Autor Thema: Schwarzfahren: WL verlieren Prozess um „zusätzliches Beföderungsentgelt“  (Gelesen 22961 mal)

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moszkva tér

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Kann man bei den Trafikkarten nachvollziehen, wann diese gekauft wurden?
Nein, da es sich um Vordrucke handelt. Deshalb habe ich ja auch explizit "Trafik" geschrieben.
Danke für die Klarstellung  :)

haidi

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Zitat
Geh bitte, Verkehrsstrafen sind in Österreich eh lächerlich niedrig. In der Schweiz würdest du nicht mit 350 Schilling (bzw. heute 40-50 Euro) davonkommen, da zahlst du locker ein paar Hundert Euro, wenn nicht mehr!
Mir ist das Anfang/Mitte der 80er Jahre passiert, und da waren 350.- ATS (vor allem für mich!) noch sehr viel mehr Geld als sie es heute wären. Dazwischen liegen rund 30 Jahre Inflation! :lamp:
Ok, Anfang der 80er war das schon viel Geld. Aber noch in der späten Schillingzeit hat man für eine Anonymverfügung ungefähr das Gleiche gezahlt. Ich bin ein paar Mal geblitzt worden, bei den Radarkastln, die genau 5 m nach der Ortstafel stehen. Ich habe zwar eh runtergebremst, aber nicht flott genug. 67 km/h in Mörtersdorf, 64 km/h in Ziersdorf (das ist die berüchtigte B4 ins Waldviertel, heute gibts dort überall Umfahrungen), jeweils 300 Schilling, das war mehr oder weniger gar nichts, bzw. muss man das halt nehmen "wie ein Mann", und für die eigene Unachtsamkeit geradestehen.
Ist mir auf der Autobahn 2 mal passiert - 47 Euro wegen knapp unter 150, ich nenn es Mitgliedsbeitrag, weil es ein Mal pro Jahr war.

Der Unterschied ist aber, das eine ist eine Strafe, da muss der Staat nichts nachweisen sondern nur sagen, das kost so viel.

Im anderen Fall sagt das Gericht, die WL müssen erst einmal begründen, welchen Aufwand sie hätten, dass das erhöhte Beförderungsentgelt 100 Euro ausmacht. Ich find 100 Euro auch ziemlich übertrieben, echte Schwarzfahrer hält es nicht auf und für viele, denen es fahrlässig passiert ist, kann es durchaus eine Katastrophe sein (Mindestrentner, Arbeitslose, Alleinerziehende etc.). Denen rennt man dann mit der gesamten juristischen Macht nach und wenn sie nicht zahlen können, dann wirds teurer und teurer.

Selbst in London, so man zum Schwarzfahren um etliches mehr kriminelle Energie braucht, kostets nur 20 Pfund.

Hannes
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

coolharry

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Es gibt meines Wissens nach nur das Hausrecht und dies darf aber nicht willkürlich sein. Zumindest nicht bei einem öffentlichen Betrieb.
Auch nicht im Privathaushalt: Wenn ein Gast sein Getränk nicht am Untersetzer abstellt –-> Finger abschneiden; dann komme ich wegen Körperverletzung dran, da kann ich mich auch nicht auf meine Hausordnung berufen (ich habs eh an der Wohnungstür ausgehängt)  :lamp:
Wir haben glücklicherweise keine US-Amerikanischen Zustände, wo ich Personen, die mein Grundstück unbefugt betreten, einfach niederschießen kann, auch wenn diese weder eine Waffe haben noch eine Bedrohung darstellen. In Amerika kommt man, je nach Staat, mit sehr geringer bis gar keiner Strafe davon.

Aber ich kann denjenigen bei dem ich weiß, oder vermute, dass es keinen Untersetzer benutzt, brauch ich nicht rein lassen, bzw. kann die Polizei holen die den dann der Wohnungs verweisen darf. Ich darfs auch aber ich darf ihm ja nicht angreifen oder sonst wie was an tun.
Bzgl. Amerika: Ich bin schon froh das wir keine amerikanischen Verhältnisse haben. Wobei so manchen Besitzstörer täte ich gern mal eine rein hauen.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

60er

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Selbst in London, so man zum Schwarzfahren um etliches mehr kriminelle Energie braucht, kostets nur 20 Pfund.
In Paris schließen notorische Schwarzfahrer mittlerweile eine "Versicherung" um monatlich 7 Euro ab, die dann beim Erwischtwerden die Strafen von 50 Euro übernimmt. 8)

Sieben-Euro-Versicherung: Wie sich Pariser Schwarzfahrer vor Strafen schützen

W_E_St

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Selbst in London, so man zum Schwarzfahren um etliches mehr kriminelle Energie braucht, kostets nur 20 Pfund.
In Paris schließen notorische Schwarzfahrer mittlerweile eine "Versicherung" um monatlich 7 Euro ab, die dann beim Erwischtwerden die Strafen von 50 Euro übernimmt. 8)

Sieben-Euro-Versicherung: Wie sich Pariser Schwarzfahrer vor Strafen schützen
Solche Sachen hat es bei uns auch immer wieder gegeben, aber nie lange.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

Klingelfee

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Ich wüsste eine Alternative.

