Ich meinte was anderes, die Türen dürfen erst bei Stillstand aufgehen und nicht mehr kurz davor.
Dafür ist die implementierte Lösung trotzdem der verkehrte Weg. Um es verständlicher auszuformulieren:
Ein Fahrgast betätigt während der Fahrt einen Türtaster. Was ist besser?
1. Es passiert nichts (allenfalls wird ein Haltewunsch gespeichert).
2. Der Zug führt eine Zwangsbremsung durch und die Tür öffnet sich.
Während im Fahrgastraum logischerweise Version 1 zur Anwendung gelangt, ist man irrigerweise der Meinung, am Fahrerplatz funktioniert nur Version 2. Anmerkung: Selbst beim E
2, dessen Türtechnik ein halbes Jahrhundert auf dem Buckel hat, gelingt es, ein Drücken der Freigabetaste vor dem Stillstand schlicht zu ignorieren, sodass sich – Überraschung! – die Türen zwangsläufig erst nach vollständigem Fahrzeugstillstand öffnen.