Autor Thema: Übersicht zur VOR-Tarifreform  (Gelesen 57455 mal)

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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #75 am: 15. November 2016, 12:48:49 »
Ich fand es schon vor der Reform einfacher, dem Busfahrer mein Ziel zu sagen und den korrekten Fahrpreis gesagt zu bekommen, als mir den Preis anhand des furchtbaren Zonenplans selbst zu berechnen.
Hing nicht früher bei allen Haltestellen ein Verzeichnis, das aufschlüsselte, wieviele Streifen (maximal waren es ja 8 ) man für welches Fahrziel entwerfen musste? ???

Mir ist das alles zu unsicher. Bei der Akku-Lebensdauer des Smartphones in Kombination mit dem Murphy'schen Gesetz kann man fix davon ausgehen, dass das Display futsch ist, wenn man gerade die Boardingkarte herzeigen muss. Ich habe das alles gerne als Papier mit dabei (PDF eventuell als Backout am Handy gespeichert).
Da ich auf jeder Reise, die länger dauert als einen Tag, mein Tablet dabei habe, habe ich ein Backup, sollte das Handy defekt oder gestohlen werden.
Der einzige Verein, bei dem das übrigens nichts hilft, sind wiedermal die ÓBB - hier kann man das Online-Ticket ausschließlich auf dem Gerät anzeigen lassen, auf dem es "ausgestellt" wurde. :P
So etwas habe ich noch nirgends sonst erlebt - weder bei SBB oder Westbahn, noch bei Easyjet oder Star Alliance-Flügen. Dort kann man das Ticket auf jedem Gerät anzeigen lassen (oder ausdrucken). Da die Tickets sowieso personalisiert sind, ist ein Missbrauch de facto ausgeschlossen (abgesehen davon dass ich mich nicht erinnern kann, in den letzten 5 Jahren jemals beim Fliegen innerhalb von Schengen nach einem Ausweis gefragt worden zu sein ::) ). Im Zug musste ich mich auch fast jedesmal ausweisen.
Das beste in dem Zusammenhang war ein Schaffner der ÓBB, dem ich ein Ticket aus der SBB-App am Handy präsentierte: er scannte es mit seinem Lesegerät und fragte mich danach tatsächlich 3x nach dem "Ausdruck" - worauf ich ihm jedesmal antwortete, dass das ein Handyticket sei. Das verstand er allerdings anscheinend nicht (er kannte wohl die SBB-Version nicht) und ging letztendlich weiter. Der Schaffner, der ab Innsbruck bis Zürich im Zug war, erkannte es natürlich als Handyticket und hatte kein Problem damit.
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moszkva tér

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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #76 am: 15. November 2016, 14:01:55 »
Da ich auf jeder Reise, die länger dauert als einen Tag, mein Tablet dabei habe, habe ich ein Backup, sollte das Handy defekt oder gestohlen werden.
Ich habe einen Laptop und ein Smartphone. Ein Zwittergerät namens Tablet, das alle Nachteile der beiden Geräte vereint, ohne die Vorteile zu haben, brauche ich nicht. Und ich lasse auf kürzeren Reisen (< 1 Woche) gerne meinen Laptop zu Hause, damit ich ihn nicht herumschleppen muss.

Zitat
Da die Tickets sowieso personalisiert sind, ist ein Missbrauch de facto ausgeschlossen
Und das ist ja auch eine Frotzelei. Kaufe ich online, kostet es nicht weniger, dafür ist es Personengebunden. Das Ticket vom Schalter könnte ich theoretisch weitergeben. Das habe ich sogar schon einmal gemacht, als ich ein Sparschiene-Ticket verfallen lassen musste (ein Freund hat sich gefreut)!

95B

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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #77 am: 15. November 2016, 14:02:55 »
Ich fand es schon vor der Reform einfacher, dem Busfahrer mein Ziel zu sagen und den korrekten Fahrpreis gesagt zu bekommen, als mir den Preis anhand des furchtbaren Zonenplans selbst zu berechnen.
Hing nicht früher bei allen Haltestellen ein Verzeichnis, das aufschlüsselte, wieviele Streifen (maximal waren es ja 8 ) man für welches Fahrziel entwerfen musste? ???

Nur bei Bahnhaltepunkten.

