Das glaube ich dir nicht. Ist ein Wagen einmal als Ersatzteilspender abgestellt, so darf er - außer nach einer neuerlichen §61-Untersuchung - sicher nicht mehr mit Fahrgästen in Verkehr gesetzt werden!
Natürlich dürfte er, falls ihm Teile entnommen wurden, jederzeit wiederhergestellt und in Verkehr gesetzt werden. Sonst müsste ja jeder Unfallwagen nach seiner Reparatur eine HU bekommen.
4792 war die letzten Wochen Reservefahrzeug, aber bis zum Schluss noch voll betriebsfähig.
Die WL werden bei dem bestehenden Wagenmangel kaum ein betriebsfähiges Fahrzeug als Ersatzteilspender abstellen. Schon gar nicht bei den E
1, wo es durch laufende Ausmusterungen Ersatzteile in Hülle und Fülle gibt.
Also entweder ist die Information von User "t12700", dass 4792 als Ersatzteilspender abgestellt wurde, falsch (was ich annehme - es wäre nicht die erste Falschinformation), oder der Wagen ist - aus welchen Gründen auch immer - tatsächlich nicht mehr betriebsfähig und als Ersatzteilspender vorgesehen, dann würde er für den neuerlichen Fahrgasteinsatz eine §61-Untersuchung benötigen (die er aber wohl kaum mehr erhalten wird). Da der Wagen letzte Woche nachweislich auf der Line 25 im Einsatz war (ich habe ihn selbst gesehen), war er zumindest bis zu diesem Zeitpunkt sicher nie als Ersatzteilspender abgestellt.