Autor Thema: Autonomer Busbetrieb (war: [PM] Konzept bei Seestadt Aspern mangelhaft?)  (Gelesen 85396 mal)

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T1

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Und der vertrauensgrundsatz wird sich noch lange halten. der Gesetzgeber hat damals nicht gewusst dass es einmal Handy oderKopfhörer geben wird die man auf der Straße verwenden kann, hätte er sie damals sicher auch nicht aus dem vertrauensgrundsatz ausgenommen. Der vertrauensgrundsatz dem kraftfahrzeuglenker die Pflicht auf, auf Personen die eben nicht sich StVO gerecht Verhalten besonders zu achten weil der autofahrer,aufgrund der Gefahr tief in seinem Fahrzeug aus geht auf schwächere Teilnehmer besonders zu achten hat.
Genau. Denn was ist denn lt. Meinung der werten Forumsteilnehmer der Gegenvorschlag? Auf's Gas steigen?

Klingelfee

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 Nachdem man festgestellt hat, dass alle Sensoren korrekt gearbeitet haben, ist der Bus ab morgen, 24.7., wieder unterwegs
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

haidi

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Der Bus hat eh geklingelt und dann gebremst.
Danke - Tonzeichen dürfen im Bereich der StVO erst dann abgegeben werden, wenn ein Unfall nicht anders zu vermeiden ist.
Bremsen und Klingeln wären die Mittel der Wahl gewesen.
Und was heißt Klingeln- das ist Straßenbahenen vorbehalten.
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Gast1090

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Der Bus hat eh geklingelt und dann gebremst.
Danke - Tonzeichen dürfen im Bereich der StVO erst dann abgegeben werden, wenn ein Unfall nicht anders zu vermeiden ist.
Bremsen und Klingeln wären die Mittel der Wahl gewesen.
Und was heißt Klingeln- das ist Straßenbahenen vorbehalten.

An dem Klingeln solls ja wohl nicht scheitern; auch wenn der Bus gehupt hätte, jene Person mit Kopfhörer und starrem auf das Handy gerichteten Blick  hätte das Hupen auch nicht gehört.

haidi

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Hupen hat eine ganz andere Warnwirkung als eine Glocke. Straßenbahnglocken hörst in einem modernen Auto kaum mehr, die sind  ziemlich schallisoliert und dann kommt noch die Musik dazu. Straßenbahnen sollten ebenfalls Hupen bekommen, eventuell in zwei Lautstärken.
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darkweasel

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Hupen hat eine ganz andere Warnwirkung als eine Glocke. Straßenbahnglocken hörst in einem modernen Auto kaum mehr, die sind  ziemlich schallisoliert und dann kommt noch die Musik dazu. Straßenbahnen sollten ebenfalls Hupen bekommen, eventuell in zwei Lautstärken.
Kommt denke ich auch drauf an, welche Straßenbahnglocken. Das, was ein E1 produzieren kann, erregt denke ich mehr Aufmerksamkeit als die ULF-Glocke.

Angesichts dessen, dass eine Straßenbahn häufiger bimmelt als ein Auto hupt, könnte dein Vorschlag auch dazu führen, dass Hupen nicht mehr als so außergewöhnlich wahrgenommen wird und dadurch seine Warnwirkung reduziert wird.

Katana

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Danke - Tonzeichen dürfen im Bereich der StVO erst dann abgegeben werden, wenn ein Unfall nicht anders zu vermeiden ist.
Auf welchen Passus beziehst du dich? Ich habe den folgenden gefunden:
Zitat
§ 22. Warnzeichen.
(1) Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert, hat der Lenker eines Fahrzeuges andere Straßenbenützer mit der zum Abgeben von akustischen Warnzeichen bestimmten Vorrichtung durch deutliche Schallzeichen, sofern solche Vorrichtungen nicht vorhanden oder gestört sind, durch deutliche Zurufe zu warnen. Der Lenker darf auch durch Blinkzeichen warnen, wenn sie ausreichen und nicht blenden.
Ein echter Gummiparagraph.

