Autor Thema: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen  (Gelesen 314 mal)

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haidi

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #90 am: 05. November 2025, 13:01:07 »
Entschuldige meine Zweifel, aber ist das wirklich so?
Was - in dem Posting gibt es zwei Themen.
Im Verwaltungs(straf?)gesetz ist das Schwarzfahren  die Benutzung eines Verkehrsmittel ohne zu zahlen.
Die WL behaupten, dass alleine das Passieren der Sperre schon Zahlungspflichtig ist.
Wenn du den Thread genau durchliest bist du genau so verwirrt wie jetzt, weil sich das Forum nicht einig ist
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Linie 25/26

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #91 am: 05. November 2025, 13:16:15 »
Bei welcher Station stellt der Weg über den Bahnsteig eine Abkürzung dar? Bei denen die ich regelmäßig benütze, ist der Weg über den Bahnsteig ein Umweg.
Oh ja.
In der Station Praterstern (bei der N25 Haltestelle) kann man eintreten und dann bequem z. B. beim Ausgang Lassallestraße zum 82A gehen.
Dann gibt es noch Hauptbahnhof, Karlsplatz (z. B 4A <-> Ausgang Oper),
Schlachthausgasse (die Ampel oben dauert ewig), Stephansplatz (ich weiß nicht, ob es jemand auch so macht, wenn oben die Touristenmassen sind, dass ich z. B. vom Graben kommend über die U-Bahn-Zwischenebene zur Kärnter Straße gelange.

Und es gibt auch den Sonderfall mit dem Aufzug bei der Station Landstraße (unterhalb der ehemaligen Markthalle)
Linie 25/26/27 Aspern - Ring Kai
Als nächstes 27 Siemensstraße S

Referat West

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #92 am: 05. November 2025, 14:04:33 »
Bei welcher Station stellt der Weg über den Bahnsteig eine Abkürzung dar? Bei denen die ich regelmäßig benütze, ist der Weg über den Bahnsteig ein Umweg.
Oh ja.
In der Station Praterstern (bei der N25 Haltestelle) kann man eintreten und dann bequem z. B. beim Ausgang Lassallestraße zum 82A gehen.
Dann gibt es noch Hauptbahnhof, Karlsplatz (z. B 4A <-> Ausgang Oper),
Schlachthausgasse (die Ampel oben dauert ewig), Stephansplatz (ich weiß nicht, ob es jemand auch so macht, wenn oben die Touristenmassen sind, dass ich z. B. vom Graben kommend über die U-Bahn-Zwischenebene zur Kärnter Straße gelange.

Und es gibt auch den Sonderfall mit dem Aufzug bei der Station Landstraße (unterhalb der ehemaligen Markthalle)
Ergänzend darf ich auch Hütteldorf nennen. Wo man durch die U4 Station gehen muss, wenn man vom Parkhaus zum Bahnhofsvorplatz oder zur Bahn gehen will. Der Umweg würde locker 10 Minuten dauern (inkl. Besichtigung des Rapid Stadions ;D)

Ferry

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #93 am: 05. November 2025, 16:06:26 »
Im Verwaltungs(straf?)gesetz ist das Schwarzfahren  die Benutzung eines Verkehrsmittel ohne zu zahlen.
Die WL behaupten, dass alleine das Passieren der Sperre schon Zahlungspflichtig ist.

Ich glaube, der genau Wortlaut für "Schwarzfahren" ist "Erschleichen einer (Dienst)Leistung". Und das ist natürlich, wenn Stationsanlagen nur durchquert werden, nicht gegeben.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

haidi

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #94 am: 05. November 2025, 17:37:31 »
Im Verwaltungs(straf?)gesetz ist das Schwarzfahren  die Benutzung eines Verkehrsmittel ohne zu zahlen.
Die WL behaupten, dass alleine das Passieren der Sperre schon Zahlungspflichtig ist.

