Autor Thema: Sitzplatzreduktion im ULF  (Gelesen 247583 mal)

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60er

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #570 am: 20. Juni 2015, 13:57:01 »
In den leergeräumten Hecks würde eine Haltestange wahrlich nicht schaden (das nur aus Sicht eines Fahrgastes zum Thema Zufriedenheit).
Stimmt! Besonders in den ruppig abbremsenden B1 kann das Stehen schon sehr unangenehm sein.

hema

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #571 am: 20. Juni 2015, 15:42:06 »
Bei den A machen die Sitze einen Unterschied für die Stabilität des Hecks?
Ja, weil dann zu viele Leute dort stehen könnten. ULF halt :D

Das ist garantiert einer der üblichen Dumm-Vorwände. Wer immer das geboren hat!  ::)
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T1

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #572 am: 21. Juni 2015, 21:51:21 »
Bei den A machen die Sitze einen Unterschied für die Stabilität des Hecks?
Ja, weil dann zu viele Leute dort stehen könnten. ULF halt :D

Das ist garantiert einer der üblichen Dumm-Vorwände. Wer immer das geboren hat!  ::)

Viel banaler: Das dürfte sich einfach rechnerisch mit dem zugelassenen Belastungsgewicht nicht ausgehen und eine Neuzulassung will man sich verständlicherweise sparen.

hema

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #573 am: 22. Juni 2015, 01:02:23 »

Viel banaler: Das dürfte sich einfach rechnerisch mit dem zugelassenen Belastungsgewicht nicht ausgehen und eine Neuzulassung will man sich verständlicherweise sparen.
Diese "Erklärung" ist Unfug! Es geht hier nicht um ein Kfz, wo solche Erwägungen eine rechtliche Rolle spielen.  ;)
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T1

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #574 am: 22. Juni 2015, 02:41:24 »
Wieso sollte es bei Straßenbahn keine höchst zulässige Nutzlast geben?

haidi

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #575 am: 22. Juni 2015, 09:46:19 »
Bei den Straßenbahnen gibt es eine zugelassene Zahl Sitz- und Stehplätze (auch wenn vor allem letztere oft überschritten wird. Die Änderung bei den SPRUlfen wird wohl zu genehmigen gewesen sein, wobei das im kurzen Weg gehen sollte. Ich glaub eher, dass man sich bei den A nicht traut, 2 Module auszuräumen und das Argument mit der Statik bringt.
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hema

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #576 am: 22. Juni 2015, 11:12:36 »
Bei den Straßenbahnen gibt es eine zugelassene Zahl Sitz- und Stehplätze . . . .
Die Angabe der Zahl an Sitz- und Stehplätzen hat informativen und statistischen Charakter und hat mit der Zulassung nichts zu tun. Wobei die Angabe der Stehplätze auch davon abhängt, wieviele Plätze man pro Quadratmeter rechnet. Meist vier, fünf oder sechs, manche Betriebe nehmen auch acht! Daher kann ein Eisenbahnbetrieb die Sitzplatzverteilung und Zahl auch in Eigenregie ändern, soweit er sich dabei an alle allfällig vorgegebenen Normen und an alle gültigen gesetzlichen Vorschriften hält (und natürlich auch technische Gegebenheiten hinreichend berücksichtigt). Befördert dürfen so viele Personen werden, wie hineingehen, solange dabei nicht deren allgemeine Sicherheit oder die Sicherheit des Betriebes gefährdet wird.

Bei Kraftfahrzeugen wird die Zahl der Plätze im Typen- sowie im Zulassungsschein angeführt und darf beim Betrieb des Fahrzeuges nicht überschritten werden. Verantwortlich dafür ist der Lenker!
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95B

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #577 am: 22. Juni 2015, 11:16:06 »
Die Angabe der Zahl an Sitz- und Stehplätzen hat informativen [...] Charakter

Das ist wahrscheinlich der Grund, warum die entsprechende Beschriftung derzeit in allen WL-Schienenfahrzeugen sukzessive entfernt wird.

Es ist nichts so fein gesponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen!
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coolharry

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #578 am: 22. Juni 2015, 11:31:09 »
Die Angabe der Zahl an Sitz- und Stehplätzen hat informativen und statistischen Charakter und hat mit der Zulassung nichts zu tun. Wobei die Angabe der Stehplätze auch davon abhängt, wieviele Plätze man pro Quadratmeter rechnet. Meist vier, fünf oder sechs, manche Betriebe nehmen auch acht! Daher kann ein Eisenbahnbetrieb die Sitzplatzverteilung und Zahl auch in Eigenregie ändern, soweit er sich dabei an alle allfällig vorgegebenen Normen und an alle gültigen gesetzlichen Vorschriften hält (und natürlich auch technische Gegebenheiten hinreichend berücksichtigt). Befördert dürfen so viele Personen werden, wie hineingehen, solange dabei nicht deren allgemeine Sicherheit oder die Sicherheit des Betriebes gefährdet wird.

Der letzte Satz gilt aber nur für den Stadtverkehr oder? Weil bei Überlandbussen und auch Eisenbahnen darf man nicht hineinstopfen was geht.

Bei Kraftfahrzeugen wird die Zahl der Plätze im Typen- sowie im Zulassungsschein angeführt und darf beim Betrieb des Fahrzeuges nicht überschritten werden. Verantwortlich dafür ist der Lenker!

