Autor Thema: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)  (Gelesen 7639272 mal)

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13er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7800 am: 09. Mai 2015, 12:05:33 »
10:11 bis 10:58 Niederstoßen Langobardenstraße (731/25). Niedergestoßener schwere Kopfverletzungen, beim ULF die Frontscheibe hin. Kurzführung über SMZ Ost.

10:38 bis 11:04 schadhafter Zug am 42er am Gürtel. Der 42er fuhr über 40.
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Bimigel

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7801 am: 09. Mai 2015, 12:35:43 »
Wegen eines Rettungseinatzes in der Döblinger Hauptstraße derzeit 37 via 38 Grinzing!

Hauptbahnhof

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7802 am: 09. Mai 2015, 12:48:47 »
Also stehen jetzt beide ULF B1 vom Referat Nord.  :-\

Bimigel

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7803 am: 09. Mai 2015, 15:08:13 »
Demo in der Kinderspitalgasse: 43 kurz Zimmermannplatz.

Bimigel

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7804 am: 10. Mai 2015, 21:52:38 »
10:11 bis 10:58 Niederstoßen Langobardenstraße (731/25). Niedergestoßener schwere Kopfverletzungen, beim ULF die Frontscheibe hin. Kurzführung über SMZ Ost.
Die ORF Meldung dazu:

Frau von Straßenbahn erfasst

Eine 56-jährige Frau ist am Samstagvormittag in Wien-Donaustadt bei einem Unfall mit einer Straßenbahn lebensgefährlich verletzt worden. Nach einer Notoperation schwebt die Frau weiterhin in Lebensgefahr.

Die Frau wollte kurz nach 10.00 Uhr in der Langobardenstraße Gleise der Straßenbahnlinie 25 überqueren und übersah dabei den herannahenden Zug. „Sie dürfte in Gedanken versunken gewesen sein“, vermutete Polizeisprecher Thomas Keiblinger am Sonntag.

Zustand nach Notoperation kritisch

Obwohl der Straßenbahnfahrer Alarmzeichen setzte und eine Vollbremsung einleitete, ließ sich der Zusammenstoß nicht mehr vermeiden. Die Passantin wurde von der Straßenbahn erfasst und zu Boden geschleudert. Polizisten eines in unmittelbarer Nähe gelegenen Wachzimmers, in das Augenzeugen gelaufen waren und den Zwischenfall gemeldet hatten, leisteten Erste Hilfe. Die schwerverletzte Frau wurde in ins Donauspital gebracht und notoperiert. Sie befand sich am Sonntag in kritischem Zustand.

Geamatic

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Geamatic

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7806 am: 11. Mai 2015, 10:17:46 »
Zitat
Frau von Straßenbahn erfasst: Koma!   

Lebensgefährlicher Unfall in Wien-Donaustadt: Eine Fußgängerin huschte in der Langobardenstraße ohne einen Blick nach rechts und links zu werfen über die Gleise. Dabei übersah sie eine herannahende Straßenbahn der Linie 25, wurde erfasst, zu Boden geschleudert und so schwer verletzt, dass sie nach einer Notoperation im Koma liegt.
Eine Straßenbahn-Garnitur der Linie 25 erfasste die Frau, als sie hier in Wien-Donaustadt die Gleise überqueren wollte.
„Die Frau dürfte in Gedanken gewesen sein“ – anders kann sich Polizeisprecher Thomas Keiblinger den Horror-Unfall am Samstagvormittag in der Langobardenstraße nicht erklären.
Obwohl der 39-jährige Bim-Chauffeur blitzartig reagierte, ein Alarmzeichen setzte und eine sofortige Vollbremsung einleitete, konnte er den Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Die Frau wurde durch den wuchtigen Aufprall zu Boden geschleudert. Zeugen schlugen Alarm, Beamte aus der Polizeiinspektion eilten zum Unfallsort, leisteten Erste Hilfe. Nach einer Not-OP im SMZ-Ost schwebt die Frau in Lebensgefahr. Der Bim-Fahrer wurde wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt.

Quelle: Kronen-Zeitung vom 11.Mai 2015

Warum wird da der Fahrer angezeigt, wenn der doch eine Notbremsung eingeleitet hat? Die Schuldfrage ist doch meiner Meinung nach eindeutig geklärt.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7807 am: 11. Mai 2015, 10:21:48 »
Warum wird da der Fahrer angezeigt, wenn der doch eine Notbremsung eingeleitet hat? Die Schuldfrage ist doch meiner Meinung nach eindeutig geklärt.

Das ist ein ganz normaler Vorgang von Amts wegen. Eine Anzeige bedeutet ja nicht, dass jemand wem anderen was in die Schuhe schieben will, sondern eine Anzeige ist (immer!) lediglich die Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Behörde.
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Klingelfee

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7808 am: 11. Mai 2015, 10:49:07 »
Warum wird da der Fahrer angezeigt, wenn der doch eine Notbremsung eingeleitet hat? Die Schuldfrage ist doch meiner Meinung nach eindeutig geklärt.