Ich glaube, der genau Wortlaut für "Schwarzfahren" ist "Erschleichen einer (Dienst)Leistung". Und das ist natürlich, wenn Stationsanlagen nur durchquert werden, nicht gegeben.
https://www.jusline.at/entscheidungen/11/149/1
Danach ist notwendig, dass eine Person getäuscht wird, z.B. Zugbegleiter - das ist ein Straftatbestand
Im Schaffnerlosen Betrieb kann keine Person getäuscht werden. Da es kein Rechtsmittel gegen diesen Vorgang gab, wurde in die Verwaltungsgesetze ein entsprechender Passus eingebracht
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fr3

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #95 am: 05. November 2025, 18:55:05 »
Mag sein, dass keine Strafzahlung für Schwarzfahren gerechtfertigt ist. Wenn jedoch die Hausordnung der WL das Betreten der Bahnsteige ohne gültigen Fahrschein untersagt, so könnte man wegen einer Besitzstörung belangt werden...

Nicht einmal bis heute kann eine Kontrolle, egal wo amtierend, durch ein entsprechendes Gerät einen QR-Code lesen.
Bist Du sicher? Ich glaube mich zu erinnern, dass bei einer Kontrolle im Mai im 69A bei mir sehr wohl der QR der Wochenkarte am Handy eingelesen wurde.

Im August hatte ich jedoch eine Phalanx-Kontrolle in Hietzing beim Aufgang von der U4, wo die kontrollierende Dame nur auf den QR-Code geblickt hat und zufrieden war. Vielleicht hatte sie einen Digitalblick?  ;D

Klingelfee

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #96 am: 05. November 2025, 19:04:28 »
Mag sein, dass keine Strafzahlung für Schwarzfahren gerechtfertigt ist. Wenn jedoch die Hausordnung der WL das Betreten der Bahnsteige ohne gültigen Fahrschein untersagt, so könnte man wegen einer Besitzstörung belangt werden...

es wird auch keine Strafe wegen Schwarzfahren, sondern wegen Antreffen des Fahrgastes ohne einen gültigen Fahrausweis. Zusätzlich wird noch ein Vermerk gemacht, wenn ein ungültiger Fahrausweis vorgewiesen wird, was der Grund der Ungültigkeit ist (Abgelaufen, nicht entwertet, ohne Zusatzausweis, etc).

Und sollte es zu einem Gerichtverfahren kommen, dann lt. die Anzeige "Erschleichung einer Dienstleistung"
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

JakobElias

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #97 am: 05. November 2025, 19:20:46 »
Entschuldige meine Zweifel, aber ist das wirklich so?
Was - in dem Posting gibt es zwei Themen.
Im Verwaltungs(straf?)gesetz ist das Schwarzfahren  die Benutzung eines Verkehrsmittel ohne zu zahlen.
Die WL behaupten, dass alleine das Passieren der Sperre schon Zahlungspflichtig ist.
Wenn du den Thread genau durchliest bist du genau so verwirrt wie jetzt, weil sich das Forum nicht einig ist

Ich meine, dass man nicht gestraft werden kann für das Betreten ohne Fahrschein des Bereichs hinter den Entwertern. Ist das ausjudiziert? Wenn ja, warum findet sich der Passus noch in den Beförderungsbedingungen der WL? Ignorieren die einfach geltendes Recht?

Klingelfee

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #98 am: 05. November 2025, 19:36:05 »
Entschuldige meine Zweifel, aber ist das wirklich so?
Was - in dem Posting gibt es zwei Themen.
Im Verwaltungs(straf?)gesetz ist das Schwarzfahren  die Benutzung eines Verkehrsmittel ohne zu zahlen.
Die WL behaupten, dass alleine das Passieren der Sperre schon Zahlungspflichtig ist.
Wenn du den Thread genau durchliest bist du genau so verwirrt wie jetzt, weil sich das Forum nicht einig ist

Ich meine, dass man nicht gestraft werden kann für das Betreten ohne Fahrschein des Bereichs hinter den Entwertern. Ist das ausjudiziert? Wenn ja, warum findet sich der Passus noch in den Beförderungsbedingungen der WL? Ignorieren die einfach geltendes Recht?

Wenn du da eine Lösung haben willst, dann musst du dich beanstanden lasssen und dann den juritischen Weg einschlagen.

Aber wenn die den Beförderungsbedingungen drinnen steht, dass du zum betreten eines U-Bahnbahnsteiges einen gütltigen Fahrausweis benötigst, dann wirst du nicht viel Erfolg haben. Denn solange Beförderungsbedingungen nicht gegen Sicherheit und Ordnung verstoßen, von gelteten und logischen Recht abweichen.

