Wiener Gesetze: Alle Häuser "abbruchreif"?
Der Eigentümer der Häuser hat bei der Baubehörde um Abriss aufgrund von „Abbruchreife“ angesucht. Damit kann die Entscheidung der Architekturbehörde umgangen werden. Abbruchreife bedeutet, dass ein Gebäude angeblich nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren sei. Ermittelt wird das durch private Gutachten, die von den zuständigen Behörden (MA 25, MA 37) akzeptiert werden. Beide Abteilungen gehören zum Wohnbauressort von Stadträtin Kathrin Gaál (SPÖ).
Abbruchverfahren werden also auf der Grundlage von Gutachten entschieden, die jene beauftragt und bezahlt haben, die Häuser abreißen wollten. In Wien gibt es kein Gesetz, dass die Behörden dazu verpflichtet, einen unabhängigen Sachverständigen (Gutachter) zu beauftragen, der das Gutachten des Eigentümers und das betroffene Haus vor Ort prüft.
Die Folge davon ist, dass viele Häuser offenbar leichtfertig zum Abriss freigegeben werden.