Mir ist das alles zu unsicher. Bei der Akku-Lebensdauer des Smartphones in Kombination mit dem Murphy'schen Gesetz kann man fix davon ausgehen, dass das Display futsch ist, wenn man gerade die Boardingkarte herzeigen muss. Ich habe das alles gerne als Papier mit dabei (PDF eventuell als Backout am Handy gespeichert).
Da ich auf jeder Reise, die länger dauert als einen Tag, mein Tablet dabei habe, habe ich ein Backup, sollte das Handy defekt oder gestohlen werden.
Der einzige Verein, bei dem das übrigens nichts hilft, sind wiedermal die ÓBB - hier kann man das Online-Ticket ausschließlich auf dem Gerät anzeigen lassen, auf dem es "ausgestellt" wurde. :P

Das Online-Ticket kann man sich doch als PDF schicken lassen, in dem Fall sollte es kein Problem sein, dieses PDF woandershin weiterzuleiten. Auch ein Screenshot sollte genügen, oder?
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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #78 am: 15. November 2016, 15:52:26 »
Dummerweise steht in den AGB, daß ein PDF-Ticket in Papierform vorliegen muß, ansonsten ist es nicht gültig. Die meisten Leute, die mit einem Computer herumlaufen, haben aber üblicherweise keinen Drucker dabei.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #79 am: 15. November 2016, 17:15:01 »
Naja, wenn man mehr als eine Woche weg ist, geht es sich mit Handgepäck halt nicht mehr wirklich aus. ;D
Und wenn man ein Stativ dabei hat, dann nie, denn das Risiko, das ich es bei der Sicherheitskontrolle abgeben oder dann im Stress als Gepäck aufgeben (und es wahrscheinlich kaputt zurückbekomme) muss, ist mir zu hoch.
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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #80 am: 15. November 2016, 18:25:39 »
Dummerweise steht in den AGB, daß ein PDF-Ticket in Papierform vorliegen muß, ansonsten ist es nicht gültig. Die meisten Leute, die mit einem Computer herumlaufen, haben aber üblicherweise keinen Drucker dabei.
Noch dazu muss man leere 3/4 DIN A4-Seite sinnlos mitnehmen, was das Geldbörserl unnötig verdickt.
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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #81 am: 15. November 2016, 20:37:03 »
Das Online-Ticket kann man sich doch als PDF schicken lassen, in dem Fall sollte es kein Problem sein, dieses PDF woandershin weiterzuleiten. Auch ein Screenshot sollte genügen, oder?
Ich meinte Handy-Ticket, also jenes zum Anzeigen in der App. Und nein, dass ein Screenshot des PDF nicht genügt, steht explizit in den Bedingungen. Und ein Screenshot des Tickets aus der App wird sofort als Fälschung entlarvt, weil bei der Anzeige in der App irgendein Element vorhanden ist, das sich bewegt, um so einen "Missbrauch" auszuschließen. Aber wie gesagt: bei allen anderen geht's auch anders...  ::)
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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #82 am: 15. November 2016, 21:36:35 »
Wobei ich eigentlich nicht verstehe, was der ganze Blödsinn soll. Das einzig wesentliche an einem Online-Ticket ist der QR-Code. Wenn der stimmt, ist das Ticket gültig. Ob ich es am Handy als Mobile-Ticket habe, dort als PDF, oder 20 Papierkopien herumtrage ist völlig unwesentlich, solange die Identität des Fahrgastes überprüft wird (deren Nachprüfbarkeit ja sowieso ebenfalls gefordert wird).

Aber was soll's, es geht auch noch schlimmer... dem DDR-Personal der Deutschen Bahn (also das sind die, die das Wort Intercity nicht aussprechen können) kann man auch nur sehr schwer klar machen, daß ein ÖBB-Mobile-Ticket trotzdem gültig ist auch wenn es nicht Handyticket wie bei der DB heißt.
Ich verstehe das Konzept dahinter nicht und bin generell dagegen.

haidi

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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #83 am: 15. November 2016, 21:45:10 »
Das Online-Ticket kann man sich doch als PDF schicken lassen, in dem Fall sollte es kein Problem sein, dieses PDF woandershin weiterzuleiten. Auch ein Screenshot sollte genügen, oder?
Ich meinte Handy-Ticket, also jenes zum Anzeigen in der App. Und nein, dass ein Screenshot des PDF nicht genügt, steht explizit in den Bedingungen. Und ein Screenshot des Tickets aus der App wird sofort als Fälschung entlarvt, weil bei der Anzeige in der App irgendein Element vorhanden ist, das sich bewegt, um so einen "Missbrauch" auszuschließen. Aber wie gesagt: bei allen anderen geht's auch anders...  ::)
Ich nehme doch an, dass die eingescannten Fahrausweise abgeglichen werden.
Meist aber braucht man nur einen bedruckten Zettel herzeigen und die Sache ist erledigt. Bestenfalls einmal die Vorteilscard, aber Ausweis hat noch keiner verlangt.
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Petersil

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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #84 am: 15. November 2016, 22:01:35 »
Dummerweise steht in den AGB, daß ein PDF-Ticket in Papierform vorliegen muß, ansonsten ist es nicht gültig. Die meisten Leute, die mit einem Computer herumlaufen, haben aber üblicherweise keinen Drucker dabei.