Das ist ein ganz normaler Vorgang von Amts wegen. Eine Anzeige bedeutet ja nicht, dass jemand wem anderen was in die Schuhe schieben will, sondern eine Anzeige ist (immer!) lediglich die Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Behörde.

Nur auch wenn dies ein normaler Weg ist. ich bin der Meinung, dass solche Meldungen in diesen Fall nichts verloren haben, da man die breite Masse nur dahin bringt zu sagen, schau dir an, da sagen sie, der ist unschuldig, wieso bekommt er die Anzeige. Der muss ja schuld sein.
Bitte meine Kommentare nicht immer als Ausrede für die WL ansehen

sheldor

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7809 am: 11. Mai 2015, 11:03:38 »
Warum wird da der Fahrer angezeigt, wenn der doch eine Notbremsung eingeleitet hat? Die Schuldfrage ist doch meiner Meinung nach eindeutig geklärt.

Das ist ein ganz normaler Vorgang von Amts wegen. Eine Anzeige bedeutet ja nicht, dass jemand wem anderen was in die Schuhe schieben will, sondern eine Anzeige ist (immer!) lediglich die Übermittlung einer Sachverhaltsdarstellung an die zuständige Behörde.

Nur auch wenn dies ein normaler Weg ist. ich bin der Meinung, dass solche Meldungen in diesen Fall nichts verloren haben, da man die breite Masse nur dahin bringt zu sagen, schau dir an, da sagen sie, der ist unschuldig, wieso bekommt er die Anzeige. Der muss ja schuld sein.

Anzeige ist nicht gleich Anzeige  ::). Ein kleines Beispiel:

Kollision PKW gegen Lok oder Triebfahrzeug. Von seiten der Bahn (egal ob Ö.. oder ein anderes EVU)  ist dies ein "Fremdkörper". Die Anzeige kommt, dies heißt aber noch lange nicht das du angezeigt wirst.

Und die "breite Masse" kann den Medien berichten zur Folge nicht einmal unterscheiden ob dies ein "ULF" oder ein "Taltent" ist (ganz blöd gesagt >:D).

Geamatic

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7810 am: 11. Mai 2015, 11:07:03 »
@Klingelfee: Und genau das ist der Punkt - das gemeine Volk könnt dadurch glauben, der Fahrer könnte eine Mitschuld haben.

Es heißt ja auch in den Zeitung immer z.B. Schlägerei –> Anzeige, Diebstahl –> Anzeige.....

13er

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7811 am: 11. Mai 2015, 11:13:12 »
Man kann es aber auch umgekehrt sehen: Die Anzeige ist sinnvoll, um den Fahrer restlos von evt. strafrechtlichen Vorwürfen zu entlasten. Es wird nun erhoben werden, mit welcher Geschwindigkeit er unterwegs war, ob er noch hätte bremsen können usw. - in diesem Fall ist eh alles klar, so wie es ausschaut, und er hat sicherlich nichts zu befürchten.
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coolharry

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7812 am: 11. Mai 2015, 11:50:46 »
Als Autofahrer wird man auch automatisch angezeigt, wenn man einen Unfall mit Personenschaden verursacht hat. Ob man nun die Schuld trägt oder nicht. Das wird ja erst im Anzeigeverfahren (Ermittlung aller relevanten Fakten und Zeugenaussagen) geklärt.
Erst wenn dieses abgeschlossen ist kommt das Strafverfahren. In dem wird dann erst geklärt welche Strafe der Schuldige ausfasst.

Man könnte auch sagen, der Tramfahrer wird der fahrlässigen Körperverletzung verdächtigt. Klingt nur nicht so reißerisch.
Weil ein menschlicher Hühnerstall nicht der Weisheit letzter Schluß sein kann.

95B

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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7813 am: 11. Mai 2015, 12:00:20 »
Man könnte auch sagen, der Tramfahrer wird der fahrlässigen Körperverletzung verdächtigt. Klingt nur nicht so reißerisch.

Es erfolgt eine Anzeige von Amts wegen – wegen Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung, nicht wegen Verdächtigung einer Person.
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Re: Störungen und Fahrtbehinderungen (Straßenbahn)
« Antwort #7814 am: 11. Mai 2015, 13:11:58 »
Es erfolgte aber offensichtlich keine Anzeige gegen die verunfallte Person wegen fahrlässiger Überquerung der Gleistrasse (und damit Gefährdung der Fahrgäste in der Straßenbahn durch die Notbremsung-wenn nichts passiert ist, ist es ja Zufall)! Daß gegen den Fahrer nichts herauskommen wird, ist ziemlich klar, nur den Ärger und Zeitverlust, den er mit den Behörden hat, das wünsch ich keinem.