Reduzierung der Mehrgebühr auf 40 Euro und dafür aber eine Anzeige wegen Erschleichung einer Dienstleistung. In Summe kommen die Wiederholungstäter dann wesentlich teurer weg. Ausserdem macht sich das dann in einem Führungszeugnis nicht so gut weg. Für ausländische Staatsbürger, die um eine Österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen, kann diese ein Hinderungsgrund sein..
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

13er

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Ja, so etwas könnte ich mir auch gut vorstellen, wenn das gesetzlich machbar ist. Dann trifft man den versehentlichen Schwarzfahrer nicht so hart, aber die, die es bewusst wiederholt machen, umso härter. So etwas würde ich gerechter finden.
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

moszkva tér

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Ich wüsste eine Alternative.

Reduzierung der Mehrgebühr auf 40 Euro und dafür aber eine Anzeige wegen Erschleichung einer Dienstleistung. In Summe kommen die Wiederholungstäter dann wesentlich teurer weg. Ausserdem macht sich das dann in einem Führungszeugnis nicht so gut weg. Für ausländische Staatsbürger, die um eine Österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen, kann diese ein Hinderungsgrund sein..
Ausländer, die die Staatsbürgerschaft wollen, haben es eh schon schwer genug.
Aber an sich finde ich die Idee nicht schlecht. So nach dem Motto: Einmal ist Keinmal, wer öfter (innerhalb eines bestimmten Zeitraums) erwischt wird, muss progressiv mehr zahlen.
z.B. beim ersten Mal: 25 Euro. Beim 2. Mal innerhalb eines Jahres: 100 Euro, ab dem 3. Mal: je 1000 Euro

hema

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. . . .  muss progressiv mehr zahlen.
z.B. beim ersten Mal: 25 Euro. Beim 2. Mal innerhalb eines Jahres: 100 Euro, ab dem 3. Mal: je 1000 Euro
Und woher willst du wissen, wer der "Täter" ist?Wenn er bar zahlt, kannst du ihn nicht zwingen, seine Identität preiszugeben (sonst eigentlich auch nicht, aber das ist ein anderes Kapitel)!
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

darkweasel

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Erschleichung einer Dienstleistung.
Ist ohne Täuschungsabsicht nicht erfüllt.

schaffnerlos

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Erschleichung einer Dienstleistung.
Ist ohne Täuschungsabsicht nicht erfüllt.

Und genau das ist ja das Problem. Wenn man es geschickt macht (keine Täuschungsabsicht, kein Betrug usw.) hat man kaum eine Handhabe. Deshalb hat man sich ja das erhöhte Beförderungsentgelt einfallen lassen.

Abgesehen davon agieren die Wiener Linien mit den Bahnsteigkontrollen sowieso auf einem rechtlich wackeligen Terrain.

Klingelfee

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Erschleichung einer Dienstleistung.
Ist ohne Täuschungsabsicht nicht erfüllt.

Und genau das ist ja das Problem. Wenn man es geschickt macht (keine Täuschungsabsicht, kein Betrug usw.) hat man kaum eine Handhabe. Deshalb hat man sich ja das erhöhte Beförderungsentgelt einfallen lassen.

Abgesehen davon agieren die Wiener Linien mit den Bahnsteigkontrollen sowieso auf einem rechtlich wackeligen Terrain.

Und wieso? Es ist bei JEDEN Eingang, der Hinweis, dass man nur mit gültigen Fahrausweis weitergehen darf.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

schaffnerlos

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Abgesehen davon agieren die Wiener Linien mit den Bahnsteigkontrollen sowieso auf einem rechtlich wackeligen Terrain.
Und wieso? Es ist bei JEDEN Eingang, der Hinweis, dass man nur mit gültigen Fahrausweis weitergehen darf.

Ja und? Wenn er sich nur am Bahnsteig befindet (also nicht im Zug oder beim Aussteigen erwischt wird), wird er nicht befördert. Somit braucht er auch kein Beförderungsentgelt zu zahlen und schon gar kein erhöhtes. Er hat maximal gegen die Hausordnung verstossen - dagegen kannst du mit einer Unterlassungsklage vorgehen, aber das war es auch schon.

MK

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Ich wüsste eine Alternative.

Reduzierung der Mehrgebühr auf 40 Euro und dafür aber eine Anzeige wegen Erschleichung einer Dienstleistung. In Summe kommen die Wiederholungstäter dann wesentlich teurer weg. Ausserdem macht sich das dann in einem Führungszeugnis nicht so gut weg. Für ausländische Staatsbürger, die um eine Österreichische Staatsbürgerschaft ansuchen, kann diese ein Hinderungsgrund sein..

Hierzu verweise ich auf ein älteres Posting von mir.

Abgesehen davon erscheint es mir sehr fragwürdig, wegen Schwarzfahrens die Staatsbürgerschaft zu verweigern.
Wanderer, kommst du nach Liechtenstein,
tritt nicht daneben, tritt mitten rein!

Klingelfee

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Abgesehen davon agieren die Wiener Linien mit den Bahnsteigkontrollen sowieso auf einem rechtlich wackeligen Terrain.
Und wieso? Es ist bei JEDEN Eingang, der Hinweis, dass man nur mit gültigen Fahrausweis weitergehen darf.

Ja und? Wenn er sich nur am Bahnsteig befindet (also nicht im Zug oder beim Aussteigen erwischt wird), wird er nicht befördert. Somit braucht er auch kein Beförderungsentgelt zu zahlen und schon gar kein erhöhtes. Er hat maximal gegen die Hausordnung verstossen - dagegen kannst du mit einer Unterlassungsklage vorgehen, aber das war es auch schon.

Und auch bei Verstößen gegen eine Hausordnung kann Entgelte verlangen
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen