Bevor ihr diesbezüglich auf die WL losgeht, überlegt einmal ob überhaupt die WL verantwortlich sind, oder ob der Zaun auf Grund von neuen Bestimmungen, bzw auf Grund von Forderung von BI errichtet wird.
Auf alle Fälle kann diese Stelle nicht mit anderen Stellen vergleichen, da diese aus einer anderen Zeit stammen und da auch andere Bauvorschriften stammen.
Und vor allem beim Hauptbahnhof, wenn man im Bereich der Unterführung die Straße abseits von den geregelten Übergängen quert, dann ist man sowieso ein Kamikaze