Die Wiener Art der Anwendung schwächt höchstens die Auswirkungen eines solchen Ereignisses ab, aber schützt nicht vor einem Zusammenstoß mit dem Gegenzug.
Doch, da in Wien so wie auch anderswo ein Zug wartet – allerdings nicht der vor der Linksweiche, sondern der andere. Wenn der Gegenzug daher unerwarteterweise nach links abbiegt, passiert nichts (außer vielleicht einem Angsthäuferl).
Sorry, wenn ich mich an die alte Diskussion mal dranhänge, aber ich kenne die örtlichen Gegebenheiten der Flankenfahrt.
Der geradeaus fahrende Zug hatte F1.
Die Kollegin auf dem links abbiegenden Zug hatte F0 nach links und F1 für geradeaus.
Sie war irrtümlich der Annahme, auf einer der geradeaus fahrenden Linien unterwegs zu sein, da sie diese am Vortag hatte.
Zum Zeitpunkt des Unfalls war sie aber auf der 706, die dort links abbiegt.
Bei solchem menschlichen Versagen (das JEDEM passieren kann) schützt auch die Linksweichenregel nicht.
Diese lautet in Düsseldorf so, dass trotz vorhandenem feindlichen Abzweig auch bei Gegenverkehr geradeaus gefahren werden darf, wenn die Weiche geradeaus liegt, dort verriegelt ist und dies durch W31 signalisiert wird.
Ist das nicht der Fall. hat der Fahrer zu warten bis der Gegenzug den Bereich geräumt hat.
Zum aktuellen "Übersteiger" fällt mir auch nur Darwin ein und mir tun die restlichen Beteiligten leid.
Der Hauptdarsteller hat seine Strafe ja gründlich "ausgefasst"...
Gruß Thomas