In den ÖBB-Tarifbestimmungen steht allerdings mittlerweile unter Punkt D.1.3.2.2.:

Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie das PDF-Ticket auch elektronisch vorweisen. Zum Vorzeigen eines PDF-Tickets von einem mobilen Endgerät aus, benötigen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem Gerät. Um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, akzeptieren Zugbegleiter anderer Eisenbahnen im Ausland keine unausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Smartphones oder Tablet-Computern. Es ist wichtig, dass Sie PDF-Tickets für Fahrten ins Ausland oder im Ausland immer vorab ausdrucken.

Interessant ist auch, dass die ÖBB-Webseite und die ÖBB-App online nicht nur die 90-min-Fahrscheine, sondern auch Einzelfahrscheine für Wien um 2,20 verkaufen.

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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #85 am: 16. November 2016, 01:34:29 »
In den ÖBB-Tarifbestimmungen steht allerdings mittlerweile unter Punkt D.1.3.2.2.:

Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie das PDF-Ticket auch elektronisch vorweisen. Zum Vorzeigen eines PDF-Tickets von einem mobilen Endgerät aus, benötigen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem Gerät. Um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, akzeptieren Zugbegleiter anderer Eisenbahnen im Ausland keine unausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Smartphones oder Tablet-Computern. Es ist wichtig, dass Sie PDF-Tickets für Fahrten ins Ausland oder im Ausland immer vorab ausdrucken.
Umso unverständlicher, dass die ÓBB für die Handytickets noch immer *genau dieses Gerät* fordern bzw. das Ticket laut D.1.3.3.4 immer nur auf einem Gerät angezeigt wird. ::)
"das korrupteste Nest auf dem weiten Erdenrund"
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W_E_St

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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #86 am: 16. November 2016, 11:24:38 »
In den ÖBB-Tarifbestimmungen steht allerdings mittlerweile unter Punkt D.1.3.2.2.:

Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie das PDF-Ticket auch elektronisch vorweisen. Zum Vorzeigen eines PDF-Tickets von einem mobilen Endgerät aus, benötigen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem Gerät. Um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, akzeptieren Zugbegleiter anderer Eisenbahnen im Ausland keine unausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Smartphones oder Tablet-Computern. Es ist wichtig, dass Sie PDF-Tickets für Fahrten ins Ausland oder im Ausland immer vorab ausdrucken.
Umso unverständlicher, dass die ÓBB für die Handytickets noch immer *genau dieses Gerät* fordern bzw. das Ticket laut D.1.3.3.4 immer nur auf einem Gerät angezeigt wird. ::)

In der Praxis werden die Tickets halt nie gescannt und angeblich werden sie nicht einmal beim Scannen abgeglichen (weiß nicht mehr wo ich das gehört habe). Eigentlich dann aber verwunderlich, dass sie Ausdrucke akzeptieren - da kann ich ja locker 10 Stück drucken, die absolut identisch sind.
"Sollte dies jedoch der Parteilinie entsprechen, werden wir uns selbstverständlich bemühen, in Zukunft kleiner und viereckiger zu werden!"

(aus einer Beschwerde über viel zu weit und kurz geschnittene Pullover in "Good Bye Lenin")

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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #87 am: 16. November 2016, 13:48:38 »
Anderswo denkt man auch über ähnliche Modelle nach und ist weniger euphorisch als in Wien:

