Warum sollten die Fahrgäste der WL unter einfach vermeidbaren Fahrtbehinderungen leiden, nur weil die WL beratungsresistent sind? 
Habt ihr schon mal daran gedacht, dass es auf Grund der Bauarbeiten gar nicht möglich ist, Schranken aufzustellen? Wenn doch, dann musst du die Baustelle wesentlich größer absperren, damit die Baufahrzeuge ungehindert innerhalb der Baustelle fahren können.
Am Beginn der Baustelle oder eventuell 5-10 m davor aufgestellt soll der Schranken die Fahrt der Baufahrzeuge stören? Jetzt weiß ich, warum so viele Autofahrer ins offene Gleisbett fahren - die fahren den Baustellen-LKW nach

Und das ist oft auch gar nicht möglich, weil du dann auch Seitengassen sperren musst, die du ohne Schranken offen lassen kannst.
Von den Seitengasse fahren die Lenker seltener ins Gleisbett und selbst da kann man was machen, dass das offene Gleisbett sichtbarer wird.
Man braucht ja auch nur immer wieder die Video anschauen, wo Autofahrer einem Bus nachfahren und dann kommt von unten der Poller.
1) Wenn du dir die Videos genauer anschaust wirst sehen, dass das meist bewusst gemacht wird.
2) Wieviele Vorfälle dieser Art gibt es?
Aber so wie man Haltestellenstangln um viel Geld im Windkanal testen lässt oder Klimaanlagen vor dem serienmäßigen Einbau in einigen Fahrzeugen testet oder sonstige Tests, die die Wl machen, könnte man einmal einen Test dieser Abschrankungen an zwei oder drei Baustellen machen.
Der Rollschranken darf natürlich rückstrahlen und beleuchtet sein....
Am besten gleich die Energiespar-Luxusvariante aus ultraleichtem Titan mit ziseliertem Blattgoldüberzug des Schwenkarmes, Niederquerschnitt-Gummireifen auf verchromten Sportfelgen und frei wählbarer Laufschrift in beliebiger Farbe! 
Und so trauig der Unfall mit dem Motorradfahrer ist....
Traurig? Seine Angehörigen können einem leid tun. Der Typ hat Russisches Roulette gespielt und verloren. Darwinsche Auslese - gilt auch für den modernen Menschen.
Ich hab mich jetzt sehr beherrschen müssen, dir nicht die Antwort zu geben, die auf dieses Posting gebührt hätte, sonst wäre ich jetzt vielleicht schon beobachtet
Zum Motorradfahrer: Augenblicksversagen ist immer möglich und stellen wir uns einmal folgendes Szenario vor:
Die Fahrbahn ist abgeschrankt, es steht dort eine Fahrverbotstafel auf Dackelhöhe (diese Anbringung von Verkehrszeichen gehört verboten). Aus der Seitengasse fährt ein Kastenwagen oder LKW bis zu den Schienen vor und hält an, weil eine Straßenbahn kommt oder gerade vorbei gefahren ist. Der Der Fahrzeuglenker fährt vor dem LKW vorbei, was ja nicht verboten ist (wenn nicht Bodenmarkierungen dort sind) und da fehlt plötzlich die Fahrbahnabdeckung.
So jetzt bist schmähstad und solche Unfälle gehören den WL, der MA 46 und der Polizei, die ja bei den Verkehrsverhandlungen dabei sind.