Halten sich auch nicht alle dran.  :)
In meinem Zulassungsschein steht aber 7 drin, es sind aber derzeit nur 5 Sitze. Darf ich jetzt 2 Leute in den Kofferraum legen?  8)
Bevor jetzt jemand Antwortet: Ich meine den letzten Absatz nicht ernst.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

haidi

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #579 am: 22. Juni 2015, 11:45:49 »
Bei Kraftfahrzeugen wird die Zahl der Plätze im Typen- sowie im Zulassungsschein angeführt und darf beim Betrieb des Fahrzeuges nicht überschritten werden. Verantwortlich dafür ist der Lenker!

Halten sich auch nicht alle dran.  :)
In meinem Zulassungsschein steht aber 7 drin, es sind aber derzeit nur 5 Sitze. Darf ich jetzt 2 Leute in den Kofferraum legen?  8)
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Hängt davon ab, ob sie noch leben oder nicht.
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60er

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #580 am: 22. Juni 2015, 14:59:30 »
Ich glaube man traut sich bei den A/A1 einfach nicht, Sitze aus 2 von 5 Modulen zu entfernen, da ein ein A-SPRULF dann nur mehr so viele Sitzplätze wie ein cx-Beiwagen hätte.

Derzeit werden die Pickerl mit den Sitz- und Stehplatzangaben aus allen Fahrzeugen (auch den Hochflurern) entfernt. Offenbar soll das verschleiern, wie wenig Sitzplätze ein toller SPRULF im Vergleich zu einer Hochflurgarnitur hat.

T1

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #581 am: 22. Juni 2015, 17:14:39 »
Bei den Straßenbahnen gibt es eine zugelassene Zahl Sitz- und Stehplätze . . . .
Die Angabe der Zahl an Sitz- und Stehplätzen hat informativen und statistischen Charakter und hat mit der Zulassung nichts zu tun. Wobei die Angabe der Stehplätze auch davon abhängt, wieviele Plätze man pro Quadratmeter rechnet. Meist vier, fünf oder sechs, manche Betriebe nehmen auch acht! Daher kann ein Eisenbahnbetrieb die Sitzplatzverteilung und Zahl auch in Eigenregie ändern, soweit er sich dabei an alle allfällig vorgegebenen Normen und an alle gültigen gesetzlichen Vorschriften hält (und natürlich auch technische Gegebenheiten hinreichend berücksichtigt). Befördert dürfen so viele Personen werden, wie hineingehen, solange dabei nicht deren allgemeine Sicherheit oder die Sicherheit des Betriebes gefährdet wird.

Bei Kraftfahrzeugen wird die Zahl der Plätze im Typen- sowie im Zulassungsschein angeführt und darf beim Betrieb des Fahrzeuges nicht überschritten werden. Verantwortlich dafür ist der Lenker!

Die Nutzlast wird aber auch bei Straßenbahnen abhängig von der Zahl der Sitz- und Stehplatzfläche gerechnet (no na).

Steht sogar in der StrabVO, §33:

(2) Als Nutzlast bei Personenfahrzeugen ist
1. je Sitzplatz eine Last von 750 N 2. je m2 Stehplatzfläche eine Last von 5 000 N
anzunehmen.

 :lamp:

hema

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #582 am: 22. Juni 2015, 21:58:10 »

Der letzte Satz gilt aber nur für den Stadtverkehr oder? Weil bei Überlandbussen und auch Eisenbahnen darf man nicht hineinstopfen was geht.

Der Satz gilt an sich immer. Auch im Stadtverkehr darf man in einem Kfz nicht mehr Leute befördern, als im Zulassungsschein angegeben! Bei der Eisenbahn steht es dem Betrieb jederzeit frei zu sagen, aus Sicherheits- oder sonstigen betrieblichen Gründen ist die Höchstzahl erreicht und mehr nehmen wir nicht mit. Soll es ja schon öfters gegeben haben, dass ein Zug z.B. überfüllt aus Ungarn gekommen ist und im ersten österreichischen Bahnhof ein Teil der Leute rausgeworfen wurde. Gleiches gab es auch schon auf innerösterreichischen Strecken.





Steht sogar in der StrabVO, §33:

(2) Als Nutzlast bei Personenfahrzeugen ist
1. je Sitzplatz eine Last von 750 N 2. je m2 Stehplatzfläche eine Last von 5 000 N
anzunehmen.

 :lamp:
Na sicher, irgendwo müss ja irgendwelche rechtlichen Grundlagen und (Mindest-)Anforderungen für die Konzeption und den Bau eines Fahrzeuges punkto Belastbarkeit festgehalten und vorgeschrieben sein. Gleiches gilt auch für Maße und technische Ausstattung, sowohl was Zulässigkeit als auch Mindestanforderungen betrifft.
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Bus

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #583 am: 27. Juli 2015, 11:13:19 »
Die Umbauten mögen ja noch einen kleinen Vorteil bieten, aber die neuen Kiel-(Bus)-Sitze im 6xx-ULF sind echt ein Krampf. Viel zu rutschig und die Lehne dürfte auf den Einzelsitzen auch Probleme beim Einbau bieten.

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Re: Sitzplatzreduktion im ULF
« Antwort #584 am: 27. Juli 2015, 11:20:54 »

Derzeit werden die Pickerl mit den Sitz- und Stehplatzangaben aus allen Fahrzeugen (auch den Hochflurern) entfernt. Offenbar soll das verschleiern, wie wenig Sitzplätze ein toller SPRULF im Vergleich zu einer Hochflurgarnitur hat.

Echt? ??? :o
Sind diese Angaben im Zug nicht verpflichtend?
In diesem Fall würden die Wiener Linien sogar gegen geltendes Gesetz verstossen! >:(

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