Autor Thema: Hausabriss und Mietenpreise  (Gelesen 869955 mal)

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coolharry

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1470 am: 15. Januar 2019, 08:43:21 »
Und ich finde, dass da endlich einmal anständige Gesetze gemacht gehören.

denn unabhängig davon um welches Projekt es sich handelt. Es sollte sein, wenn der Bauträger einen gültigen Bescheid hat, dann sollte er nicht mehr durch eine Gesetzesnovelle nicht so einfach aufgehoben sein.

Und bezüglich der Schutzzonen. bei mir dürfte man ein jedes Haus abreißen dürfen. Nur passiert das ganze in einer Schutzzone, dann muss der Neubau annähernd so auschauen, wen das abgerissene Objekt, oder zumindest muss das Haus sich harmonisch in das Ensemble passen.

Die Bescheide wurden durch den Erlass nicht aufgehoben. Nur gestoppt. Nach Prüfung wurde dann der Stopp aufgehoben oder dann erst die Abrißgenehmigung.


Solange das Geld lockt wird der Gesetzgeber nicht dagegen halten können. Dafür hat er zu wenig Personal. Und das Wien damit langsam aber sicher sein Erbe verscherbelt wird den Bauträgern auch nicht so schnell klar werden. Warum auch. Die meisten Wohnungen, die sie bauen, kaufen Banken und Versicherungen, damit die ihr Geld irgendwo anlegen können, welches diese wiederrum von uns allen bekommen um für die Pension vorsorgen zu können oder das Leben versichert ist oder die Abfertigungskasse irgendeine Rendite abwirft. Mieten tut dann diese Wohnung ein nicht Wiener, der weniger als zwei Jahre in Wien wohnt oder andere Menschen in Zwangslage. Viele bleiben aber auch einfach leer.
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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1471 am: 15. Januar 2019, 10:29:02 »
Die Bescheide wurden durch den Erlass nicht aufgehoben. Nur gestoppt. Nach Prüfung wurde dann der Stopp aufgehoben oder dann erst die Abrißgenehmigung.

Soweit ich weiß benötigte man bisher keinen Bescheid; ein Abriss konnte "einfach so" durchgeführt werden. Dann kam die Änderung, dass jeder Abbruch von der Baupolizei genehmigt werden muss, unmittelbar davor hat man noch etliche Abbrüche begonnen, dann trat das in Kraft. Nun standen/stehen einige Ruinen herum. Beim Gasthaus Sperl wurde der Bescheid betreffend den Stop der Abbrucharbeiten nicht rechtsgültig zugestellt, daher hat der Eigentümer, nachdem das jetzt vom Verwaltungsgerichtshof bestätigt wurde, den Abbruch fortgeführt. Die Baupolizei glaubt anscheinend, sie steht über dem Gesetz.

Nicht falsch verstehen: Ich finde jeden Verlust alter Gebäude tragisch, aber die Stadt macht es sich da etwas zu einfach - wenn ein Baupolizist die Erhaltungswürdigkeit von Fall zu Fall prüfen soll, öffnet das wieder alle Türen zur Korruption. Das war früher eh ein Wahnsinn in dem Verein, ich hab da in den 1980ern einiges miterlebt. Da müsste man schon einen Kataster aufstellen und Haus für Haus die Erhaltungswürdigkeit festlegen.

Zum Sperl: Der Wirt wollte unter anderem deswegen nicht weitermachen, weil die Stadt ihm den Betrieb mit immer neuen Auflagen zu mühsam gemacht hat. Das war natürlich ein nettes Gasthaus, aber halt auch ein altes Haus ohne besonderen Wert, außer dem Alter eben.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1472 am: 15. Januar 2019, 10:44:53 »
Zum Sperl: Der Wirt wollte unter anderem deswegen nicht weitermachen, weil die Stadt ihm den Betrieb mit immer neuen Auflagen zu mühsam gemacht hat.

Bei solchen Aussagen bin ich immer etwas vorsichtig. Es gibt hunderte, ja, tausende Wirtshäuser in dieser Stadt. Für die gelten wohl die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für das gegenständliche Lokal. Denen wird es offensichtlich nicht zu mühsam, sondern sie können trotzdem weiter offen halten. Die Ursache für die Schließung liegt also wohl beim Wirten und nicht bei den Auflagen der Stadt. Gut, vielleicht hat er sich auch mit seinem zuständigen Sachbearbeiter angelegt, das soll man bekanntlich nicht machen ... dann könnte es natürlich "etwas" schwieriger werden. 8)
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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1473 am: 15. Januar 2019, 11:35:15 »
Zum Sperl: Der Wirt wollte unter anderem deswegen nicht weitermachen, weil die Stadt ihm den Betrieb mit immer neuen Auflagen zu mühsam gemacht hat.

