Die Behauptung, dass die Hydraulik zur Niveauregulierung bei den in Auslieferung befindlichen A1 durch ein anderes technisches System ersetzt wurde, ist ein Gerücht. Bei einer derartigen gravierenden technischen Änderung müsste die Type A1 völlig neu nach StrabVO 1999 durch die Behörde zugelassen werden. Diese Gerüchte dürften eher ein Wunschdenken der Werkstatt des Referats Süd/ FAV sein, weil man mit der störanfälligen Elektrohydraulik des ULF die meiste Arbeit hat.
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