Autor Thema: Neue Signalvorschrift  (Gelesen 96678 mal)

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Taurus

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #45 am: 23. Januar 2015, 02:35:17 »
Es tut mit Leid, aber was da los ist, ist doch ein schlechter Scherz.  :bh: :fp:
Hier geht es um die Einführung einer neuen Vorschrift, und nicht einmal das bringt man zusammen?
Eigentlich gehört den WiLi ja die Konzession aberkannt (oder was immer man für eine Straßenbahn braucht), weil wenn man das nicht zusammenbringt ist auch anzunehmen, dass man an anderen technischen Notwendigkeiten noch viel mehr scheitert.

Bei so einer gravierenden Änderung der DV wäre es durchaus angebracht, die Fahrer ein paar Monate zuvor (je nachdem wie lang es dauert) davor in "Vorträge" zu setzen wo ihnen die Änderungen näher gebracht werden und Unklarheiten beseitigt werden können. Vielleicht würden dann auch ev. vorhandene Mängel auffallen, die man noch beheben kann. Sollte das nicht möglich sein, muss man den Einführungstermin halt verschieben. Die ausgedruckte Fassung der DV sollte idealerweise noch vor, spätestens zu den Vorträgen den Fahrern ausgehändigt werden.
Die Sparvariante wäre ohne Vortrag. 

hema

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #46 am: 23. Januar 2015, 02:57:09 »
Vorträge braucht es keine, aber man sollte jedem Bediensteten nachweislich ein gedrucktes Exemplar der neuen Vorschrift rechtzeitig vor dem Inkrafttreten überreichen. Angebracht wären da etwa drei Monate, mit der Auflage, sich den Inhalt im Selbststudium anzueignen. Ratsam wäre es auch, einen Anlaufpunkt für etwaige Unklarheiten und Nachfragen anzugeben! Natürlich einen kompetenten und nicht einen halbwissenden Pseudo-Ratgeber. Bei Änderungen in Dienstvorschriften, aber auch von für die Dienstleistung relevanten Gesetzen ist der Dienstgeber informationspflichtig, den Inhalt aneignen muss sich (schon im Eigeninteresse!) jeder selber.


In einer Art rechtsfreiem Raum oder zumindest unter sehr kreativer Auslegung bestehender Gesetze und Vorschriften bewegen sich die WiLi schon recht lange und fahren ganz komfortabel damit, das wäre nichts neues.  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #47 am: 23. Januar 2015, 05:55:07 »
Zumindestens wurde in den Wiederholungsschulen im Herbst 2014 auf die wichtigsten Unterschiede zwischen alter und neuer BV,DV und SV hingewiesen.

13er

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #48 am: 23. Januar 2015, 09:17:17 »
Meine Interpretation der Ereignisse: Man wollte die DV 2013(!) nun endgültig mit 1.1.2015 in Kraft treten lassen. Da das aus irgendwelchen Gründen noch immer nicht geklappt hat, war Feuer am Dach, man hat irgendeine höhere Stelle mit der Lösung beauftragt und die hat alle Hebel in Bewegung gesetzt, dass es zumindest am 15.1. so weit ist und man noch irgendwie aus der Sache rauskommt. Daher auch die Schnapsidee mit den USB-Sticks und das völlige Chaos bei der Bekanntgabe, aber immerhin (<- aus Sicht des Unternehmens) sind sie jetzt einmal in Kraft, egal wie schlecht und unvollkommen.

Da hat sich wirklich niemand mit Ruhm bekleckert, ihr habt eh schon einige nette Formulierungen gefunden. Mir fällt eigentlich nur ein geschützte Werkstätte.
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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #49 am: 23. Januar 2015, 09:36:39 »
Natürlich einen kompetenten und nicht einen halbwissenden Pseudo-Ratgeber.