Bei solchen Aussagen bin ich immer etwas vorsichtig. Es gibt hunderte, ja, tausende Wirtshäuser in dieser Stadt. Für die gelten wohl die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für das gegenständliche Lokal. Denen wird es offensichtlich nicht zu mühsam, sondern sie können trotzdem weiter offen halten. Die Ursache für die Schließung liegt also wohl beim Wirten und nicht bei den Auflagen der Stadt. Gut, vielleicht hat er sich auch mit seinem zuständigen Sachbearbeiter angelegt, das soll man bekanntlich nicht machen ... dann könnte es natürlich "etwas" schwieriger werden. 8)

Ja klar, der hat halt aufhören wollen und bei der Gelegenheit seinen Unmut kundgetan. Aber interessanter ist das:

"Als die gegenständlichen Abbrucharbeiten begonnen wurden, durften diese bewilligungs- und anzeigefrei durchgeführt werden. Es war sohin nie ein (Anzeige- oder Bewilligungs-)Verfahren anhängig. Eine Anwendung der Novelle auf diesen Sachverhalt ist sohin ausgeschlossen.

Nur bei einer ausdrücklichen Bestimmung, die eine Bewilligungs- oder Anzeigepflicht auf bereits in Gang gesetzte bewilligungsfreie Abbrüche vorsieht, könnte eine derartige Rechtsansicht vertreten werden. Aufgrund der Inkrafttretensbestimmung in Art II der Novelle LGBl. für Wien Nr. 37/2018 lässt sich jedoch eine ausdrücklich Regelung hinsichtlich einer Rückwirkung auf begonnene Abbrüche, die bewilligungsfrei
begonnen wurden, nicht entnehmen.

Es liegt sohin kein Baueinstellungsgrund vor, da rechtmäßig mit dem bewilligungsfreien Abbruch des Gebäudes begonnen wurde und dieser daher auch rechtmäßig beendet werden darf. Es bedarf weder einer Bauanzeige noch einer Baubewilligung in diesem Fall. Es gibt daher keinen Grund für eine Baueinstellung.
Unter Bezug auf die Entscheidung des VfGH B781/00 vom 28.02.2002 zur (rückwirkenden Einführung einer Anzeigepflicht für Handymasten nach dem Salzburger Naturschutzgesetz) wird diese Rechtsansicht bestätigt. Danach ist klar, dass eine bewilligungsfreie Bauführung nicht auf Grundlage eines Verwaltungsaktes erfolgt, sondern unmittelbar im Rahmen der Baufreiheit. Ein bestimmtes Ausmaß der Durchführung der Arbeiten ist nicht erforderlich, damit diese auch bewilligungsfrei beendet werden dürfen; jedoch müssen die bewilligungsfreien Arbeiten bereits begonnen worden sein."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20181122_VGW_111_075_11511_2018_00/LVWGT_WI_20181122_VGW_111_075_11511_2018_00.html
Harald A. Jahn, www.tramway.at

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1474 am: 15. Januar 2019, 12:15:53 »
Zum Sperl: Der Wirt wollte unter anderem deswegen nicht weitermachen, weil die Stadt ihm den Betrieb mit immer neuen Auflagen zu mühsam gemacht hat.

Bei solchen Aussagen bin ich immer etwas vorsichtig. Es gibt hunderte, ja, tausende Wirtshäuser in dieser Stadt. Für die gelten wohl die gleichen gesetzlichen Bestimmungen wie für das gegenständliche Lokal. Denen wird es offensichtlich nicht zu mühsam, sondern sie können trotzdem weiter offen halten. Die Ursache für die Schließung liegt also wohl beim Wirten und nicht bei den Auflagen der Stadt. Gut, vielleicht hat er sich auch mit seinem zuständigen Sachbearbeiter angelegt, das soll man bekanntlich nicht machen ... dann könnte es natürlich "etwas" schwieriger werden. 8)

Ich würde eher sagen, dass mit den neuen Vorschriften ein jeden Nachfolger abgeschreckt hat. Der hätte viel zu viel Geld hinein stecken müssen, damit er dann den Betrieb weiter führen hätte können.

Und dieses Problem hast du bei vielen Gasthäusern. Sie müssen den Betrieb zwar nicht einstellen, wenn sie aber den Betrieb weiter geben, dann muss der neue Betreiber viele Nachrüstarbeiten durchführen, da eben die Küche zum Beispiel nicht mehr der aktuellen Bauordnung entspricht. Das hat nichts mit den Hygienebestimmungen zu tun.
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buschberg

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1475 am: 16. Januar 2019, 09:53:25 »
Das Problem ist in der ländlichen Gegend auch so.