Man braucht ja nur schauen, wie viele Prozesse wegen Besitzstörung geführt werden und auch teilweise die Antragsteller Recht bekommen.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

MK

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #99 am: 05. November 2025, 20:58:41 »
Warum sollten Beförderungsbedingungen gelten, wenn ich nicht befördert werde?
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Klingelfee

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #100 am: 05. November 2025, 21:02:42 »
Warum sollten Beförderungsbedingungen gelten, wenn ich nicht befördert werde?

Weil es rein rechtlich auch gleichzeitig eine Hausordnung für die U-Bahn ist.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

MK

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #101 am: 05. November 2025, 22:07:23 »
Warum gibt es dann auch eine Hausordnung getrennt von den Beförderungsbedingungen?
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EinfallsreicherName

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #102 am: 05. November 2025, 22:16:51 »
Warum gibt es dann auch eine Hausordnung getrennt von den Beförderungsbedingungen?

Die Hausordnung gilt auch für die Bereiche außerhalb der Entwerterzone.

D 3XX

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #103 am: 06. November 2025, 23:42:44 »
aber es sollte keinerlei wie auch immer geartete Barrieren geben.

Ich weiß nicht, ob die Behörde Züge ohne Türen erlauben würde. Auch wenn es ziemlich unsympathisch ist, dass die einen davon abhalten, jederzeit ein- oder auszusteigen.

Aber im Ernst: ich weiß noch nicht mal, warum die Ticketbereiche für die Nutzung des ÖV mit einer Fahrkarte überhaupt eine Barriere darstellen sollten (anders als die physischen Sperren in zahlreichen anderen Städten). Man geht als zahlender Fahrgast halt einfach durch. Sie stellen einzig und allein eine rechtliche Barriere für Leute dar, die gar nicht oder ohne Fahrkarte fahren wollen. Warum sollte das ein Problem sein?
Wenn derart schwachsinnige Beispiele/Vergleiche kommen, klinke ich mich aus, das ist es mir nicht wert. Genau um letztere geht es. Wenn am  erwischt wird zahlt man drauf. Mehr braucht es nicht. Und nun Ende von meiner Seite dazu.

Dass man dort (noch schnell) ein Ticket kaufen kann. Ist ja Zweck der Automaten. ;)

Wenn du einen U-Bahn Station betrittst, kommst du an einem Automaten vorbei. Spätestens hier hättest du dann auch einen Fahrschein zu entwerten. Dort stehen dann die schönen, seit jahrzehnten in Wien üblichen Zwickautomaten. Ergo kommst du gar nicht auf den Bahnsteig, ohne an einem Automat vorbei zu laufen. Mir fällt jetzt eigentlich nur der hintere Ausgang bei der U4 Schwedenplatz ein, wo, so glaube ich, keiner steht. Eventuell noch Schöpfwerk. Bei allen anderen Stationen kommst daran vorbei. Somit ergibt sich 0 Vorteil, wenn die Dinger am Bahnsteig stehen. Außer man hatte vor Schwarz zu fahren, erkennt dann irgendwie die Kontrollore am Einsteigen und huscht dann noch schnell auf den Bahnsteig um sich einen Schein zu kaufen. Aber warum sollte ein Verkehrsunternehmen das auch nur in irgendeiner Art unterstützen?
Anscheinend ist dir (und auch einigen anderen) nicht klar, worum es (mir) da geht. Als KTÖ-Besitzer kann es mir gestohlen bleiben wo der Automat konkret steht. Es geht um das absolut offene System. So sollte ÖV organisiert sein. Wer kein Ticket hat und erwischt wird, zahlt, aber es sollte keinerlei wie auch immer geartete Barrieren geben.
Dann erkläre mir bitte, was ein "absolut offenes System" ist.
Das, was ich beschrieben habe. Ich bezeichne es so.



D 3XX

Kálvin tér

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Re: Zugangsmodalitäten zu U-Bahnen
« Antwort #104 am: Gestern um 08:03:18 »
Stand heute Früh sind die vieldiskutierten Pickerl am Westbahnhof wieder verschwunden.