Signale" nicht ganz verstehe - die schweben dann über dem Sicherheitsraum?

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