Zur Finanzierung durch die ÖBB ist mein Wissensstand, dass der oben so genannte "Staat im Staat" nichts zu den Errichtungskosten beiträgt, aber dann für die Ersatzmaßnahmen während der Stammstreckensperre zahlt - selbstverständlich nicht nur beim 18er. Vom 18er wird zwar nur eine geringe, aber doch relevante Entlastung anderer Linien erwartet, weshalb die Verlängerung eben spätestens bei Beginn der Stammstreckensperre in Betrieb sein muss. Mit dieser Linienverlängerung wurde unabhängig von den Plänen der ÖBB schon lange geliebäugelt, die ÖBB-Zahlungen werden halt so ein Teil der "Amortisation".