Und was heißt Klingeln- das ist Straßenbahenen vorbehalten.
Wieder die Frage: wo steht das?

Straßenbahnen sollten ebenfalls Hupen bekommen, eventuell in zwei Lautstärken.
Bis vor einem Jahr war in der StrabVO gefordert:
Zitat
§ 41. (1) Das erste Fahrzeug eines Zuges ist mit einer Einrichtung zur Abgabe akustischer Warn- signale auszurüsten. Bei straßenabhängigen Bahnen muß dies eine Läuteeinrichtung sein. Weitere akustische und optische Warneinrichtungen sind zulässig.
Jetzt steht dort:
Zitat
§ 41. (1) Signaleinrichtungen müssen im betriebsbedingt notwendigen Umfang vorhanden und so gebaut sein, dass sie die Zugsignale und das Schutzsignal Sh 5 (Achtungssignal) nach der Anlage 2 eindeutig und gut erkennbar abgeben können.
Ist das schon ein weitsichtiger Vorgriff aufs Hupen?

Und der vertrauensgrundsatz wird sich noch lange halten. der Gesetzgeber hat damals nicht gewusst dass es einmal Handy oderKopfhörer geben wird die man auf der Straße verwenden kann, hätte er sie damals sicher auch nicht aus dem vertrauensgrundsatz ausgenommen. Der vertrauensgrundsatz dem kraftfahrzeuglenker die Pflicht auf, auf Personen die eben nicht sich StVO gerecht Verhalten besonders zu achten weil der autofahrer,aufgrund der Gefahr tief in seinem Fahrzeug aus geht auf schwächere Teilnehmer besonders zu achten hat.
Genau. Denn was ist denn lt. Meinung der werten Forumsteilnehmer der Gegenvorschlag? Auf's Gas steigen?
Ich schätze deine Beiträge sonst sehr. Aber jetzt wirst du polemisch. Zwischen dem besonders vorsichtigen Verhalten gegenüber einem Unfähigen und dem Aufs-Gas-steigen gibt es eine große Bandbreite anderer Reaktionen.

Edit: Hinweis an haidi entfernt.

haidi

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Danke - Tonzeichen dürfen im Bereich der StVO erst dann abgegeben werden, wenn ein Unfall nicht anders zu vermeiden ist.
Auf welchen Passus beziehst du dich?
Auf StVO § 43 (2) Punkt c
Zitat
§ 43 (2) c.
zu bestimmen, daß in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßen Vorrichtungen zur Abgabe von Schallzeichen nicht betätigt werden dürfen, es sei denn, daß ein solches Zeichen das einzige Mittel ist, um Gefahren von Personen abzuwenden (Hupverbot).
Bei den Ortstafeln von Wien ist das Hupverbot angebracht, gilt daher für das gesamte Ortsgebiet.
Und was heißt Klingeln- das ist Straßenbahenen vorbehalten.
Wieder die Frage: wo steht das?

KFG § 22
...Glocken, Gongs und Ratschen dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern nicht angebracht sein. Glocken sind jedoch bei Motorfahrrädern zulässig.

Überarbeitungsgrund: Fehler, die wegen Spracherkennung am Smartphone passiert sind, ausgebessert.
Lies dir dein Posting bitte nochmal durch.
Zitat
Der Vertrauensgrundsatz dem Kraftfahrzeuglenker die Pflicht auf, auf Personen die sich eben nicht StVO gerecht verhalten Besonders zu achten weil ...
Erledigt - danke,
Microsoft is not the answer. It's the question and the answer is NO.

Katana

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Danke - Tonzeichen dürfen im Bereich der StVO erst dann abgegeben werden, wenn ein Unfall nicht anders zu vermeiden ist.
Auf welchen Passus beziehst du dich?
Auf StVO § 43 (2) Punkt c
Zitat
§ 43 (2) c.
zu bestimmen, daß in bestimmten Gebieten oder auf bestimmten Straßen Vorrichtungen zur Abgabe von Schallzeichen nicht betätigt werden dürfen, es sei denn, daß ein solches Zeichen das einzige Mittel ist, um Gefahren von Personen abzuwenden (Hupverbot).
Bei den Ortstafeln von Wien ist das Hupverbot angebracht, gilt daher für das gesamte Ortsgebiet.
Dann müsste man bei den diversen Wiener Straßenbahnen die Glockentaster entfernen und dürfte nur noch eine automatische Aktivierung bei der Gefahrenbremse zulassen.

