Es bleibt aber die Frage: Kann ein Fahrgast mit einer Aussage den Betrieb lahmlegen? Ist so einer Aussage auf jeden Fall Glauben zu schenken?
Ja.
Jede solche Aussage muß ernst genommen werden und bedeutet eine betriebliche Einschränkung, der Tunnel muß von dazu befugten Organen in einem zu bestimmenden Bereich abgegangen werden.
Erst nach dessen Erkundung - mit oder ohne Ergebnis - wird die Entscheidung getroffen, welch weiteren Maßnahmen zu tun sind oder es erfolgt die Freigabe des Streckenabschnittes durch eine befugte Person. Die erste Fahrt eines Zuges nach erfolgter Sperre wird mit Anordnung einer bestimmten Geschwindigkeit erfolgen. Danach wieder gewohnter Betrieb.