Also gibt es für Radfahrer einfach keinen Ersatz, darauf hat man entweder vergessen oder es nicht für allzu wichtig genommen.
Also welcher Radfahrer, der wenigstens halbwegs seine fünf Sinne zusammen hat, würde es vorziehen, sich mit seinem Rad in 43er und E reinzudrängen um zum Westbahnhof zu gelangen, anstatt sich einfach in den Sattel zu schwingen und so seinen eigenen "U-Bahn-Ersatzverkehr" durchzuführen?

Außerdem gibt es selbst in der U-Bahn keine Beförderungspflicht für Fahrräder, sondern es ist nur ein Angebot nach Maßgabe des Möglichen. Sind zu viele Leute drin und würden durch ein Rad gefährdet oder belästigt werden, muss es auch jetzt draußen bleiben. Weiters stünde es z.B. den WiLi sowieso jederzeit frei, die Mitnahme von Fahrrädern in der U-Bahn (generell oder auf bestimmten Strecken) wieder zu verweigern, wer sollte sie als Betreiber rechtlich dran hindern?