Autor Thema: 18.7. bis Ende August 2011: U6-Sperre wegen Sanierungsarbeiten Josefstädter Straße  (Gelesen 283223 mal)

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13er

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Ich weiß sehr wohl, dass die Mitnahme von Fahrrädern (>16Zoll bzw kein Klappfahrad) in einer Bim verboten sind.
Aber vom Prinzip ist der E ja eine "U-Bahn" somit zu bestimmten Zeiten könnte es erlaubt sein.
Nach offizieller Auskunft der WL ist es verboten, im E (oder sonstigen Straßenbahnen) Fahrräder mitzuführen. Auch den Shuttlebus darf man diesfalls nicht benutzen (außer es sprechen natürlich andere Gründe dafür, aber ein Fahrrad allein ist nicht mobilitätseinschränkend (genug) ;) ).

Also gibt es für Radfahrer einfach keinen Ersatz, darauf hat man entweder vergessen oder es nicht für allzu wichtig genommen. Tröste dich damit, dass du, selbst wenn du das Rad den Gürtel entlangschiebst, schneller von der Alser Straße zum Westbahnhof kommst als mit dem E ;)
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

HLS

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Ich weiß sehr wohl, dass die Mitnahme von Fahrrädern (>16Zoll bzw kein Klappfahrad) in einer Bim verboten sind.
Aber vom Prinzip ist der E ja eine "U-Bahn" somit zu bestimmten Zeiten könnte es erlaubt sein.
Nach offizieller Auskunft der WL ist es verboten, im E (oder sonstigen Straßenbahnen) Fahrräder mitzuführen. Auch den Shuttlebus darf man diesfalls nicht benutzen (außer es sprechen natürlich andere Gründe dafür, aber ein Fahrrad allein ist nicht mobilitätseinschränkend (genug) ;) ).

Also gibt es für Radfahrer einfach keinen Ersatz, darauf hat man entweder vergessen oder es nicht für allzu wichtig genommen. Tröste dich damit, dass du, selbst wenn du das Rad den Gürtel entlangschiebst, schneller von der Alser Straße zum Westbahnhof kommst als mit dem E ;)
Hehe ich mit dem Fahrrad? Niemals ich setz mich auf den schönsten Platz in da Bim. ;p
"Grüß Gott"

Ich fühle mich nicht zu dem Glauben verpflichtet, dass derselbe Gott, der uns mit Sinnen, Vernunft und Verstand ausgestattet hat, von uns verlangt, dieselben nicht zu benutzen. Dieter Nuhr

hema

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Also gibt es für Radfahrer einfach keinen Ersatz, darauf hat man entweder vergessen oder es nicht für allzu wichtig genommen.
Also welcher Radfahrer, der wenigstens halbwegs seine fünf Sinne zusammen hat, würde es vorziehen, sich  mit seinem Rad in 43er und E reinzudrängen um zum Westbahnhof zu gelangen, anstatt sich einfach in den Sattel zu schwingen und so seinen eigenen "U-Bahn-Ersatzverkehr" durchzuführen?  ???


Außerdem gibt es selbst in der U-Bahn keine Beförderungspflicht für Fahrräder, sondern es ist nur ein Angebot nach Maßgabe des Möglichen. Sind zu viele Leute drin und würden durch ein Rad gefährdet oder belästigt werden, muss es auch jetzt draußen bleiben. Weiters stünde es z.B.  den WiLi sowieso jederzeit frei, die Mitnahme von Fahrrädern in der U-Bahn (generell oder auf bestimmten Strecken) wieder zu verweigern, wer sollte sie als Betreiber rechtlich dran hindern?
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95B

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Also welcher Radfahrer, der wenigstens halbwegs seine fünf Sinne zusammen hat, würde es vorziehen, sich  mit seinem Rad in 43er und E reinzudrängen um zum Westbahnhof zu gelangen, anstatt sich einfach in den Sattel zu schwingen und so seinen eigenen "U-Bahn-Ersatzverkehr" durchzuführen?  ???
Defekt am Fahrrad oder Defekt am Radfahrer :lamp:
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hema

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Defekt am Fahrrad oder Defekt am Radfahrer :lamp:
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95B

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1. Viel zu teuer.
2. Hilft bei Defekt am Radfahrer nicht weiter. ;)
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coolharry

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2. Hilft bei Defekt am Radfahrer nicht weiter. ;)

Da hilft dann eh nur mehr 144, sollte der Defekt funktionsbehindernd sein.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

darkweasel

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2. Hilft bei Defekt am Radfahrer nicht weiter. ;)

Da hilft dann eh nur mehr 144, sollte der Defekt funktionsbehindernd sein.
Da dürfte eher das gemeint sein:
§ 5. Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol.
(1) Wer sich in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand befindet, darf ein Fahrzeug weder lenken noch in Betrieb nehmen. Bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,8 g/l (0,8 Promille) oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,4 mg/l oder darüber gilt der Zustand einer Person jedenfalls als von Alkohol beeinträchtigt.

95B

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moszkva tér

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Stellt sich die Frage, ob Fahrrad schieben eine Inbetriebnahme darstellt?

Autoschlüssel ins Schloss und Zündung einschalten - auch wenn man nur in der Fettn irgendwelche peinlichen Schlager im Radio hören will oder sich mit dem Zigarettenanzünder eine Tschick anheizt, kann schon zum Verlust des Führerscheines führen.

darkweasel

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Stellt sich die Frage, ob Fahrrad schieben eine Inbetriebnahme darstellt?
Es geht darum, dass man in angeheitertem Zustand nicht einfach vom Westbahnhof zur Alser Straße radeln kann und somit eh schneller ist als mit dem E-Wagen oder Shuttlebus - sondern man müsste das Fahrrad eben schieben.

moszkva tér

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Stellt sich die Frage, ob Fahrrad schieben eine Inbetriebnahme darstellt?
Es geht darum, dass man in angeheitertem Zustand nicht einfach vom Westbahnhof zur Alser Straße radeln kann und somit eh schneller ist als mit dem E-Wagen oder Shuttlebus - sondern man müsste das Fahrrad eben schieben.
Das war meine Frage... Darf man dann schieben?

13er

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Darf man dann schieben?
Ja! Ein Radfahrer, der sein Rad schiebt, ist nach dem Gesetz kein Radfahrer, sondern ein gewöhnlicher Fußgänger.
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Linie 41

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Wäre auch ein bisserl witzlos, man kann echt niemanden zwingen sein Radl irgendwo in der Stadt abzustellen – das läßt das objektive Sicherheitsgefühl nicht zu.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

hema

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. . . . man kann echt niemanden zwingen sein Radl irgendwo in der Stadt abzustellen  . . . .
Wird irgendein Radfahrer gezwungen sich anzusaufen?
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