Und was heißt Klingeln- das ist Straßenbahenen vorbehalten.
Wieder die Frage: wo steht das?

KFG § 22
...Glocken, Gongs und Ratschen dürfen an Kraftfahrzeugen und Anhängern nicht angebracht sein. Glocken sind jedoch bei Motorfahrrädern zulässig.
Danke.

tramway.at

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Hupen hat eine ganz andere Warnwirkung als eine Glocke. Straßenbahnglocken hörst in einem modernen Auto kaum mehr, die sind  ziemlich schallisoliert und dann kommt noch die Musik dazu. Straßenbahnen sollten ebenfalls Hupen bekommen, eventuell in zwei Lautstärken.

Interessant, dass man in anderen Ländern (die ich als zivilisierter betrachte) den umgekehrten Weg geht - In Frankreich werden Linienbusse mit Glocken ausgerüstet, weil ein Glockenschlag im alltäglichen Straßenverkehr wohl angebrachter ist als das dauernde Gehupe, das eh nur abstumpft, aber dafür die Leute belästigt (Hupe haben sie natürlich trotzdem, die Tramways aber auch, soweit ich das gelegentlich mitbekommen habe). Da der Navya aus Frankreich kommt, gibt er ebenfalls Glockensignale.
Harald A. Jahn, www.tramway.at

benkda01

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Dann müsste man bei den diversen Wiener Straßenbahnen die Glockentaster entfernen und dürfte nur noch eine automatische Aktivierung bei der Gefahrenbremse.
Glaubst du wirklich, das wäre noch niemandem aufgefallen, wenn es so wäre? ;)

Siehe § 2: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_W500_180/GEMRE_WI_90101_W500_180.pdf

Ferry

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Bei den Ortstafeln von Wien ist das Hupverbot angebracht, gilt daher für das gesamte Ortsgebiet.
Dann müsste man bei den diversen Wiener Straßenbahnen die Glockentaster entfernen und dürfte nur noch eine automatische Aktivierung bei der Gefahrenbremse zulassen.

Wieso? Das Verkehrszeichen kennzeichnet ein Hup- und nicht um ein Läutverbot.
Weißt du, wie man ein A....loch neugierig macht? Nein? - Na gut, ich sag's dir morgen. (aus "Kottan ermittelt - rien ne va plus")

schaffnerlos

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Bei den Ortstafeln von Wien ist das Hupverbot angebracht, gilt daher für das gesamte Ortsgebiet.
Dann müsste man bei den diversen Wiener Straßenbahnen die Glockentaster entfernen und dürfte nur noch eine automatische Aktivierung bei der Gefahrenbremse zulassen.

Wieso? Das Verkehrszeichen kennzeichnet ein Hup- und nicht um ein Läutverbot.

In der StVO steht „Vorrichtungen zur Abgabe von Schallzeichen“.

hema

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Die Straßenbahn ist aber eine Eisenbahn!  ;)
Niemand ist gezwungen meine Meinung zu teilen!

Katana

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Dann müsste man bei den diversen Wiener Straßenbahnen die Glockentaster entfernen und dürfte nur noch eine automatische Aktivierung bei der Gefahrenbremse.
Glaubst du wirklich, das wäre noch niemandem aufgefallen, wenn es so wäre? ;)

Siehe § 2: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Gemeinderecht/GEMRE_WI_90101_W500_180/GEMRE_WI_90101_W500_180.pdf
Beachtlich, welches Wissen hier von den verschiedenen Seiten zusammenkommt.

Die Straßenbahn ist aber eine Eisenbahn!  ;)
Und? Gilt dafür keine StVO? Oder was willst du damit sagen?