Zitat
Tarifzonen oder Kilometerabrechnung

 Erste Erkenntnisse aus RMV-Modellprojekt
Veröffentlicht am 31.10.16 um 14:09 Uhr
Der RMV testet derzeit ein neues Tarifsystem per Smartphone-App Bild © picture-alliance/dpa  Der Rhein-Main-Verkehrsverbund hat erstmals für ausgewählte Testkunden die Tarifgrenzen aufgehoben und berechnet seine Fahrten pro Kilometer. Gänzlich überzeugt ist das Unternehmen von dem Modellversuch bislang nicht. Der RMV will seine Tarifzonen künftig nicht zwingend zugunsten einer kilometergenauen Abrechnung aufgeben. Das habe eine erste Auswertung des vor gut einem halben Jahr versuchsweise eingeführten Handy-Tickets "RMVsmart" ergeben. "Die Tarifgrenzen interessieren die Politik mehr als den Bürger", sagte ein Sprecher des Unternehmens der Nachrichtenagentur dpa.Ausgewählte Tester können seit April über eine App Fahrkarten direkt auf ihr Smartphone laden und bezahlen einen Entfernungspreis - ähnlich einer Taxifahrt. Laut RMV testen derzeit rund 7.100 Menschen das auf drei Jahre angelegte Bezahlmodell.
Entscheidung weiter offen
"Der Test hat bisher gezeigt, dass viele Reisende und Pendler vor allem einfach und unproblematisch fahren wollen", sagte der Sprecher. Nach dem Ende der Testphase will der RMV entscheiden, ob die kilometergenaue Abrechnung für Bahnfahrten das alte Tarifsystem ergänzt oder ablöst. Diskutiert werde im Unternehmen auch, Smartphone-Nutzern künftig "maßgeschneiderte Tarifprodukte" anzubieten.Anfang des kommenden Jahres wolle der RMV eine "erste vorsichtige Bilanz" des Tests ziehen. Eine endgültige Entscheidung, wie es dann weitergehen soll, sei noch nicht gefallen.
Abrechnung pro Kilometer
"RMVsmart"-Tester zahlen pro Fahrt einen Grundpreis von 1,69 Euro. Für Fahrten mit dem Regionalzug, der S-Bahn oder der U-Bahn kommen pro Kilometer zwischen 10,9 und 21,8 Cents hinzu. Wer zusätzlich einen Bus oder eine Straßenbahn benutzt, zahlt obendrauf noch einen Pauschalpreis. Im Vergleich zum herkömmlichen Ticket sind manche Strecken dadurch deutlich billiger, andere hingegen teurer.
Quelle: dpa/lhe, hessenschau.de

(Mail von Franz Roski, Stadtverkehr Austria 31.10.2016)
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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #88 am: 16. November 2016, 17:22:09 »
Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie das PDF-Ticket auch elektronisch vorweisen. Zum Vorzeigen eines PDF-Tickets von einem mobilen Endgerät aus, benötigen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem Gerät. Um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, akzeptieren Zugbegleiter anderer Eisenbahnen im Ausland keine unausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Smartphones oder Tablet-Computern. Es ist wichtig, dass Sie PDF-Tickets für Fahrten ins Ausland oder im Ausland immer vorab ausdrucken.
Ah, danke für den Hinweis, das ist neu. Naja, leider kann ich keine elektronischen Tickets benutzen, da die Steuerbehörden leider nur Hardcopys mit Zangenmarkierung nehmen (rückschrittliche Koffer, vor allem weil in einem Gutteil der Fälle kein Schaffner kommt).
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Re: Übersicht zur VOR-Tarifreform
« Antwort #89 am: 16. November 2016, 17:44:54 »
In den ÖBB-Tarifbestimmungen steht allerdings mittlerweile unter Punkt D.1.3.2.2.:

Bei Fahrten innerhalb Österreichs können Sie das PDF-Ticket auch elektronisch vorweisen. Zum Vorzeigen eines PDF-Tickets von einem mobilen Endgerät aus, benötigen Sie einen PDF-Reader auf Ihrem Gerät. Um Fälschungen und Missbrauch vorzubeugen, akzeptieren Zugbegleiter anderer Eisenbahnen im Ausland keine unausgedruckten PDF-Tickets auf Laptops, Smartphones oder Tablet-Computern. Es ist wichtig, dass Sie PDF-Tickets für Fahrten ins Ausland oder im Ausland immer vorab ausdrucken.
Umso unverständlicher, dass die ÓBB für die Handytickets noch immer *genau dieses Gerät* fordern bzw. das Ticket laut D.1.3.3.4 immer nur auf einem Gerät angezeigt wird. ::)

In der Praxis werden die Tickets halt nie gescannt und angeblich werden sie nicht einmal beim Scannen abgeglichen (weiß nicht mehr wo ich das gehört habe). Eigentlich dann aber verwunderlich, dass sie Ausdrucke akzeptieren - da kann ich ja locker 10 Stück drucken, die absolut identisch sind.
In letzter Zeit wurde bei mir immer gescannt. Ein übereifriger Schaffner hat neulich in Vorarlberg sogar mit SBB- und ÓBB-Scanner gescannt - um danach zufrieden festzustellen, dass alles passt.  ;D

Naja, leider kann ich keine elektronischen Tickets benutzen, da die Steuerbehörden leider nur Hardcopys mit Zangenmarkierung nehmen (rückschrittliche Koffer, vor allem weil in einem Gutteil der Fälle kein Schaffner kommt).
Musst halt den Schaffner suchen gehen - hast ja eh ein paar Stunden Zeit.  :P
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