Gibt es so einen überhaupt (abgesehen von der Selbsteinschätzung jener, die sich gern als kompetente Allrounder darstellen)? >:D
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Rodauner

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #50 am: 23. Januar 2015, 10:30:58 »
Guten (späten) Morgen  ;D

Hier geht es um die Einführung einer neuen Vorschrift, und nicht einmal das bringt man zusammen?
Eigentlich gehört den WiLi ja die Konzession aberkannt (oder was immer man für eine Straßenbahn braucht), weil wenn man das nicht zusammenbringt ist auch anzunehmen, dass man an anderen technischen Notwendigkeiten noch viel mehr scheitert.
... von der Aufsichtsbehörde verfügte, sofortige Einstellung des Betriebes, bis nachweislich alle Mitarbeiter mit Fahrberechtigung Kenntnis der neuen Vorschriften haben. >:D

Aber im Ernst: Wär' schon interessant was sie einem Fahrer sagen würden, der sich zu Dienstantritt weigert, zu fahren, weil er die neuen Vorschriften nicht kennt - und die alten ja lt. DA 7/15 bereits ausser Kraft gesetzt worden sind. ^-^

95B

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #51 am: 23. Januar 2015, 10:32:38 »
Aber im Ernst: Wär' schon interessant was sie einem Fahrer sagen würden, der sich zu Dienstantritt weigert, zu fahren, weil er die neuen Vorschriften nicht kennt - und die alten ja lt. DA 7/15 bereits ausser Kraft gesetzt worden sind. ^-^

Der kriegt einen Fleck, weil hättst da s jo eh ausn Intranet owelohna kenna!
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Rodauner

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #52 am: 23. Januar 2015, 10:35:09 »
Najo, und wenn der PC am Expedit schon seit einigen Tagen defekt ist ???

Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #53 am: 23. Januar 2015, 10:58:31 »
Zitat
Nicht ganz, mit temporären Langsamfahrstellen sind wohl die (z.B. wegen Baustellen) aufgestellten Tafeln gemeint. Geschwindigkeitsbegrenzungen an der Oberleitung sollten jetzt eigentlich anders ausschauen.

Naja ganz falsch sind sie auch wieder nicht:

§1 Punkt 8 der neuen SV besagt:"Signale sind im Regelfall rechts neben dem Gleis oder über dem Gleis angebracht."

Und ein Gleisschaden kann ja auch als Temporär angesehen werden.
Bei den Langsamfahrsignalen steht:
§8. Langsamfahrsignale
(1) Allgemeines
Langsamfahrsignale kennzeichnen temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Diese Signale können auch links neben dem Gleis angebracht werden.
Das Signal „Endsignal“ muss eine Zugslänge nach dem Ende der Langsamfahrstelle
angebracht werden.

Hubi

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #54 am: 23. Januar 2015, 11:00:21 »
Zitat
Gibt es so einen überhaupt

Geben würde es sie schon, nur hört niemand auf sie, weil keine Akademiker! >:D

Ferry

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #55 am: 23. Januar 2015, 11:02:12 »
So - nun sind die Juristen hier im Forum dran:

6.) Wie ist vorzugehen, wenn man während der Fahrt auf Signale stößt, die es lt. der neuen Signalvorschrift nicht mehr gibt? Sind diese dennoch zu befolgen?

(Natürlich wird man sie auch weiterhin befolgen, aber mich würde der juristische Standpunkt dazu interessieren!)
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

13er

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #56 am: 23. Januar 2015, 11:07:12 »
6.) Wie ist vorzugehen, wenn man während der Fahrt auf Signale stößt, die es lt. der neuen Signalvorschrift nicht mehr gibt? Sind diese dennoch zu befolgen?
Das wiederum ist sowohl in der alten wie auch in der neuen eindeutig geregelt!
Mit uns kommst du sicher... zu spät.

Ferry

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #57 am: 23. Januar 2015, 11:25:54 »
6.) Wie ist vorzugehen, wenn man während der Fahrt auf Signale stößt, die es lt. der neuen Signalvorschrift nicht mehr gibt? Sind diese dennoch zu befolgen?
Das wiederum ist sowohl in der alten wie auch in der neuen eindeutig geregelt!

Inwiefern?
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

Rodauner

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #58 am: 23. Januar 2015, 11:32:34 »
Sinngemäß: Im Zweifel die bedenklichere Bedeutung des Signals annehmen bzw. Anfunken der Leitstelle und Weisungen einholen.

13er

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Re: Neue Signalvorschrift
« Antwort #59 am: 23. Januar 2015, 11:36:46 »
Sinngemäß: Im Zweifel die bedenklichere Bedeutung des Signals annehmen bzw. Anfunken der Leitstelle und Weisungen einholen.
:up: Gilt für alle unbekannten bzw. offensichtlich nicht funktionsfähigen Signale...
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