Auch, wenn sie verschweißt ist? .
Sie gilt solange, bis ein Dienstauftrag was anderes behauptet!
Das ist übrigens keine Aussage von mir, sondern vom Bereichsleiter Straßenbahn sowie seinem Stellvertreter.
Vor der Haltestelle Güpferlingstraße, wurde es irgendwann aufgehoben, ob jetzt allerdings mittels Dienstauftrag oder nur Bahnhofsauftrag, weiß ich nicht mehr. Die V15 gilt aber weiterhin, ähnlich kurz nach der Antonigasse.
Ist der nicht sowieso schon zugeschweisst worden und so adaptiert, dass man sie eigentlich mit voller Geschwindigkeit fahren könnte. aber nicht darf.
Ich hab das doch eh, ich glaub im 62er Thread vor Jahren, erklärt. Das Begegnungsverbot kann ohne weiteres aufgehofen werden, eine Geschwindigkeitsbegrenzung allerdings nicht. Allein weil die WL es so in ihre Unterlagen schreiben.
Was wäre denn, wenn jemand dort mit Vmax entgleist und vielleicht Personen verletzt oder tötet? Der Richter wird das Argument nicht gelten lassen, dass das Herzstück sowie die Weichen dort verschweißt sind. der sieht nur die blanken zalen und stellt dann fest, dass man um ein vielfaches zu schnell da drüber gefahren ist.
Übrigens sind die Herzstücke dort zwar zugeschweißt aber nicht entsprechend ausgeschliffen, somit rumpelt und pumpelt man, wie über normale Gleiskreuzungen, da einfach drüber.