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1476 am: 20. Januar 2019, 23:20:16 »

Ja klar, der hat halt aufhören wollen und bei der Gelegenheit seinen Unmut kundgetan. Aber interessanter ist das:

"Als die gegenständlichen Abbrucharbeiten begonnen wurden, durften diese bewilligungs- und anzeigefrei durchgeführt werden. Es war sohin nie ein (Anzeige- oder Bewilligungs-)Verfahren anhängig. Eine Anwendung der Novelle auf diesen Sachverhalt ist sohin ausgeschlossen.
[...hier gekürzt..."

https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lvwg/LVWGT_WI_20181122_VGW_111_075_11511_2018_00/LVWGT_WI_20181122_VGW_111_075_11511_2018_00.html

Danke für den Link zu dieser Entscheidung. Daraus wird klar, dass die Stadt - korrekter gesagt: das Land - Wien bei der Formulierung und Erlassung der Baurechtsnovelle geschlampt hat. Augenscheinlich - so aus dem Erkenntnis des VwG Wien entnehmbar - hätte in der Novelle durchaus eine Rückwirkung festgeschrieben werden können. Das hat der Landesgesetzgeber, aus welchen Gründen auch immer, unterlassen und hat nun den sprichwörtlichen Scherbn auf.

Da werden wohl noch einige weitere Objekte unter Verweis auf dieses Erkenntnis ziemlich rasch unter die Abrissmaschinerie kommen. :-(

hema

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1477 am: 21. Januar 2019, 00:02:06 »
Reißen eh fleißig weiter ab. Die Häuser am Bild, Ecke Haberlgasse/Abelegasse in Ottakring, sind auch schon weg!

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1478 am: 22. Januar 2019, 01:21:23 »
Wobei die weder besonders schön/original noch sonderlich für eine Nachnutzung geeignet waren.
Bitte seien Sie achtsam! Zwischen Ihren Ohren befindet sich nichts als Luft.

buschberg

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1479 am: 22. Januar 2019, 10:59:56 »
Manche sagen schade darum, wohnen will aber keiner darin.

coolharry

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1480 am: 22. Januar 2019, 11:09:24 »
Manche sagen schade darum, wohnen will aber keiner darin.

Da gehts nicht ums wollen sondern ums leisten. Die Häuser, wenn sie auf den freien Markt kommen, sind so dermassen teuer, das kann sich kein Mensch, mit normalem Einkommen, leisten.
Aber du hast nicht unrecht. Die die sichs leisten könnten wollen nicht und die die wollten können sichs nicht leisten.
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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1481 am: 22. Januar 2019, 11:35:19 »
Strohberggasse 31 in Meidling ist auch schon weg. Das Eckhaus unten und das Haus ganz links am Bild sind sowieso schon durch Neubauten ersetzt. Das sogenannte "Strohbergviertel" in Hetzendorf ist natürlich ein recht teures Gebiet!


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60er

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1482 am: 22. Januar 2019, 11:41:20 »
Da gehts nicht ums wollen sondern ums leisten. Die Häuser, wenn sie auf den freien Markt kommen, sind so dermassen teuer, das kann sich kein Mensch, mit normalem Einkommen, leisten.
Aber du hast nicht unrecht. Die die sichs leisten könnten wollen nicht und die die wollten können sichs nicht leisten.
Solche ebenerdigen Häuser sind meistens gar nichts wert, teuer sind die Grundstücke.

coolharry

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1483 am: 22. Januar 2019, 11:46:49 »
Da gehts nicht ums wollen sondern ums leisten. Die Häuser, wenn sie auf den freien Markt kommen, sind so dermassen teuer, das kann sich kein Mensch, mit normalem Einkommen, leisten.
Aber du hast nicht unrecht. Die die sichs leisten könnten wollen nicht und die die wollten können sichs nicht leisten.
Solche ebenerdigen Häuser sind meistens gar nichts wert, teuer sind die Grundstücke.

Jo eh. Machts aber nicht besser.
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haidi

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Re: Hausabriss und Mietenpreise
« Antwort #1484 am: 22. Januar 2019, 11:53:21 »
Solche ebenerdigen Häuser sind meistens gar nichts wert, teuer sind die Grundstücke.
Jo eh. Machts aber nicht besser.
Ist halt die Frage - Teufel oder Bezlebub - einerseits wachsender Speckgürtel mit allen Nachteilen im Verkehrsbereich oder Verdichtung in Wien.
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